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EAB mit ehba signieren oder nicht? Unterschied

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EAB mit ehba signieren oder nicht? Unterschied

Hallo, was macht den Unterschied für den Empfänger aus wenn ich Arztbriefe per EHBA signiere? Für uns ist es ja ein Extra Schritt…

Hallo,
für den Anwender gibt es keinen Unterschied. E-Arztbriefe müssen nicht signiert werden.
Das Einzige, was sich ändert, ist der extra Schritt und das die Datei dann signiert ist.

Mit freundlichen Grüßen
Martin Weinreich
INDAMED Team

Hallo,

was bedeutet dann dies?:

https://www.kbv.de/praxis/digitalisierung/anwendungen/earztbrief

 

mfG

Hallo,
Sie haben Recht. 
Inhaltlich sollte man es signieren, aber technisch geht es auch ohne, da es keiner wirklich untersuchen kann.

Mit freundlichen Grüßen
Martin Weinreich
INDAMED Team

Was meint „inhaltlich“? Es ist doch offenbar vorgeschrieben, oder nicht? Wie kann es dann sein, dass das nicht geht bzw. ich überhaupt Briefe ohne Signatur verschicken kann?
Mit freundlichen Grüßen

Inhaltlich im Sinne des Inhaltes, den sie mit uns geteilt haben:

https://www.kbv.de/praxis/digitalisierung/anwendungen/earztbrief

3. Anschließend signieren Sie den eArztbrief mit Ihrem elektronischen Heilberufsausweis (eHBA).

Verschlüsselung und Signatur beim KIM eArztbrief

KIM eArztbriefe sind grundsätzlich für den jeweiligen Empfänger verschlüsselt.

KIM arbeitet mit einer Public-Key-Infrastruktur (PKI). Dabei besitzt jeder Teilnehmer ein Schlüsselpaar:

  • einen öffentlichen Schlüssel

  • einen privaten Schlüssel

Vereinfacht erklärt:

Ein eArztbrief wird mit dem öffentlichen Schlüssel des Empfängers verschlüsselt. Dadurch kann ausschließlich der Empfänger die Nachricht mit seinem privaten Schlüssel entschlüsseln.

Zusätzlich kann der eArztbrief digital signiert werden.
Bei der Signatur wird nicht die gesamte Nachricht „mit dem privaten Schlüssel verschlüsselt“, sondern es wird eine Prüfsumme (Hashwert) der Nachricht mit dem privaten Schlüssel des Absenders signiert.

Der Empfänger kann diese Signatur mit dem öffentlichen Schlüssel des Absenders prüfen. So wird sichergestellt:

  • Die Nachricht stammt tatsächlich vom angegebenen Absender.

  • Der Inhalt wurde auf dem Transportweg nicht verändert.

Reihenfolge des Verfahrens:

  1. Zuerst wird die Nachricht signiert.

  2. Anschließend wird sie für den Empfänger verschlüsselt.

Beim Empfänger läuft der Prozess umgekehrt ab:

  1. Zuerst wird die Nachricht entschlüsselt.

  2. Danach wird die Signatur geprüft.

Da die Nachricht während des Transports vollständig verschlüsselt ist, kann auf dem Übertragungsweg nicht überprüft werden, ob eine Signatur enthalten ist oder nicht. Diese Prüfung ist erst beim Empfänger nach der Entschlüsselung möglich.

Mit freundlichen Grüßen
Franz Tonagel
INDAMED Team