eEB Abruf BKKen
Zitat von Matthias Kroiß am 9. November 2025, 20:49 UhrBei Abruf der elektronischen Ersatzbescheinigung kommt es bei BKKen durchgehend zu folgender Fehlermeldung (ja, eEB ist angefordert und nicht eine eAU übertragen):
X-KIM-Dienstkennung: eEB;Fehler;V1.1
———————————————
Die Nachricht wurde entschlüsselt.
Die Signatur wurde erfolgreich geprüft., für die am übermittelte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für Ihren Patienten / Ihre Patientin müssen wir Ihnen leider mitteilen, dass die Übermittlung der Arbeitsunfähigkeitsdaten aus technischen Gründen fehlgeschlagen ist. Grund hierfür ist, dass die übermittelte Datei nicht den technischen Vorgaben entspricht. Wenden Sie sich bitte zur Behebung des Problems an Ihren Softwarehersteller und senden Sie die Daten danach erneut. Sollte eine Korrektur des Fehlers nach Rücksprache mit ihrem Softwarehersteller nicht bis Ende des nachfolgenden Werktages möglich sein, senden Sie bitte die AU-Bescheinigung (Ausdruck der Ausfertigung Krankenkasse) postalisch an die zuständige Krankenkasse
Bei Abruf der elektronischen Ersatzbescheinigung kommt es bei BKKen durchgehend zu folgender Fehlermeldung (ja, eEB ist angefordert und nicht eine eAU übertragen):
| X-KIM-Dienstkennung: | eEB;Fehler;V1.1 |
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Die Nachricht wurde entschlüsselt.
Die Signatur wurde erfolgreich geprüft.
, für die am übermittelte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für Ihren Patienten / Ihre Patientin müssen wir Ihnen leider mitteilen, dass die Übermittlung der Arbeitsunfähigkeitsdaten aus technischen Gründen fehlgeschlagen ist. Grund hierfür ist, dass die übermittelte Datei nicht den technischen Vorgaben entspricht. Wenden Sie sich bitte zur Behebung des Problems an Ihren Softwarehersteller und senden Sie die Daten danach erneut. Sollte eine Korrektur des Fehlers nach Rücksprache mit ihrem Softwarehersteller nicht bis Ende des nachfolgenden Werktages möglich sein, senden Sie bitte die AU-Bescheinigung (Ausdruck der Ausfertigung Krankenkasse) postalisch an die zuständige Krankenkasse
Zitat von Sandra Brost am 10. November 2025, 10:26 UhrGuten Morgen,
ich habe ein Ticket bei uns erstellt (MO-326816). Wir schauen uns das an.
Guten Morgen,
ich habe ein Ticket bei uns erstellt (MO-326816). Wir schauen uns das an.
Sandra Brost
INDAMED Team
Zitat von Matthias Kroiß am 10. November 2025, 12:09 UhrMein MO-Partner hat mich gerade informiert, dass die BKKen nicht am eEB-Verfahren teilnehmen 😔
Mein MO-Partner hat mich gerade informiert, dass die BKKen nicht am eEB-Verfahren teilnehmen 😔
Zitat von Dubbebub am 10. November 2025, 12:28 UhrOh Mann: können wir die GKV „darüber informieren, dass wir am KI-Zirkus nicht teilnehmen“ ? Kliniken machen ja auch nicht mit … Krankenkassen auch nicht ….
Oh Mann: können wir die GKV „darüber informieren, dass wir am KI-Zirkus nicht teilnehmen“ ? Kliniken machen ja auch nicht mit … Krankenkassen auch nicht ….
Zitat von Astrid Klomfaß am 10. November 2025, 16:48 UhrZitat von Matthias Kroiß am 9. November 2025, 20:49 UhrBei Abruf der elektronischen Ersatzbescheinigung kommt es bei BKKen durchgehend zu folgender Fehlermeldung (ja, eEB ist angefordert und nicht eine eAU übertragen):
X-KIM-Dienstkennung: eEB;Fehler;V1.1
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Die Nachricht wurde entschlüsselt.
Die Signatur wurde erfolgreich geprüft., für die am übermittelte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für Ihren Patienten / Ihre Patientin müssen wir Ihnen leider mitteilen, dass die Übermittlung der Arbeitsunfähigkeitsdaten aus technischen Gründen fehlgeschlagen ist. Grund hierfür ist, dass die übermittelte Datei nicht den technischen Vorgaben entspricht. Wenden Sie sich bitte zur Behebung des Problems an Ihren Softwarehersteller und senden Sie die Daten danach erneut. Sollte eine Korrektur des Fehlers nach Rücksprache mit ihrem Softwarehersteller nicht bis Ende des nachfolgenden Werktages möglich sein, senden Sie bitte die AU-Bescheinigung (Ausdruck der Ausfertigung Krankenkasse) postalisch an die zuständige Krankenkasse
siehe auch hier
Zitat von Matthias Kroiß am 9. November 2025, 20:49 UhrBei Abruf der elektronischen Ersatzbescheinigung kommt es bei BKKen durchgehend zu folgender Fehlermeldung (ja, eEB ist angefordert und nicht eine eAU übertragen):
X-KIM-Dienstkennung: eEB;Fehler;V1.1
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Die Nachricht wurde entschlüsselt.
Die Signatur wurde erfolgreich geprüft., für die am übermittelte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für Ihren Patienten / Ihre Patientin müssen wir Ihnen leider mitteilen, dass die Übermittlung der Arbeitsunfähigkeitsdaten aus technischen Gründen fehlgeschlagen ist. Grund hierfür ist, dass die übermittelte Datei nicht den technischen Vorgaben entspricht. Wenden Sie sich bitte zur Behebung des Problems an Ihren Softwarehersteller und senden Sie die Daten danach erneut. Sollte eine Korrektur des Fehlers nach Rücksprache mit ihrem Softwarehersteller nicht bis Ende des nachfolgenden Werktages möglich sein, senden Sie bitte die AU-Bescheinigung (Ausdruck der Ausfertigung Krankenkasse) postalisch an die zuständige Krankenkasse
siehe auch hier
Astrid Klomfaß
INDAMED Team
Zitat von Matthias Kroiß am 10. November 2025, 16:55 UhrDer verlinkte Thread hilft mir leider nicht weiter…
Der verlinkte Thread hilft mir leider nicht weiter…
Zitat von Christian Schnell am 11. November 2025, 9:58 UhrQuintessenz ist, wir müssen mitmachen und die Kassen nicht. Wir können nicht sehen ob die eine Kasse mitmacht und bekommen eine inkorrekte Fehlermeldung von den Kassen zugesendet. Sehr unerfreulich, aber außer einer Beschwerde bei der KV können wir wohl wenig machen.
Quintessenz ist, wir müssen mitmachen und die Kassen nicht. Wir können nicht sehen ob die eine Kasse mitmacht und bekommen eine inkorrekte Fehlermeldung von den Kassen zugesendet. Sehr unerfreulich, aber außer einer Beschwerde bei der KV können wir wohl wenig machen.
Zitat von Gerd Wingenbach am 11. November 2025, 11:36 UhrZitat von Matthias Kroiß am 10. November 2025, 16:55 UhrDer verlinkte Thread hilft mir leider nicht weiter…
Hallo,
das Problem ist, dass die BKK die Antwort auf eEB-Anforderungen aus Praxen noch nicht umgesetzt hat. Daher kennen sie die Mail von diesem Typ nicht und antworten mit einem irreführenden Fehlertext.
Die Antwort auf eine eEB-Anforderung aus der Praxis ist für die Kassen nicht verpflichtend. Daher kann man leider auch nicht darauf bestehen, dass die Kasse es umsetzt.
Zitat von Matthias Kroiß am 10. November 2025, 16:55 UhrDer verlinkte Thread hilft mir leider nicht weiter…
Hallo,
das Problem ist, dass die BKK die Antwort auf eEB-Anforderungen aus Praxen noch nicht umgesetzt hat. Daher kennen sie die Mail von diesem Typ nicht und antworten mit einem irreführenden Fehlertext.
Die Antwort auf eine eEB-Anforderung aus der Praxis ist für die Kassen nicht verpflichtend. Daher kann man leider auch nicht darauf bestehen, dass die Kasse es umsetzt.
Gerd Wingenbach
INDAMED Team