Hybrid DRG abbrechnen – GELÖST –
Zitat von Jens Keller, Karsten Tank am 15. Mai 2025, 12:33 Uhrhallo forum
ich habe über die suchfunktion nichts dazu gefunden deshalb der post !
macht jemand hybrid drg abrechnung über mo, falls ja bräuchte ich einmal ein pfad ( fall anlegen ist klar) ich bekomme eine fehlermeldung
mit einer pseudoziffer 88115F .
kann jemand helfen
grüße
p.s kv saarland
hallo forum
ich habe über die suchfunktion nichts dazu gefunden deshalb der post !
macht jemand hybrid drg abrechnung über mo, falls ja bräuchte ich einmal ein pfad ( fall anlegen ist klar) ich bekomme eine fehlermeldung
mit einer pseudoziffer 88115F .
kann jemand helfen
grüße
p.s kv saarland
Zitat von Gerd Wingenbach am 15. Mai 2025, 13:46 UhrHallo,
bei der Hybrid-DRG-Abrechnung sind nur spezielle Ziffern zugelassen. Die üblichen EBM-Ziffern können auf diesen Fällen nicht abgerechnet werden. Sie können entweder im Datenpflegesystem bei Stammdaten-Gebührenordnung die Hybrid-DRG-Ziffern nachschlagen oder im Gebührendialog bei Hierarchie:
Die EBM-GOPs sind 5- oder 6-stellig, wobei die ersten 5 Stellen immer Ziffern sind. Die Hybrid-GOPs sind nur 4stellig und alphanumerisch. Auf Hybrid-DRG-Fällen dürfen nur die Hybrid-DRG-Ziffern verwendet werden.
Die von Ihnen genannte Pseudoziffer kann auf Hybrid-DRG-Fällen daher nicht verwendet werden.
Hallo,
bei der Hybrid-DRG-Abrechnung sind nur spezielle Ziffern zugelassen. Die üblichen EBM-Ziffern können auf diesen Fällen nicht abgerechnet werden. Sie können entweder im Datenpflegesystem bei Stammdaten-Gebührenordnung die Hybrid-DRG-Ziffern nachschlagen oder im Gebührendialog bei Hierarchie:
Die EBM-GOPs sind 5- oder 6-stellig, wobei die ersten 5 Stellen immer Ziffern sind. Die Hybrid-GOPs sind nur 4stellig und alphanumerisch. Auf Hybrid-DRG-Fällen dürfen nur die Hybrid-DRG-Ziffern verwendet werden.
Die von Ihnen genannte Pseudoziffer kann auf Hybrid-DRG-Fällen daher nicht verwendet werden.
Gerd Wingenbach
— INDAMED —
Zitat von Jens Keller, Karsten Tank am 15. Mai 2025, 14:00 Uhrhallo
danke für die rückmeldung…das wußte ich schon herr wingenbach, meine frage zielte eher auf die pseudo gop 88115F die lt. aussage unserer kv zwingend auf den
abrechnungsschein mit drauf muss, ich bekomme aber bei der eingabe dieser ziffer eine fehlermeldung obwohl sie im system angelegt ist
s anhang
hallo
danke für die rückmeldung…das wußte ich schon herr wingenbach, meine frage zielte eher auf die pseudo gop 88115F die lt. aussage unserer kv zwingend auf den
abrechnungsschein mit drauf muss, ich bekomme aber bei der eingabe dieser ziffer eine fehlermeldung obwohl sie im system angelegt ist
s anhang
Hochgeladene Dateien:Zitat von Jens Keller, Karsten Tank am 15. Mai 2025, 16:05 Uhrschauen sie bitte mal die fehlermeldung trotz korrektem ausfüllen und angabe der ops ziffer…..ich kann das so nicht in die abrechnung senden….
tips ?!
schauen sie bitte mal die fehlermeldung trotz korrektem ausfüllen und angabe der ops ziffer…..ich kann das so nicht in die abrechnung senden….
tips ?!
Hochgeladene Dateien:
Zitat von Gerd Wingenbach am 16. Mai 2025, 9:37 UhrHallo,
es ist kein korrekt ausgefüllter Schein, wie bereits in den Fehlermeldungen steht. Es darf nur eine Ziffer auf dem Fall erfasst sein. Das ist bereits mit der I20N der Fall. Außerdem entspricht die 88115F nicht dem Format von GOPs, die auf Hybrid-DRG-Fällen abgerechnet werden dürfen.
Nicht MO sperrt sich gegen die Ziffer, sondern die Datensatzbeschreibung und das Prüfmodul. In der Datensatzbeschreibung wird Feldkennung 5027 für die Hybrid-DRG-Leistung verwendet:
Die zweite Spalte gibt die zulässige Anzahl an. Also ist nur eine Ziffer auf einem Fall möglich. Der Inhalt für das Feld ist folgendermaßen definiert:
Die 3. Spalte gibt die Länge an, also genau 4 Stellen. Damit kann die genannte 88115F nicht auf einem Hybrid-DRG-Fall abgerechnet werden, selbst wenn diese Ziffer die einzige Ziffer auf dem Fall wäre.
Hat Ihr Ansprechpartner evlt. gemeint, dass die Pseudoziffer auf dem normalen KV-Fall mit abgesetzt werden muss? Auf dem Hybrid-DRG-Fall geht es jedenfalls nicht. Bei Unklarheiten sollte sich die KV Saarland noch mal an die KBV wenden.
Hallo,
es ist kein korrekt ausgefüllter Schein, wie bereits in den Fehlermeldungen steht. Es darf nur eine Ziffer auf dem Fall erfasst sein. Das ist bereits mit der I20N der Fall. Außerdem entspricht die 88115F nicht dem Format von GOPs, die auf Hybrid-DRG-Fällen abgerechnet werden dürfen.
Nicht MO sperrt sich gegen die Ziffer, sondern die Datensatzbeschreibung und das Prüfmodul. In der Datensatzbeschreibung wird Feldkennung 5027 für die Hybrid-DRG-Leistung verwendet:
Die zweite Spalte gibt die zulässige Anzahl an. Also ist nur eine Ziffer auf einem Fall möglich. Der Inhalt für das Feld ist folgendermaßen definiert:
Die 3. Spalte gibt die Länge an, also genau 4 Stellen. Damit kann die genannte 88115F nicht auf einem Hybrid-DRG-Fall abgerechnet werden, selbst wenn diese Ziffer die einzige Ziffer auf dem Fall wäre.
Hat Ihr Ansprechpartner evlt. gemeint, dass die Pseudoziffer auf dem normalen KV-Fall mit abgesetzt werden muss? Auf dem Hybrid-DRG-Fall geht es jedenfalls nicht. Bei Unklarheiten sollte sich die KV Saarland noch mal an die KBV wenden.
Gerd Wingenbach
— INDAMED —
Zitat von Jens Keller, Karsten Tank am 16. Mai 2025, 9:37 Uhrmoin
Problem gelöst !
- normalen kassenfall anlegen
- am tag der op neuer fall als hybrid drg fall anlegen und die gegroupte drg als ziffer eintragen, zusätzlich am gleichen tag im normalen kassenfall die pseudo gop ( kv saar die 88115F ) eintragen
- folgeuntersuchung am nächsten behandlungstag die 88110 in den normalen kassenfall eintragen
abrechnung starten, hybrid drg ankreuzen und fall versenden
grüße
moin
Problem gelöst !
- normalen kassenfall anlegen
- am tag der op neuer fall als hybrid drg fall anlegen und die gegroupte drg als ziffer eintragen, zusätzlich am gleichen tag im normalen kassenfall die pseudo gop ( kv saar die 88115F ) eintragen
- folgeuntersuchung am nächsten behandlungstag die 88110 in den normalen kassenfall eintragen
abrechnung starten, hybrid drg ankreuzen und fall versenden
grüße