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ePA und eRezepte für Privatversicherte funktionieren bereits (Über kleine Umwege)

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ePA und eRezepte für Privatversicherte funktionieren bereits (Über kleine Umwege)

Voraussetzung: KVNR muss bei privater KV vorliegen/beantragt werden.

ich möchte folgendes ausprobieren: ePA und eRezept für Privatversicherte. eine KVNR liegt jetzt vor (also eine eindeutige Versicherungsnummer)

wie wird in MO das korrekt eingegeben?

gibt es eine Anleitung, wie man in MO Zugriff auf die ePA des Privatversicherten erhält? 

es liegt keine gültige eGK Versichertennummer vor. muss ich einen gkv fall anlegen, damit ich die eingeben kann?

 

in der PRaxis soll es einen QR Code geben für online-Checkin. weiß man dazu was?

Das kommt, siehe hier: https://portal.indamed.de/forum/topic/praxis-qr-code-erstellen-fuer-eeb/

Noch geht es nicht lese ich raus. 

Mutmaßlich ähnelt sich der Checkin für GKV und PKV, Noah Ludescher hat es auf der dritten Seite dieses Themas mit der Allianz PKV einchecken versucht und MO erkannte die Kassennummer noch nicht.

LG C.Schnell

Burkhard Strauß hat auf diesen Beitrag reagiert.
Burkhard Strauß

Danke für den Link!

ich kann meine ePA jetzt befüllen. geht so:

  • die PRaxis muss sich mit ihrer KIM auf Leistungserbringer | Praxis Check-In registrieren – pdf speichern
  • man erhält von der PKV eine eigene KVNR (ist vermutlich identisch mit der damaligen gesetzlich KVNR, falls vorhanden)
  • die ePA App der Privaten KRankenkasse installieren, registrieren und darin den Checkin mit dem QR der Praxis aus dem pdf durchführen. 
  • in ePA App Einrichtung suchen, und Berechtigung geben für die Praxis.
  • in MO einen KV-FAll anlegen, und darin die KVNR Nummer bei Versicherungsnummer hinterlegen. 

ab jetzt kann man Befunde hochladen. 

Dr. M. Rothsching hat auf diesen Beitrag reagiert.
Dr. M. Rothsching

eRezept – geht noch nicht, aber relativ weit gekommen in MO

  • auch über kassenfall, als privatrezept angelegt: 

(in vorbereitete Objekte, weil ja keine KVK vorliegt)

 

scheitert an korrekter Eingabe von der IK Nummer (und anderen Angaben der privaten Krankenversicherung)

 

Nachtrag: mit Zuordnung zu einer Krankenkasse gehts (Apotheke konnte es mir liefern im TEst 😀 )

Zitat von Burkhard Strauß am 15. August 2025, 13:59 Uhr

 

ich kann meine ePA jetzt befüllen. geht so:

nur mal so zur Klarstellung auf der verlinkten Seite „Praxis Check-In“ der gematik registriert man sich NICHT für irgendwas … man generiert nur aus der KIM-Adresse einen QR-Code der dann von Apps gescannt werden kann – ist übrigens der gleiche QR-Code den auch die GKV in IHrer App für die eEB verwenden können …

natürlich kann den QR-Code jeder andere scan-App auch lesen hoch geheim ist der Inhalt https://www.praxis-check-in.de?mail=die entsprechend KIM-Adresse (kann jeder andere QR-Code-Generator dann sogar ohne das gematik-logo in der Mitte auch)

 
und
Zitat von Burkhard Strauß am 15. August 2025, 13:59 Uhr

eRezept – geht noch nicht, aber relativ weit gekommen in MO

auch über kassenfall, als privatrezept angelegt: 

verstehe ich nicht da ist dann halt ein P-Rezept in einem Kassenfall bei IHnen halt das Bundesamt – welches MO wie jedes andere eP-Rezept behandelt und an den Fachdienst sendet hier mit der IK oder was auch immer das Bundesamtes – das dass nicht funktioniert finde ich logisch

 

und als lohn der ganzen Mühen hier ein Zitat der AXA „Können mir Behandler für die Befüllung der ePA Kosten in Rechnung stellen? – Nein. Das Hochladen medizinischer Informationen in Ihre ePA verursacht für Sie keine zusätzlichen Kosten“ ist natürlich Quatsch sihe BÄK-Empfehlungen etc. …. aber schon schön womit man sich dann wohl („freiwillig“) rumschlagen wird

Burkhard Strauß hat auf diesen Beitrag reagiert.
Burkhard Strauß

MO kann Private eRezepte versenden!

Nachtrag – wenn ich mich als Privatpatient im Kassenfall zb meiner hiesigen AOK zuordne, kann ich eRezepte versenden.  (wenn versehentlich auf Kasse ausgestellt erhält man halt Regresse, weil ja nicht da versichert)

in der eRezept App kann ich es auch sehen

s. https://portal.indamed.de/forum/topic/epa-fuer-privatversicherte/#postid-4411