eEB-Funktionalität zum Einlesen elektronischer Ersatzbescheinigungen per KIM
Zitat von Eva Nied am 22. April 2025, 17:25 UhrHallo, Indamed
ist da schon was in planung oder hab ich es nur nicht gefunden?
(Im Anhang haben wir Ihnen die elektronische Ersatzbescheinigung (eEB) für die KVNR F……… übermittelt. Die Daten im Anhang sind signiert und können nur mit entsprechender eEB-Funktionaltät ihrer Praxis-Software eingelesen werden.
Falls diese Anhangsdaten noch nicht von Ihrer Praxis-Software verarbeitet werden können, steht Ihnen wahrscheinlich die eEB-Funktionalität zum Einlesen elektronischer Ersatzbescheinigungen per KIM noch nicht zur Verfügung. Sprechen Sie dazu bitte ihren Praxis-Software-Hersteller an.
Rechtsgrundlage für dieses Verfahren ist § 291 Absatz 9 SGB V.)
Beste Grüße
Hallo, Indamed
ist da schon was in planung oder hab ich es nur nicht gefunden?
(Im Anhang haben wir Ihnen die elektronische Ersatzbescheinigung (eEB) für die KVNR F……… übermittelt. Die Daten im Anhang sind signiert und können nur mit entsprechender eEB-Funktionaltät ihrer Praxis-Software eingelesen werden.
Falls diese Anhangsdaten noch nicht von Ihrer Praxis-Software verarbeitet werden können, steht Ihnen wahrscheinlich die eEB-Funktionalität zum Einlesen elektronischer Ersatzbescheinigungen per KIM noch nicht zur Verfügung. Sprechen Sie dazu bitte ihren Praxis-Software-Hersteller an.
Rechtsgrundlage für dieses Verfahren ist § 291 Absatz 9 SGB V.)
Beste Grüße

Zitat von Alexander Zwickler am 23. April 2025, 8:14 UhrHallo Frau Dr. Nied,
die Funktion zur Verarbeitung des eEB befindet sich bereits in Entwicklung und wird mit dem nächsten Quartalsupdate für Q3/25 zur Verfügung gestellt.
Hallo Frau Dr. Nied,
die Funktion zur Verarbeitung des eEB befindet sich bereits in Entwicklung und wird mit dem nächsten Quartalsupdate für Q3/25 zur Verfügung gestellt.

Zitat von Burkhard Strauß am 27. April 2025, 0:53 Uhrwas ich bisher gehört habe, ist relativ umständlich.
ich fände sehr sinnvoll, wenn der patient in seiner Krankenkassen-App/website einfach anklicken könnte, an diese Praxis bitte die eEB senden, und dann geht diese wenige minuten später automatisch in meinem hinterlegten KIM-Konto ein.
Was ist der Stand laut Indamed wie das ablaufen soll seitens PAtient bis hin zu praxis?
was ich bisher gehört habe, ist relativ umständlich.
ich fände sehr sinnvoll, wenn der patient in seiner Krankenkassen-App/website einfach anklicken könnte, an diese Praxis bitte die eEB senden, und dann geht diese wenige minuten später automatisch in meinem hinterlegten KIM-Konto ein.
Was ist der Stand laut Indamed wie das ablaufen soll seitens PAtient bis hin zu praxis?
Zitat von GMPTS am 27. April 2025, 21:31 UhrZitat von Burkhard Strauß am 27. April 2025, 0:53 Uhrwas ich bisher gehört habe, ist relativ umständlich.
ich fände sehr sinnvoll, wenn der patient in seiner Krankenkassen-App/website einfach anklicken könnte, an diese Praxis bitte die eEB senden, und dann geht diese wenige minuten später automatisch in meinem hinterlegten KIM-Konto ein.
Was ist der Stand laut Indamed wie das ablaufen soll seitens PAtient bis hin zu praxis?
naja ich würde weiterhin beahupten genau dieser Stand: https://www.kbv.de/html/1150_72101.php oder?
Zitat von Burkhard Strauß am 27. April 2025, 0:53 Uhrwas ich bisher gehört habe, ist relativ umständlich.
ich fände sehr sinnvoll, wenn der patient in seiner Krankenkassen-App/website einfach anklicken könnte, an diese Praxis bitte die eEB senden, und dann geht diese wenige minuten später automatisch in meinem hinterlegten KIM-Konto ein.
Was ist der Stand laut Indamed wie das ablaufen soll seitens PAtient bis hin zu praxis?
naja ich würde weiterhin beahupten genau dieser Stand: https://www.kbv.de/html/1150_72101.php oder?

Zitat von Dominik Prümer am 28. April 2025, 9:11 UhrHallo Herr Dr.Strauß,
die von uns intendierte Umsetzung der eEB wird beide Varianten umsetzen:
- der Versicherte kann über die App seiner Krankenkasse die KIM-Adresse der Arztpraxis übermitteln und die Arztpraxis erhält von der Krankenkasse via KIM die Versicherungsbestätigung
- die Arztpraxis kann nach Rücksprache mit dem Versicherten aus dem PVS heraus über KIM eine Versicherungsbestätigung bei der Krankenkasse anfragen und erhält die Antwort ebenfalls via KIM
Auf diesem Wege erhält die Arztpraxis zwar eine Versicherungsbestätigung, da aber (ohne eGK) kein VSDM durchgeführt werden kann, kann in diesem Fall nicht mit der ePA „gearbeitet“ werden. Es sei denn es bestehen noch Resttage aus einer früher erteilten Zugriffsberechtigung auf die ePA.
Beste Grüße,
Hallo Herr Dr.Strauß,
die von uns intendierte Umsetzung der eEB wird beide Varianten umsetzen:
- der Versicherte kann über die App seiner Krankenkasse die KIM-Adresse der Arztpraxis übermitteln und die Arztpraxis erhält von der Krankenkasse via KIM die Versicherungsbestätigung
- die Arztpraxis kann nach Rücksprache mit dem Versicherten aus dem PVS heraus über KIM eine Versicherungsbestätigung bei der Krankenkasse anfragen und erhält die Antwort ebenfalls via KIM
Auf diesem Wege erhält die Arztpraxis zwar eine Versicherungsbestätigung, da aber (ohne eGK) kein VSDM durchgeführt werden kann, kann in diesem Fall nicht mit der ePA „gearbeitet“ werden. Es sei denn es bestehen noch Resttage aus einer früher erteilten Zugriffsberechtigung auf die ePA.
Beste Grüße,
Dominik Prümer
Produkt-Management
INDAMED GmbH
Zitat von Sebastian Fornaschon am 30. Juli 2025, 19:03 UhrHallo Herr Prümer,
ist Variante 2 bereits in MO umgesetzt? Wie wäre der Ablauf? Wo muss man klicken, damit die Abfrage bei der Krankenkasse gestartet wird?
Gruß
Sebastian Fornaschon
Hallo Herr Prümer,
ist Variante 2 bereits in MO umgesetzt? Wie wäre der Ablauf? Wo muss man klicken, damit die Abfrage bei der Krankenkasse gestartet wird?
Gruß
Sebastian Fornaschon

Zitat von Dominik Prümer am 31. Juli 2025, 15:22 UhrHallo Herr Fornaschon,
nachdem von der KBV veröffentlicht wurde, dass die Sicherheitsbedenken im eEB-Prozess ausgeräumt sind, werden wir die Anforderung der Versicherungsbestätigung durch die Praxis (nach Zustimmung durch den Patienten) spätestens zum 4.Quartal 2025 freischalten – ggfs. früher.
Die Anforderung der Bestätigung beginnt in den Stammdaten des Versicherten in der Registerkarte „Kostenträger“. Zur hinterlegten Krankenkasse wird die KIM-Adresse ermittelt und die Anforderung kann abgeschickt werden. Alternativ kann nach einer Krankenkassen-KIM-Adresse gesucht werden.
Die Bestätigung der Krankenkasse kommt im Informationsmanager an und kann von dort aus in den eGK-Einlesedialog übernommen werden.
Beste Grüße
Hallo Herr Fornaschon,
nachdem von der KBV veröffentlicht wurde, dass die Sicherheitsbedenken im eEB-Prozess ausgeräumt sind, werden wir die Anforderung der Versicherungsbestätigung durch die Praxis (nach Zustimmung durch den Patienten) spätestens zum 4.Quartal 2025 freischalten – ggfs. früher.
Die Anforderung der Bestätigung beginnt in den Stammdaten des Versicherten in der Registerkarte „Kostenträger“. Zur hinterlegten Krankenkasse wird die KIM-Adresse ermittelt und die Anforderung kann abgeschickt werden. Alternativ kann nach einer Krankenkassen-KIM-Adresse gesucht werden.
Die Bestätigung der Krankenkasse kommt im Informationsmanager an und kann von dort aus in den eGK-Einlesedialog übernommen werden.
Beste Grüße
Dominik Prümer
Produkt-Management
INDAMED GmbH
Zitat von Marcus-Matthias Woytas am 6. August 2025, 20:32 UhrDie Anleitung 3/25 ist dahingehend unklar, ob die Patientenseitig mit QR in der APP angeforderte eEB nun funktioniert oder nicht.
https://www.youtube.com/watch?v=vFmRVX8faHc
Zumal mir ein MO Nutzer bereits die erfolgreiche eEB Nutzung berichtet hat….KIM: via KV.DOX der Client wurde upgedatet.
DPS: KIM eEB aktiviertDie eEB wird im KIM Postfach empfangen.
-> In den eGK Einlesedialog übernehmen Strg+B führt nach Kontenwahl zu folgendem Fehler:
Die Anleitung 3/25 ist dahingehend unklar, ob die Patientenseitig mit QR in der APP angeforderte eEB nun funktioniert oder nicht.
https://www.youtube.com/watch?v=vFmRVX8faHc
Zumal mir ein MO Nutzer bereits die erfolgreiche eEB Nutzung berichtet hat….
KIM: via KV.DOX der Client wurde upgedatet.
DPS: KIM eEB aktiviert
Die eEB wird im KIM Postfach empfangen.
-> In den eGK Einlesedialog übernehmen Strg+B führt nach Kontenwahl zu folgendem Fehler:

Zitat von Burkhard Strauß am 6. August 2025, 22:12 UhrZitat von Dominik Prümer am 28. April 2025, 9:11 Uhr…
- die Arztpraxis kann nach Rücksprache mit dem Versicherten aus dem PVS heraus über KIM eine Versicherungsbestätigung bei der Krankenkasse anfragen und erhält die Antwort ebenfalls via KIM
…
Danke!
was muss denn von dem Patienten bekannt sein, um ihn eindeutig bei der Krankenkasse zu identifizieren? (Krankenkassename?, IK? Name, geb datum, Adresse?, …?). Die Suche stelle ich mir relativ anstrengend vor bisher.
den Schein zur Behandlung wird man weiter händisch unterschreiben lassen müssen vermutlich? (oder gibt es da auch langfristig zb digitale Unterschrift als Möglichkeit um irgendwann völlig Papierlos in der PRaxis zumindest behandeln zu können?)
Zitat von Dominik Prümer am 28. April 2025, 9:11 Uhr…
- die Arztpraxis kann nach Rücksprache mit dem Versicherten aus dem PVS heraus über KIM eine Versicherungsbestätigung bei der Krankenkasse anfragen und erhält die Antwort ebenfalls via KIM
…
Danke!
was muss denn von dem Patienten bekannt sein, um ihn eindeutig bei der Krankenkasse zu identifizieren? (Krankenkassename?, IK? Name, geb datum, Adresse?, …?). Die Suche stelle ich mir relativ anstrengend vor bisher.
den Schein zur Behandlung wird man weiter händisch unterschreiben lassen müssen vermutlich? (oder gibt es da auch langfristig zb digitale Unterschrift als Möglichkeit um irgendwann völlig Papierlos in der PRaxis zumindest behandeln zu können?)
Zitat von Marcel Q am 7. August 2025, 7:44 UhrGuten Morgen,
ich hatte mich gestern auch noch einmal mit dem eEB beschäftigt und wir haben einen erfolgreichen Test durchgeführt. Ich hatte einen QR Code über den Gematik Link erstellt und mit meiner Krankenkassen APP gescannt. Beim ersten Scan ist nichts passiert und bei Nachfrage bei der Krankenkasse, ist auch wirklich nichts passiert. Beim zweiten Versuch hats dann geklappt. Es kam zu einen Eintrag im Infomanager, den ich dann per Rechtsklick “ In dem eGK Einlese Dialog übernehme“ konnte. Dieser Klick erzeugte einen neuen Datensatz im eGK Einlese Dialog mit einem anderen Symbol.
eAU und eRezept sowie ePA wurde danach noch nicht getestet folgt aber noch. Was jedoch aufgefallen ist, die Krankenkassen unterscheiden sich wohl im Doing. Die Barmer macht das Automatisiert und meine eEB war nach 4 Min. in der Praxis. Bei einem Test mit der AOK, dort wird alles manuell abgehandelt und hat eine Bearbeitungszeit von 2-3 Tagen. Ich hoffe das ändert sich noch, denn 2-3 Tage ist für nicht wirklich praktikabel
Guten Morgen,
ich hatte mich gestern auch noch einmal mit dem eEB beschäftigt und wir haben einen erfolgreichen Test durchgeführt. Ich hatte einen QR Code über den Gematik Link erstellt und mit meiner Krankenkassen APP gescannt. Beim ersten Scan ist nichts passiert und bei Nachfrage bei der Krankenkasse, ist auch wirklich nichts passiert. Beim zweiten Versuch hats dann geklappt. Es kam zu einen Eintrag im Infomanager, den ich dann per Rechtsklick “ In dem eGK Einlese Dialog übernehme“ konnte. Dieser Klick erzeugte einen neuen Datensatz im eGK Einlese Dialog mit einem anderen Symbol.
eAU und eRezept sowie ePA wurde danach noch nicht getestet folgt aber noch. Was jedoch aufgefallen ist, die Krankenkassen unterscheiden sich wohl im Doing. Die Barmer macht das Automatisiert und meine eEB war nach 4 Min. in der Praxis. Bei einem Test mit der AOK, dort wird alles manuell abgehandelt und hat eine Bearbeitungszeit von 2-3 Tagen. Ich hoffe das ändert sich noch, denn 2-3 Tage ist für nicht wirklich praktikabel