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eEB-Funktionalität zum Einlesen elektronischer Ersatzbescheinigungen per KIM

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eEB-Funktionalität zum Einlesen elektronischer Ersatzbescheinigungen per KIM

Hallo, Indamed

ist da schon was in planung oder hab ich es nur nicht gefunden?

(Im Anhang haben wir Ihnen die elektronische Ersatzbescheinigung (eEB) für die KVNR F……… übermittelt. Die Daten im Anhang sind signiert und können nur mit entsprechender eEB-Funktionaltät ihrer Praxis-Software eingelesen werden.

Falls diese Anhangsdaten noch nicht von Ihrer Praxis-Software verarbeitet werden können, steht Ihnen wahrscheinlich die eEB-Funktionalität zum Einlesen elektronischer Ersatzbescheinigungen per KIM noch nicht zur Verfügung. Sprechen Sie dazu bitte ihren Praxis-Software-Hersteller an.

Rechtsgrundlage für dieses Verfahren ist § 291 Absatz 9 SGB V.)

 

Beste Grüße

Hallo Frau Dr. Nied,

die Funktion zur Verarbeitung des eEB befindet sich bereits in Entwicklung und wird mit dem nächsten Quartalsupdate für Q3/25 zur Verfügung gestellt.

was ich bisher gehört habe, ist relativ umständlich. 

ich fände sehr sinnvoll, wenn der patient in seiner Krankenkassen-App/website einfach anklicken könnte, an diese Praxis bitte die eEB senden, und dann geht diese wenige minuten später automatisch in meinem hinterlegten KIM-Konto ein. 

Was ist der Stand laut Indamed wie das ablaufen soll seitens PAtient bis hin zu praxis?

Zitat von Burkhard Strauß am 27. April 2025, 0:53 Uhr

was ich bisher gehört habe, ist relativ umständlich. 

ich fände sehr sinnvoll, wenn der patient in seiner Krankenkassen-App/website einfach anklicken könnte, an diese Praxis bitte die eEB senden, und dann geht diese wenige minuten später automatisch in meinem hinterlegten KIM-Konto ein. 

Was ist der Stand laut Indamed wie das ablaufen soll seitens PAtient bis hin zu praxis?

naja ich würde weiterhin beahupten genau dieser Stand: https://www.kbv.de/html/1150_72101.php oder?

Hallo Herr Dr.Strauß,

die von uns intendierte Umsetzung der eEB wird beide Varianten umsetzen:

  • der Versicherte kann über die App seiner Krankenkasse die KIM-Adresse der Arztpraxis übermitteln und die Arztpraxis erhält von der Krankenkasse via KIM die Versicherungsbestätigung
  • die Arztpraxis kann nach Rücksprache mit dem Versicherten aus dem PVS heraus über KIM eine Versicherungsbestätigung bei der Krankenkasse anfragen und erhält die Antwort ebenfalls via KIM

Auf diesem Wege erhält die Arztpraxis zwar eine Versicherungsbestätigung, da aber (ohne eGK) kein VSDM durchgeführt werden kann, kann in diesem Fall nicht mit der ePA „gearbeitet“ werden. Es sei denn es bestehen noch Resttage aus einer früher erteilten Zugriffsberechtigung auf die ePA.

Beste Grüße,

Franz Tonagel hat auf diesen Beitrag reagiert.
Franz Tonagel

Dominik Prümer
Produkt-Management 

INDAMED GmbH