eEB-Funktionalität zum Einlesen elektronischer Ersatzbescheinigungen per KIM
Zitat von Eva Nied am 22. April 2025, 17:25 UhrHallo, Indamed
ist da schon was in planung oder hab ich es nur nicht gefunden?
(Im Anhang haben wir Ihnen die elektronische Ersatzbescheinigung (eEB) für die KVNR F……… übermittelt. Die Daten im Anhang sind signiert und können nur mit entsprechender eEB-Funktionaltät ihrer Praxis-Software eingelesen werden.
Falls diese Anhangsdaten noch nicht von Ihrer Praxis-Software verarbeitet werden können, steht Ihnen wahrscheinlich die eEB-Funktionalität zum Einlesen elektronischer Ersatzbescheinigungen per KIM noch nicht zur Verfügung. Sprechen Sie dazu bitte ihren Praxis-Software-Hersteller an.
Rechtsgrundlage für dieses Verfahren ist § 291 Absatz 9 SGB V.)
Beste Grüße
Hallo, Indamed
ist da schon was in planung oder hab ich es nur nicht gefunden?
(Im Anhang haben wir Ihnen die elektronische Ersatzbescheinigung (eEB) für die KVNR F……… übermittelt. Die Daten im Anhang sind signiert und können nur mit entsprechender eEB-Funktionaltät ihrer Praxis-Software eingelesen werden.
Falls diese Anhangsdaten noch nicht von Ihrer Praxis-Software verarbeitet werden können, steht Ihnen wahrscheinlich die eEB-Funktionalität zum Einlesen elektronischer Ersatzbescheinigungen per KIM noch nicht zur Verfügung. Sprechen Sie dazu bitte ihren Praxis-Software-Hersteller an.
Rechtsgrundlage für dieses Verfahren ist § 291 Absatz 9 SGB V.)
Beste Grüße

Zitat von Alexander Zwickler am 23. April 2025, 8:14 UhrHallo Frau Dr. Nied,
die Funktion zur Verarbeitung des eEB befindet sich bereits in Entwicklung und wird mit dem nächsten Quartalsupdate für Q3/25 zur Verfügung gestellt.
Hallo Frau Dr. Nied,
die Funktion zur Verarbeitung des eEB befindet sich bereits in Entwicklung und wird mit dem nächsten Quartalsupdate für Q3/25 zur Verfügung gestellt.

Zitat von Burkhard Strauß am 27. April 2025, 0:53 Uhrwas ich bisher gehört habe, ist relativ umständlich.
ich fände sehr sinnvoll, wenn der patient in seiner Krankenkassen-App/website einfach anklicken könnte, an diese Praxis bitte die eEB senden, und dann geht diese wenige minuten später automatisch in meinem hinterlegten KIM-Konto ein.
Was ist der Stand laut Indamed wie das ablaufen soll seitens PAtient bis hin zu praxis?
was ich bisher gehört habe, ist relativ umständlich.
ich fände sehr sinnvoll, wenn der patient in seiner Krankenkassen-App/website einfach anklicken könnte, an diese Praxis bitte die eEB senden, und dann geht diese wenige minuten später automatisch in meinem hinterlegten KIM-Konto ein.
Was ist der Stand laut Indamed wie das ablaufen soll seitens PAtient bis hin zu praxis?
Zitat von GMPTS am 27. April 2025, 21:31 UhrZitat von Burkhard Strauß am 27. April 2025, 0:53 Uhrwas ich bisher gehört habe, ist relativ umständlich.
ich fände sehr sinnvoll, wenn der patient in seiner Krankenkassen-App/website einfach anklicken könnte, an diese Praxis bitte die eEB senden, und dann geht diese wenige minuten später automatisch in meinem hinterlegten KIM-Konto ein.
Was ist der Stand laut Indamed wie das ablaufen soll seitens PAtient bis hin zu praxis?
naja ich würde weiterhin beahupten genau dieser Stand: https://www.kbv.de/html/1150_72101.php oder?
Zitat von Burkhard Strauß am 27. April 2025, 0:53 Uhrwas ich bisher gehört habe, ist relativ umständlich.
ich fände sehr sinnvoll, wenn der patient in seiner Krankenkassen-App/website einfach anklicken könnte, an diese Praxis bitte die eEB senden, und dann geht diese wenige minuten später automatisch in meinem hinterlegten KIM-Konto ein.
Was ist der Stand laut Indamed wie das ablaufen soll seitens PAtient bis hin zu praxis?
naja ich würde weiterhin beahupten genau dieser Stand: https://www.kbv.de/html/1150_72101.php oder?

Zitat von Dominik Prümer am 28. April 2025, 9:11 UhrHallo Herr Dr.Strauß,
die von uns intendierte Umsetzung der eEB wird beide Varianten umsetzen:
- der Versicherte kann über die App seiner Krankenkasse die KIM-Adresse der Arztpraxis übermitteln und die Arztpraxis erhält von der Krankenkasse via KIM die Versicherungsbestätigung
- die Arztpraxis kann nach Rücksprache mit dem Versicherten aus dem PVS heraus über KIM eine Versicherungsbestätigung bei der Krankenkasse anfragen und erhält die Antwort ebenfalls via KIM
Auf diesem Wege erhält die Arztpraxis zwar eine Versicherungsbestätigung, da aber (ohne eGK) kein VSDM durchgeführt werden kann, kann in diesem Fall nicht mit der ePA „gearbeitet“ werden. Es sei denn es bestehen noch Resttage aus einer früher erteilten Zugriffsberechtigung auf die ePA.
Beste Grüße,
Hallo Herr Dr.Strauß,
die von uns intendierte Umsetzung der eEB wird beide Varianten umsetzen:
- der Versicherte kann über die App seiner Krankenkasse die KIM-Adresse der Arztpraxis übermitteln und die Arztpraxis erhält von der Krankenkasse via KIM die Versicherungsbestätigung
- die Arztpraxis kann nach Rücksprache mit dem Versicherten aus dem PVS heraus über KIM eine Versicherungsbestätigung bei der Krankenkasse anfragen und erhält die Antwort ebenfalls via KIM
Auf diesem Wege erhält die Arztpraxis zwar eine Versicherungsbestätigung, da aber (ohne eGK) kein VSDM durchgeführt werden kann, kann in diesem Fall nicht mit der ePA „gearbeitet“ werden. Es sei denn es bestehen noch Resttage aus einer früher erteilten Zugriffsberechtigung auf die ePA.
Beste Grüße,
Dominik Prümer
Produkt-Management
INDAMED GmbH