in Q1 26 Karte für Q4/25 einlesen geht das
Zitat von Gerd Wingenbach am 2. Januar 2026, 11:16 UhrHallo,
nein, das geht nicht. Das Einlesedatum muss innerhalb der Scheingültigkeit liegen. Daher geht ein Einlesen in Q1/26 für Q4/25 nicht.
Hallo,
nein, das geht nicht. Das Einlesedatum muss innerhalb der Scheingültigkeit liegen. Daher geht ein Einlesen in Q1/26 für Q4/25 nicht.
Gerd Wingenbach
INDAMED Team
Zitat von Peter Quick am 3. Januar 2026, 21:15 UhrSie konnten mal früher das Datum am Server (und am Client) ändern (also zum Beispiel 14 Tage zurück). Dann MedicalOffice neu starten und dann konnte man die Karte einlesen. Nach dem einlesen natürlich dann das Datum wieder zurückstellen.
ob es heute noch geht mit all den ganzen TI Sachen, weiß ich nicht…
Sie konnten mal früher das Datum am Server (und am Client) ändern (also zum Beispiel 14 Tage zurück). Dann MedicalOffice neu starten und dann konnte man die Karte einlesen. Nach dem einlesen natürlich dann das Datum wieder zurückstellen.
ob es heute noch geht mit all den ganzen TI Sachen, weiß ich nicht…
Zitat von Stefan Schreiber am 4. Januar 2026, 11:26 UhrAlternativ mit einem mobilen Lesegerät ohne TI Anbindung arbeiten, da kann das Datum umgestellt werden. Weiss ich zufällig, weil unseres im Dienst am 31.12. 6h vorausging und alle Karten schon auf den 01.01.26 eingelesen wurde, obwohl noch IV/25 war….
Lies sich über erneutes Einlesen mit anderem Datum ändern.
Alternativ mit einem mobilen Lesegerät ohne TI Anbindung arbeiten, da kann das Datum umgestellt werden. Weiss ich zufällig, weil unseres im Dienst am 31.12. 6h vorausging und alle Karten schon auf den 01.01.26 eingelesen wurde, obwohl noch IV/25 war….
Lies sich über erneutes Einlesen mit anderem Datum ändern.
Zitat von Dr. M. Rothsching am 7. Januar 2026, 5:15 Uhrich würde auch zum Ersatzverfahren raten, wenn die Karte nicht eingelesen wurde. Datumsangaben zu „manipulieren“ und etwas zu basteln ist im TI Zeitalter keine gute Idee, denke ich.
ich würde auch zum Ersatzverfahren raten, wenn die Karte nicht eingelesen wurde. Datumsangaben zu „manipulieren“ und etwas zu basteln ist im TI Zeitalter keine gute Idee, denke ich.
Zitat von Peter Quick am 7. Januar 2026, 16:59 UhrPrinzipiell richtig. Aber es muss ja irgendeine offizielle Möglichkeit geben. Wenn ich die Regularien der KBV richtig in Erinnerung habe, hat der Patient das Recht, bis zum zehnten Tag nach Quartalsende die Chipkarte nachzureichen. Ansonsten sind sie berechtigt, eine Rechnung zu schreiben.
also müsste es ja eine Möglichkeit geben, nach Ablauf des Quartals bis zum zehnten Tag die Chipkarte nach – zu erfassen
Prinzipiell richtig. Aber es muss ja irgendeine offizielle Möglichkeit geben. Wenn ich die Regularien der KBV richtig in Erinnerung habe, hat der Patient das Recht, bis zum zehnten Tag nach Quartalsende die Chipkarte nachzureichen. Ansonsten sind sie berechtigt, eine Rechnung zu schreiben.
also müsste es ja eine Möglichkeit geben, nach Ablauf des Quartals bis zum zehnten Tag die Chipkarte nach – zu erfassen
Zitat von GMPTS am 8. Januar 2026, 0:02 UhrZitat von Peter Quick am 7. Januar 2026, 16:59 UhrPrinzipiell richtig. Aber es muss ja irgendeine offizielle Möglichkeit geben. Wenn ich die Regularien der KBV richtig in Erinnerung habe, hat der Patient das Recht, bis zum zehnten Tag nach Quartalsende die Chipkarte nachzureichen. Ansonsten sind sie berechtigt, eine Rechnung zu schreiben.
also müsste es ja eine Möglichkeit geben, nach Ablauf des Quartals bis zum zehnten Tag die Chipkarte nach – zu erfassen
naja nicht ganz
„der Versicherte hat maximal zehn Tage Zeit, um einen Versicherungsnachweis nachzureichen. Nach Ablauf dieser Frist kann die Behandlung dem Versicherten als Privatbehandlung in Rechnung gestellt werden“ ABER: “ Die Vergütung des Arztes auf Basis einer Privatrechnung nach Ablauf der Frist ist allerdings zurückzuzahlen, wenn der Praxis bis zum Ende des Quartals eine ‒ zum Zeitpunkt der Behandlung gültige ‒ eGK oder ein anderer gültiger Anspruchsnachweis vorgelegt wird.“ (Anlage 4a BMV-Ä) … wird also am 23.03. eine Leistung erbracht und der Pat. legt die eGk nicht bis zum 31.03. darf ich ca. ab dem 02.04./03.04. eine Rechnung schreiben … und zurückerstatten muss ich dann nix weil dann ja das Quartal schon rum is …alternativ kann man eben auch das echte „Ersatzverfahren“ (Muster 5 etc.) anwenden … nunja
Zitat von Peter Quick am 7. Januar 2026, 16:59 UhrPrinzipiell richtig. Aber es muss ja irgendeine offizielle Möglichkeit geben. Wenn ich die Regularien der KBV richtig in Erinnerung habe, hat der Patient das Recht, bis zum zehnten Tag nach Quartalsende die Chipkarte nachzureichen. Ansonsten sind sie berechtigt, eine Rechnung zu schreiben.
also müsste es ja eine Möglichkeit geben, nach Ablauf des Quartals bis zum zehnten Tag die Chipkarte nach – zu erfassen
naja nicht ganz
„der Versicherte hat maximal zehn Tage Zeit, um einen Versicherungsnachweis nachzureichen. Nach Ablauf dieser Frist kann die Behandlung dem Versicherten als Privatbehandlung in Rechnung gestellt werden“ ABER: “ Die Vergütung des Arztes auf Basis einer Privatrechnung nach Ablauf der Frist ist allerdings zurückzuzahlen, wenn der Praxis bis zum Ende des Quartals eine ‒ zum Zeitpunkt der Behandlung gültige ‒ eGK oder ein anderer gültiger Anspruchsnachweis vorgelegt wird.“ (Anlage 4a BMV-Ä) … wird also am 23.03. eine Leistung erbracht und der Pat. legt die eGk nicht bis zum 31.03. darf ich ca. ab dem 02.04./03.04. eine Rechnung schreiben … und zurückerstatten muss ich dann nix weil dann ja das Quartal schon rum is …
alternativ kann man eben auch das echte „Ersatzverfahren“ (Muster 5 etc.) anwenden … nunja
Zitat von Peter Quick am 14. Januar 2026, 21:04 UhrStimmt. Hatte ich anscheinend falsch in Erinnerung. Na dann bleibt wohl nur die Ersatzbescheinigung oder eine Abrechnung im Folgequartal als Nachreicher…
Stimmt. Hatte ich anscheinend falsch in Erinnerung. Na dann bleibt wohl nur die Ersatzbescheinigung oder eine Abrechnung im Folgequartal als Nachreicher…