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in Q1 26 Karte für Q4/25 einlesen geht das

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in Q1 26 Karte für Q4/25 einlesen geht das

Ich bekomme das nicht hin

Hallo,

nein, das geht nicht. Das Einlesedatum muss innerhalb der Scheingültigkeit liegen. Daher geht ein Einlesen in Q1/26 für Q4/25 nicht.

Marcel Patzer hat auf diesen Beitrag reagiert.
Marcel Patzer
Mit freundlichen Grüßen
Gerd Wingenbach
INDAMED Team

Sie konnten mal früher das Datum am Server (und am Client) ändern (also zum Beispiel 14 Tage zurück). Dann MedicalOffice neu starten und dann konnte man die Karte einlesen. Nach dem einlesen natürlich dann das Datum wieder zurückstellen.

ob es heute noch geht mit all den ganzen TI Sachen, weiß ich nicht…

Alternativ mit einem mobilen Lesegerät ohne TI Anbindung arbeiten, da kann das Datum umgestellt werden. Weiss ich zufällig, weil unseres im Dienst am 31.12. 6h vorausging und alle Karten schon auf den 01.01.26 eingelesen wurde, obwohl noch IV/25 war….

Lies sich über erneutes Einlesen mit anderem Datum ändern.

Habe Ersatzverfahren angewendet, ist sonst zu aufwendig.

ich würde auch zum Ersatzverfahren raten, wenn die Karte nicht eingelesen wurde. Datumsangaben zu „manipulieren“ und etwas zu basteln ist im TI Zeitalter keine gute Idee, denke ich.

Prinzipiell richtig. Aber es muss ja irgendeine offizielle Möglichkeit geben. Wenn ich die Regularien der KBV richtig in Erinnerung habe, hat der Patient das Recht, bis zum zehnten Tag nach Quartalsende die Chipkarte nachzureichen. Ansonsten sind sie berechtigt, eine Rechnung zu schreiben.

also müsste es ja eine Möglichkeit geben, nach Ablauf des Quartals bis zum zehnten Tag die Chipkarte nach – zu erfassen

Zitat von Peter Quick am 7. Januar 2026, 16:59 Uhr

Prinzipiell richtig. Aber es muss ja irgendeine offizielle Möglichkeit geben. Wenn ich die Regularien der KBV richtig in Erinnerung habe, hat der Patient das Recht, bis zum zehnten Tag nach Quartalsende die Chipkarte nachzureichen. Ansonsten sind sie berechtigt, eine Rechnung zu schreiben.

also müsste es ja eine Möglichkeit geben, nach Ablauf des Quartals bis zum zehnten Tag die Chipkarte nach – zu erfassen

naja nicht ganz
„der Versicherte hat maximal zehn Tage Zeit, um einen Versicherungsnachweis nachzureichen. Nach Ablauf dieser Frist kann die Behandlung dem Versicherten als Privatbehandlung in Rechnung gestellt werden“ ABER:  “  Die Vergütung des Arztes auf Basis einer Privatrechnung nach Ablauf der Frist ist allerdings zurückzuzahlen, wenn der Praxis bis zum Ende des Quartals eine ‒ zum Zeitpunkt der Behandlung gültige ‒ eGK oder ein anderer gültiger Anspruchsnachweis vorgelegt wird.“ (Anlage 4a BMV-Ä) … wird also am 23.03. eine Leistung erbracht und der Pat. legt die eGk nicht bis zum 31.03. darf ich ca. ab dem 02.04./03.04. eine Rechnung schreiben … und zurückerstatten muss ich dann nix weil dann ja das Quartal schon rum is …

alternativ kann man eben auch das echte „Ersatzverfahren“ (Muster 5 etc.) anwenden … nunja

 

Stimmt. Hatte ich anscheinend falsch in Erinnerung. Na dann bleibt wohl nur die Ersatzbescheinigung oder eine Abrechnung im Folgequartal als Nachreicher…