MEDICAL OFFICE Forum

Forum-Navigation
ForumAktivität

ePA: Befüllpflichten

Forum-Breadcrumbs – Du bist hier:ForumÖffentlich: FragenePA: Befüllpflichten
Du musst dich anmelden um Beiträge und Themen zu erstellen.

ePA: Befüllpflichten

Habe mir gerade im WIKI die Infos von MO zur ePA durchgelesen und bin bei den „Befüllpflichten“ hängen geblieben.

Habe ich es richtig verstanden, dass ich als Hausarzt weitgehend außen vor bin (und damit auch nicht 11 Euro abrechnen darf), weil nur „eigene“  Behandlungen (im pdf Format) hochgeladen werden können/dürfen? Also nur das Labor? keine Arztbriefe von Kollegen? Ich könnte mir vorstellen, dass es einen „run“ auf die Erst-Befüllung der ePA geben könnte und ein nichtssagender „ohne Befund“ Bericht vom FA dieses Kriteriium erfüllt und mir als Hausarzt später für 1,80 Euro die Aufgabe zufällt, 20 Dokumente von diversen Ärzten einzustellen.

Und noch mal die Frage (weil ich hartnäckig nur aus den KIM Nachrichten den relevanten pdf-Arztbrief in die Akte übertrage): Haben die von mir ignorierten zusätzlichen Anhänge Auswirkungen auf die Metadaten, die in die ePA übertragen werden? Muss ich vieleicht diese alle von Hand ausfüllen? Für 1,80 Euro?

H.Schumacher und Dr. rer. nat. Thomas Schäfer haben auf diesen Beitrag reagiert.
H.SchumacherDr. rer. nat. Thomas Schäfer

hier muss man vielleicht nochmal die Begrifflichkeitenn / Vorgaben klarziehen

gesetzliche Pflicht:
Befundberichte aus invasiven oder chirurgischen sowie aus nichtinvasiven oder konservativen diagnosti-
schen und therapeutischen Maßnahmen
Befunddaten aus bildgebener Diagnostik
Laborbefunde
eArztbriefe
Diese Pflicht bezieht sich stets nur auf Daten, die ein Arzt oder Psychotherapeut in der aktuellen Behandlung erhoben hat und die elektronisch vorliegen.

gesetzlicher Zusatzanspruch (wenn der Pat. das verlangt):
Daten aus strukturierten Behandlungsprogrammen (DMP)
eAU-Bescheinigungen (Patienten-Kopie)
Daten zu Erklärungen zur Organ- und Gewebespende
Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen
Elektronische Abschrift der vom Arzt oder Psychotherapeuten geführten Behandlungsdokumentation

Aber man darf natürlich reinstellen was man will (wenn der Pat. einverstanden ist: „Vertragsärzte und -psychotherapeuten sind generell verpflichtet, ihre Patientinnen und Patienten beim Besuch in der Praxis darüber zu informieren, welche Daten sie in die ePA übermitteln.“) – also auch irgend was Altes (siehe unten)

und ja weil man sehr gut nachgedacht hat gilt:
Ist der Arzt oder Psychotherapeut der Erste, der ein Dokument einstellt, rechnet er die GOP 01648 für die Erstbefüllung ab. Und ja das greift eben der ab der als erstes wasn auch immer reinstellt. Die nachfolgenden kriegen nur den Kleckerbetrag (Hatten wir vor Ort mit den Gyns beim Notfalldatensatz: Anlage durch Gyn ca. 9,50 – Pflege durch uns ca. 0,45 € – also nein danke)

Hoffnung macht nur: „Die drei GOP 01648, 01647 und 01431 sollen nach dem Beschluss des Bewertungsausschusses in 2025 auf Anpassungen überprüft werden. Hintergrund sind die neuen Aufgaben, die mit der ePA für alle auf die Praxen zukommen.“ – aber ich glaube diese Hoffnung wird durch unsere Selbstverwaltung enttäuscht werden.

Zitat von Roland Steinmetz am 24. April 2025, 12:09 Uhr

und mir als Hausarzt später für 1,80 Euro die Aufgabe zufällt, 20 Dokumente von diversen Ärzten einzustellen.

Warum sollte man das tun? – „alte Sachen“ muss man nicht reinstellen, „neue“ FA-Berichte muss der „erzeuigende“ FA einstellen – also entweder wird tun da was altes im Sinne der Erstbefüllung rein (ist keine Pflicht aber erlaubt) oder nur von uns „erzeugtes Neues“ welches unter o.g. Pflicht fällt wenn wir nur die „Pflegepauschale kriegen“.
Die ePA wird als „patientenverwalte (Zusatz-)Akte“ betrachtet (ersetzt nicht unsere Akte), die muss dann auch der Patient pflegen also die FA auffordern Briefe einzustellen und altes Zeug bei der KK einscannen+hochladen lassen.

H.Schumacher und Dr. rer. nat. Thomas Schäfer haben auf diesen Beitrag reagiert.
H.SchumacherDr. rer. nat. Thomas Schäfer

Lässt sich denn aufwandsneutral feststellen, ob schon was in der Akte ist? Einfach den Filter ePA auswählen, und wenn da kein Eintrag ist, dann war es das schon? Oder muss man dann noch nach Medidaten, Notfalldatensatz, was weiß ich suchen, um die Berechtigung für die 01648 festzustellen?

Zitat von Dr. rer. nat. Thomas Schäfer am 29. April 2025, 20:55 Uhr

ePA auswählen, und wenn da kein Eintrag ist, dann war es das schon?

Ich würde mal sagen ja das reicht so werden wir das handhaben – die Definitionen sind (wie immer) unscharf – die ePA ist ja immer schon mit irgendwas befüllt (von den KK etc – ohne das wir das sehen)

Wenn die KV das im Nachgang streicht überlege ich mir ob ich mich mit denen streiten will (daher werden wir unseren Befüllungsaufwand der Vergütung anpassen – da ja umgekehrt nicht geht)

Dr. rer. nat. Thomas Schäfer hat auf diesen Beitrag reagiert.
Dr. rer. nat. Thomas Schäfer

Hallo Herr Dr. Schäfer,

das ePA-Konzept arbeitet mit Berechtigungen für die Einsichtnahme in die Akte und auf Dokumente, die von mehreren Parametern abhängen, wie z.B. die eigene Fachgruppe, Vertraulichkeitsstufe des Dokuments oder Einsteller. Wie „GMPTS“ bereits richtig ausführte, kann die Krankenkasse Abrechnungsinformationen für den Versicherten in die Akte einstellen, die NUR der Versicherte selbst einsehen kann – Anderen erscheint die Akte als „leer“.  

Auch wir als PVS-Hersteller können keine Abfrage an das Aktensystem stellen, ob die Akte leer (im Sinne von „unbefüllt“) ist. Das sehen das Akten-Konzept und die Spezifikation nicht vor.

Es ist Ihrer Deutung überlassen, ob die Akte „unbefüllt“ ist, weil Sie ggfs. keine Dokumente sehen. Unklar ist auch die Situation, wenn zwei Praxen zeitgleich ein Dokument einstellen…. Wer war dann der Erstbefüller?

Die Zukunft wird zeigen, ob die KVen Auswertungen machen werden, die eine Mehrfachabrechnung der Erstbefüllungsziffer zu einem ePA-Aktenkonto detektieren und wie damit umgegangen wird.

Beste Grüße

Franz Tonagel und Dr. rer. nat. Thomas Schäfer haben auf diesen Beitrag reagiert.
Franz TonagelDr. rer. nat. Thomas Schäfer

Dominik Prümer
Produkt-Management 

INDAMED GmbH