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ePA Zugriff protokolliert?

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ePA Zugriff protokolliert?

EIne Frage an Indamed: Protokolliert MO im Hintergrund mit, ob der Zugriff auf die ePA durch den Arzt erfolgt ist und ob der Zugriff fehlschlug, z.B. weil der Pat. keine ePA hat? Das könnte in Zukunft juristisch relevant werden, wenn ein Arzt etwas wichtiges übersieht weil kein Zugriff da war oder der Pat. zum Zeitpunkt des Gesprächs noch gar keine ePA hatte. Da würde ich mich schon wohler fühlen, dass MO „weiß“, dass ich gar nicht zugreifen konnte.

Gute Fragen: 

Gleich noch einige dazu: 

  1. wird Protokolliert welcher Benutzer darauf zugegriffen hat oder eben nicht ? 
  2. wird auf ePA Seite protokolliert, ob und von wem ein Dokument geöffnet wurde?
  3. Lässt sich ggf. der Zugriff auf die ePA für einige Mitarbeiter ganz unterbinden? 

Danke für Klärung 

 

Gruss aus Heidelberg 

Sie erhalten in Kürze eine Rückmeldung aus der Entwicklung, die für die Umsetzung der ePA zuständig ist und Ihre Fragen beantwortet.

INDAMED GmbH | Support | 0385 77094000 | support@indamed.de

In dem Zusammenhang ein Wunsch, auch wenn ich weiß, dass das nicht geht.

Die Epa als Container, dann sieht man gleich alles.

.

Zitat von bro am 26. Juni 2025, 17:31 Uhr

In dem Zusammenhang ein Wunsch, auch wenn ich weiß, dass das nicht geht.

Die Epa als Container, dann sieht man gleich alles.

.

Hallo, 

ein Container für die ePA gibt es inzwischen. 

Hochgeladene Dateien:
  • ePAContainer.png

Mit freundlichen Grüßen,

S.Brost
-INDAMED SUPPORT-

Indamed.png

Zitat von Dr. M. Rothsching am 26. Juni 2025, 9:19 Uhr

EIne Frage an Indamed: Protokolliert MO im Hintergrund mit, ob der Zugriff auf die ePA durch den Arzt erfolgt ist und ob der Zugriff fehlschlug, z.B. weil der Pat. keine ePA hat? Das könnte in Zukunft juristisch relevant werden, wenn ein Arzt etwas wichtiges übersieht weil kein Zugriff da war oder der Pat. zum Zeitpunkt des Gesprächs noch gar keine ePA hatte. Da würde ich mich schon wohler fühlen, dass MO „weiß“, dass ich gar nicht zugreifen konnte.

Hallo Herr Dr.Rothsching,

MEDICAL OFFICE protokolliert nicht, ob ein Zugriffsversuch auf die ePA erfolgreich war oder nicht. Auch die Tatsache ob eine ePA für einen Versicherten überhaupt vorliegt oder nicht oder ob eine technische Störung vorliegt, wird nicht protokolliert. Eine derartige Protokollierung ist in der gematik-Spezifikation nicht enthalten und würde zudem viele Datenbankeinträge generieren. Bisher haben wir dazu keine Notwendigkeit erkannt. 

Vielleicht ein Tipp: Sie könnten eine spezielle Markierung (z.B. „ePA nicht vorhanden“) einrichten und diese Markierung setzen, wenn das festgestellt wurde. Das führt zu einem Eintrag im Krankenblatt. Hat dieser Versicherte später seine ePA doch noch aktiviert, kann die Markierung von Ihnen entfernt werden. Das liefert zumindest einen Hinweis im Krankenblatt über diesen Umstand.

Zur generellen Zugriffsweise auf die ePA möchte ich an dieser Stelle auf die FAQ-Seite der KBV verweisen:

„Eine „anlasslose Ausforschungspflicht“, also dass der Arzt oder Psychotherapeut routinemäßig in die ePA schauen muss, gibt es nicht. Grundlage der ärztlichen Behandlung bleibt das anamnestische Gespräch. Hieraus können sich Umstände ergeben, die eine Einsichtnahme erforderlich machen – eine Patientin mit Oberbauchschmerzen weist zum Beispiel auf einen aktuellen Befund einer kürzlich durchgeführten Magenspiegelung hin. Der Arzt kommt so seiner ärztlichen Sorgfalt nach.“

( https://www.kbv.de/html/69298.php Rubrik: Rechtliche Fragen)

Sollte sich in der Zukunft zeigen, dass technische Störungen in der Verbindung oder bei den Aktenprovidern ePA-Zugriffe massiv stören, könnte über eine solche Protokollierung nachgedacht werden.

Beste Grüße

Dominik Prümer
Produkt-Management 

INDAMED GmbH

Zitat von H.Schumacher am 26. Juni 2025, 11:54 Uhr

Gute Fragen: 

Gleich noch einige dazu: 

  1. wird Protokolliert welcher Benutzer darauf zugegriffen hat oder eben nicht ? 
  2. wird auf ePA Seite protokolliert, ob und von wem ein Dokument geöffnet wurde?
  3. Lässt sich ggf. der Zugriff auf die ePA für einige Mitarbeiter ganz unterbinden? 

Danke für Klärung 

 

Gruss aus Heidelberg 

Hallo Herr Dr.Schumacher,

gerne erläutern wir Ihre angesprochenen Themen:

zu 1 : gemäß gematik-Spezifikation protokolliert MEDICAL OFFICE intern den lesenden Zugriff auf ein ePA-Dokument, das Löschen eines Dokuments aus der ePA und den Upload-Vorgang eines Dokuments in die ePA. Die Protokollierung erfolgt allgemein und nicht auf Nutzer-Ebene. Im Nachhinein ist nicht erkennbar, welche User genau einen Vorgang ausgelöst hat.

zu 2 : Seitens der Aktenprovider muss der Zugriff auf ePA-Dokumente protokolliert werden. Im Aktenprovider-Protokoll ist „nur“ die Praxis-Identifikation (über die SMC-B) hinterlegt. Informationen zu einer Anwender-Person innerhalb einer Praxis werden aus MEDICAL OFFICE keinesfalls im Rahmen der Protokollierung zu den Aktenprovidern kommuniziert. 
Nur im Rahmen der Metadaten bei Upload-Dokumenten werden die Autorendaten (i.allg. die Daten des eingestellten Leistungserbingers) an die Aktenprovider übergeben (Pflichtfunktion in der gematik-Spezifikation).
Bitte beachten Sie, dass eine Vorschau auf ein ePA-Dokument, auch wenn Sie es nicht zur persistenten Speicherung ins Krankenblatt herunterladen, beim Aktenprovider als „von Ihrer Praxis gelesen/geladen“ protokolliert wird. Später könnte der Versicherte das Dokument aus der ePA löschen, so dass Sie es nie wieder erreichen können – beim Aktenprovider steht aber trotzdem „von Ihnen gelesen/geladen“. Im Zweifelsfall sollten Sie in der Vorschau betrachtete Dokumente auch herunterladen. 

zu 3 : In MEDICAL OFFICE haben wir eine Nutzer-Einstellung vorgesehen, die den Zugriff des Nutzers auf einen rein lesenden Zugriff festlegt (Einstellungen >> System >> Nutzer >> Zugriff abrechnerspez. >> ePA-Zugriff nur lesend). Den kompletten Ausschluss von der ePA, dass ein Nutzer weder lesen, noch schreiben, noch löschen kann, gibt es nicht.

Ich hoffe, dass diese Infos helfen.

Beste Grüße

Dominik Prümer
Produkt-Management 

INDAMED GmbH

Ich will kurz auf das Zitat der KBV eingehen:

„Eine „anlasslose Ausforschungspflicht“, also dass der Arzt oder Psychotherapeut routinemäßig in die ePA schauen muss, gibt es nicht. Grundlage der ärztlichen Behandlung bleibt das anamnestische Gespräch. Hieraus können sich Umstände ergeben, die eine Einsichtnahme erforderlich machen – eine Patientin mit Oberbauchschmerzen weist zum Beispiel auf einen aktuellen Befund einer kürzlich durchgeführten Magenspiegelung hin. Der Arzt kommt so seiner ärztlichen Sorgfalt nach.“

Der use case den ich im Blick habe ist ja gerade nicht das „anlasslose Ausforschen“, sondern ich will auf die ePA zugreifen, weil ich es für relevant halte und die ePA ist entweder aus technischen Gründen oder weil der Pat. es gesperrt hat, nicht  zugreifbar. Und das kann dann schon juristisch relevant werden. Weil der Pat. im Mai 2025 bei mir ist, ich übersehe eine Erkrankung, im Juni legt er eine ePA an und verklagt mich im Januar 2026 weil ich ihn falsch behandelt habe. Da wäre eine Protokollierung für den Zugriff schon schön. Im Moment müsste ich da 10x am Tag von Hand ( bei mir haben leider viele Patienten keine ePA, negativer Werbung von anderer Seite sein „dank“) eine MArkierung setzen oder einen Autotext.