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ePA wiederspruch

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ePA wiederspruch

Moin,

kann man in MO ab Start der ePA einstellen, dass der Patient keine ePA nutzen möchte? Gibt es irgendwo den knopf „ePA Widerspruch“ ? Aus dem Video https://www.youtube.com/watch?v=nPcgqLfF4as habe ich entnommen, das geht für einzelne Einträge aus der Karteikarte.  Geht das auch für alle Einträge oder macht das dann der Patient?

MFG 

Bauck

 

Hallo,

der Patient hat die Entscheidung, ob er der ePA widerspricht. Wenn ja, wird dies durch seine Krankenkasse umgesetzt. Funktionen, gegen die der Patient Widerspruch eingelegt hat, stehen nicht zur Verfügung. Hat der Patient der ePA komplett widersprochen, gibt es für ihn keine Akte, auf die ein Zugriff gewährt werden könnte oder in die man etwas einstellen kann. Die Widersprüche können auch nicht aus dem PVS heraus durchgeführt werden. Wenn der Patient bei Ihnen vor Ort erfährt, dass er eine ePA hat und gerne Widerspruch einlegen möchte, muss er sich an seine Kasse wenden.

Funktionen innerhalb von MO, gewisse Eintragsarten oder einzelne Einträge für den Upload auszuschließen, betreffen die praxisinterne Organisation. Wenn Sie festlegen, dass bestimmte Einträge nicht hochgeladen werden sollen, dann können Sie diese Funktion nutzen. Sie müssen die 5 Stufen der Widersprüche der Patienten gegen die ePA nicht kennen oder beachten. Das soll technisch seitens des Aktensystems geregelt sein und nicht über die Eintragsarten im Programm.

Franz Tonagel und ITproDOC GmbH & Co. KG haben auf diesen Beitrag reagiert.
Franz TonagelITproDOC GmbH & Co. KG

Gerd Wingenbach

— INDAMED —