Ausfallhonorar über MO in Rechnung stellen
Zitat von Dr. Torben Kehl am 30. Juni 2025, 17:22 UhrAls Bestellpraxis möchte ich gerne zukünftig bei nicht oder zu kuz abgesagten Terminen eine Ausfallgebühr in Rechnung stellen, worüber wir die Patient:Innen im Vorfeld schriftlich informieren.
Gibt es eine Möglichkeit solche Rechnungen über MO zu erstellen? Hat jemand Erfahrungen?
Vielen Dank und viele Grüße,
Als Bestellpraxis möchte ich gerne zukünftig bei nicht oder zu kuz abgesagten Terminen eine Ausfallgebühr in Rechnung stellen, worüber wir die Patient:Innen im Vorfeld schriftlich informieren.
Gibt es eine Möglichkeit solche Rechnungen über MO zu erstellen? Hat jemand Erfahrungen?
Vielen Dank und viele Grüße,
Zitat von Christian Schnell am 30. Juni 2025, 18:42 UhrTechnisch ist das simpel: Privatfall, dort können Sie die Ziffer 0 abrechnen, es öffnet sich ein Fenster in welchem Sie Betrag und Beschreibung eintragen, dann können Sie die Rechnung drucken.
Oder sie erstellen in der Datenpflege unter Gebührenordnung eine eigene selbstsausgedachte Ziffer dafür.
LG C.Schnell
Technisch ist das simpel: Privatfall, dort können Sie die Ziffer 0 abrechnen, es öffnet sich ein Fenster in welchem Sie Betrag und Beschreibung eintragen, dann können Sie die Rechnung drucken.
Oder sie erstellen in der Datenpflege unter Gebührenordnung eine eigene selbstsausgedachte Ziffer dafür.
LG C.Schnell
Zitat von Dr. Torben Kehl am 1. Juli 2025, 8:15 UhrSuper! Vielen Dank.
Super! Vielen Dank.
Zitat von Daniela Stößel, Daniel Tibussek, Ute von Martial und Kollegen am 6. Juli 2025, 13:48 UhrZitat von Dr. Torben Kehl am 30. Juni 2025, 17:22 UhrAls Bestellpraxis möchte ich gerne zukünftig bei nicht oder zu kuz abgesagten Terminen eine Ausfallgebühr in Rechnung stellen, worüber wir die Patient:Innen im Vorfeld schriftlich informieren.
Gibt es eine Möglichkeit solche Rechnungen über MO zu erstellen? Hat jemand Erfahrungen?
Vielen Dank und viele Grüße,
Darf ich fragen, wie Sie die Patient:innen vorab informieren. Telefonisch bei Terminvereinbarung oder schriftlich/email? Wir erwägen das bei uns für bestimmte aufwendige Spezialsprechstunden auch.
Zitat von Dr. Torben Kehl am 30. Juni 2025, 17:22 UhrAls Bestellpraxis möchte ich gerne zukünftig bei nicht oder zu kuz abgesagten Terminen eine Ausfallgebühr in Rechnung stellen, worüber wir die Patient:Innen im Vorfeld schriftlich informieren.
Gibt es eine Möglichkeit solche Rechnungen über MO zu erstellen? Hat jemand Erfahrungen?
Vielen Dank und viele Grüße,
Darf ich fragen, wie Sie die Patient:innen vorab informieren. Telefonisch bei Terminvereinbarung oder schriftlich/email? Wir erwägen das bei uns für bestimmte aufwendige Spezialsprechstunden auch.
Zitat von Dr. Torben Kehl am 15. Dezember 2025, 21:23 UhrWir schreiben eine Terminerinnerung (Textbaustein mit Terminvariable) unten in der Mail steht als Textbaustein der Passus, dass wir um fristgerechte Terminabsage bitten und andernfalls eine Honorarausfallgebühr erheben. Laut Rechtssprechung muss man darüber rechtzeitig vorher, schriftlich informieren, was wir mit der Email machen.
Falls die Ausfallgebühr nicht gezahlt wird werde ich nicht klagen, den Ärger erspare ich mir – aber einen neuen Termin vergeben wir dann nicht mehr (auch darüber setze ich vorher in Kenntnis).
Bisher zahlen die meisten.
Wir schreiben eine Terminerinnerung (Textbaustein mit Terminvariable) unten in der Mail steht als Textbaustein der Passus, dass wir um fristgerechte Terminabsage bitten und andernfalls eine Honorarausfallgebühr erheben. Laut Rechtssprechung muss man darüber rechtzeitig vorher, schriftlich informieren, was wir mit der Email machen.
Falls die Ausfallgebühr nicht gezahlt wird werde ich nicht klagen, den Ärger erspare ich mir – aber einen neuen Termin vergeben wir dann nicht mehr (auch darüber setze ich vorher in Kenntnis).
Bisher zahlen die meisten.
Zitat von Dr. Torben Kehl am 17. Dezember 2025, 10:10 Uhrich habe jetzt pauschal 50€ entschieden, das ist weniger als ein Drittel von dem was ich für einen kinderkardiologischen Fall nach EBM erhalten würde.
Die Summe scheint mir hoch genug das man es merkt aber auch nicht zu hoch, sodass es permanent Ärger gibt… ich möchte daran ja nicht verdienen, sondern unentschuldigtes Fehlen vermeiden und unserer Forderung nach fristgerechter Absage Nachdruck verleihen…
ich habe jetzt pauschal 50€ entschieden, das ist weniger als ein Drittel von dem was ich für einen kinderkardiologischen Fall nach EBM erhalten würde.
Die Summe scheint mir hoch genug das man es merkt aber auch nicht zu hoch, sodass es permanent Ärger gibt… ich möchte daran ja nicht verdienen, sondern unentschuldigtes Fehlen vermeiden und unserer Forderung nach fristgerechter Absage Nachdruck verleihen…