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Formulare und die ePA

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Formulare und die ePA

Leider lassen sich Formulare noch nicht in die ePA hochladen, in unserer Praxis betrifft das Problem den Großteil der hausärztlich relevanten Befunde wie zB Sonos. Wann ist mit einer Umsetzung zu rechnen oder muss ich nun alle meine Befunde in Text oder Briefform umstellen, damit ich meiner Befüllpflicht nachkommen kann?

Passt vielleicht zu dem Thema: Wie kann ich Sono Bilder in die ePA hochladen?

Wenn ich es recht im Kopf habe, dann ist aktuell keine Ablage von Bilddaten vorgesehen. Das betrifft sowohl sonographische Bilder als auch etwa Röntgenbilder. Wenn man diese Daten hochladen möchte, dann muss man sie in ein PDF exportieren, welches man dann hochladen kann. Allerdings muss man bei diesem Vorgehen auch die maximal zulässige Größe der Datei beachten. 

Martin Weinreich hat auf diesen Beitrag reagiert.
Martin Weinreich

Ist es eigentlich auch vorgesehen, das BG-Formulare (z.B. D-Arztberichte, Zwischenberichte u.ä) in die ePA hochgeladenwerden? Bei uns ist das derzeit nicht möglich (kein blauer „Hochladepfeil“).

Zitat von Dirk Steffen am 7. Mai 2025, 8:50 Uhr

Ist es eigentlich auch vorgesehen, das BG-Formulare (z.B. D-Arztberichte, Zwischenberichte u.ä) in die ePA hochgeladenwerden? Bei uns ist das derzeit nicht möglich (kein blauer „Hochladepfeil“).

Handelt es sich bei diesen Dokumenten denn auch um PDF’s?

Zum Start der ePA können nur PDF/A- Dateien hochgeladen werden“

Zitat von Stefan Schreiber am 30. April 2025, 8:08 Uhr

… oder muss ich nun alle meine Befunde in Text oder Briefform umstellen, damit ich meiner Befüllpflicht nachkommen kann?

Die KBV schreibt dazu: „Welche Daten müssen Ärzte und Psychotherapeuten in die ePA einstellen?

Zu den Dokumenten, die Praxen mit Start der neuen ePA einstellen müssen, gehören Befundberichte aus selbst durchgeführten invasiven oder chirurgischen sowie nichtinvasiven oder konservativen diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen. Auch eigene Befunddaten aus bildgebender Diagnostik, Laborbefunde und elektronische Arztbriefe sind einzustellen. Darüber hinaus gibt es Daten, die eine Praxis auf Wunsch des Patienten in die ePA einpflegen muss. Das Spektrum, das der Gesetzgeber vorsieht, ist breit: Es reicht von Befunddaten und Diagnosen über Daten aus Disease-Management-Programmen, Daten zu Erklärungen zur Organ- und Gewebespende, Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen bis hin eAU-Bescheinigungen (Patienten-Kopie). Auch Kopien der Behandlungsdokumentation des Arztes oder Psychotherapeuten zählen dazu.“

Ich halte es für möglich, den Begriff „Befundberichte“ (noch) so auszulegen, dass nur „Berichte“ hochzuladen sind. Wenn also nicht ohnehin ein Bericht für andere KollegInnen erstellt wurde, besteht also auch keine Pflicht zur Befüllung.

Ich würde es begrüßen von Indamed mal ne konkrete AUssage zu bekommen. Im Augenblick ist alles in der Schwebe. Kann ich meine Formulare weiter benutzen oder muss ich alles auf Texteinträge oder Briefe umstellen? Das ist ja nicht von jetzt auf gleich gemacht und kostet Zeit. 

Darüber hinaus: alle bislang „uploadbaren“ Krankenblatteinträge werden zum Hochladen ja intern in eine PDF konvertiert – mir erschließen sich da nicht die technischen Schwierigkeiten, dass auch bei den Formularen so umzusetzen.

H.Schumacher und Maximilian Kallenbach haben auf diesen Beitrag reagiert.
H.SchumacherMaximilian Kallenbach

https://portal.indamed.de/forum/topic/epa-praxisformulare-nicht-hochladbar/   wird also bearbeitet

vllt auch https://portal.indamed.de/forum/topic/epa-metadaten-bzw-umgang-mit-textkategorien/