eEB-Funktionalität zum Einlesen elektronischer Ersatzbescheinigungen per KIM
Zitat von Eva Nied am 22. April 2025, 17:25 UhrHallo, Indamed
ist da schon was in planung oder hab ich es nur nicht gefunden?
(Im Anhang haben wir Ihnen die elektronische Ersatzbescheinigung (eEB) für die KVNR F……… übermittelt. Die Daten im Anhang sind signiert und können nur mit entsprechender eEB-Funktionaltät ihrer Praxis-Software eingelesen werden.
Falls diese Anhangsdaten noch nicht von Ihrer Praxis-Software verarbeitet werden können, steht Ihnen wahrscheinlich die eEB-Funktionalität zum Einlesen elektronischer Ersatzbescheinigungen per KIM noch nicht zur Verfügung. Sprechen Sie dazu bitte ihren Praxis-Software-Hersteller an.
Rechtsgrundlage für dieses Verfahren ist § 291 Absatz 9 SGB V.)
Beste Grüße
Hallo, Indamed
ist da schon was in planung oder hab ich es nur nicht gefunden?
(Im Anhang haben wir Ihnen die elektronische Ersatzbescheinigung (eEB) für die KVNR F……… übermittelt. Die Daten im Anhang sind signiert und können nur mit entsprechender eEB-Funktionaltät ihrer Praxis-Software eingelesen werden.
Falls diese Anhangsdaten noch nicht von Ihrer Praxis-Software verarbeitet werden können, steht Ihnen wahrscheinlich die eEB-Funktionalität zum Einlesen elektronischer Ersatzbescheinigungen per KIM noch nicht zur Verfügung. Sprechen Sie dazu bitte ihren Praxis-Software-Hersteller an.
Rechtsgrundlage für dieses Verfahren ist § 291 Absatz 9 SGB V.)
Beste Grüße

Zitat von Alexander Zwickler am 23. April 2025, 8:14 UhrHallo Frau Dr. Nied,
die Funktion zur Verarbeitung des eEB befindet sich bereits in Entwicklung und wird mit dem nächsten Quartalsupdate für Q3/25 zur Verfügung gestellt.
Hallo Frau Dr. Nied,
die Funktion zur Verarbeitung des eEB befindet sich bereits in Entwicklung und wird mit dem nächsten Quartalsupdate für Q3/25 zur Verfügung gestellt.