Komfortsignatur Nutzung über MFA Account
Zitat von Gynallianz am 6. Mai 2025, 12:32 UhrHallo,
ich habe inzwischen erfahren, dass einige Kollegen die Komfortsignatur auch über die MFA – Nutzerzugänge nutzen können. Bei uns geht das nicht, ich finde auch kein Möglichkeit es im DPS einzustellen. Bei uns muss ich mich immer selber anmelden, damit die Komfortsignatur genutzt werden kann.
Kann mir jemand sagen, wie ich es einstelle, dass nicht immer umgemeldet werden muss?
Gruß
Mira Imhof
Hallo,
ich habe inzwischen erfahren, dass einige Kollegen die Komfortsignatur auch über die MFA – Nutzerzugänge nutzen können. Bei uns geht das nicht, ich finde auch kein Möglichkeit es im DPS einzustellen. Bei uns muss ich mich immer selber anmelden, damit die Komfortsignatur genutzt werden kann.
Kann mir jemand sagen, wie ich es einstelle, dass nicht immer umgemeldet werden muss?
Gruß
Mira Imhof
Zitat von Gerd Wingenbach am 6. Mai 2025, 12:34 UhrHallo,
mehrere Nutzer können nicht gleichzeitig die Komfortsignatur für denselben eHBA aktiv haben. Wenn ein MFA-Nutzer die Komfortsignatur aktiviert, kann dieser selbstverständlich die Komfortsignatur nutzen. Nur dann kann nicht gleichzeitig für den Arzt auch die Komfortsignatur aktiv sein.
Hallo,
mehrere Nutzer können nicht gleichzeitig die Komfortsignatur für denselben eHBA aktiv haben. Wenn ein MFA-Nutzer die Komfortsignatur aktiviert, kann dieser selbstverständlich die Komfortsignatur nutzen. Nur dann kann nicht gleichzeitig für den Arzt auch die Komfortsignatur aktiv sein.
Gerd Wingenbach
— INDAMED —
Zitat von Dr. M. Rothsching am 7. Mai 2025, 8:31 UhrIch bin nicht sicher, ob ich das gerade falsch verstehe. Aber nur zur Sicherheit: Ärzte müssen Rezepte eigenhändig unterschreiben, egal ob analog auf Papier oder digital. Alles andere ist nicht erlaubt und führt, neben anderen juristischen Problemen und fehlender Kontrolle, was die MfA da alles aufschreiben, auch zum Regress, wenn die Kassen davon erfahren. Siehe hier (nur EIN Beispiel): https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/panorama/unterschrift-gestempelt-regress-auf-null/
Also, niemals nie darf man die MfA ein Rezept unterschreiben, stempeln oder digital signieren. Wie auch die KVen immer wieder sagen: „Denken Sie nicht mal daran.“
Ich bin nicht sicher, ob ich das gerade falsch verstehe. Aber nur zur Sicherheit: Ärzte müssen Rezepte eigenhändig unterschreiben, egal ob analog auf Papier oder digital. Alles andere ist nicht erlaubt und führt, neben anderen juristischen Problemen und fehlender Kontrolle, was die MfA da alles aufschreiben, auch zum Regress, wenn die Kassen davon erfahren. Siehe hier (nur EIN Beispiel): https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/panorama/unterschrift-gestempelt-regress-auf-null/
Also, niemals nie darf man die MfA ein Rezept unterschreiben, stempeln oder digital signieren. Wie auch die KVen immer wieder sagen: „Denken Sie nicht mal daran.“
Zitat von Gynallianz am 24. Mai 2025, 13:15 UhrGenau das ist mein Problem: ich bin sehr, sehr streng mit Unterschriften und Freigaben bei Rezepten, daher gebe ich definitiv alles selber frei. Nur für die Übertragung von Dingen wie Notfalldaten fände ich es praktisch, wenn dies die MFA machen könnte. Daher meinte ich, ob man die Zugriffe quasi trennen kann, also ob eine MFA auf die Notfalldaten – Komfortsignatur zugreifen kann, aber nicht auf die Rezepte. Aber die Indamed Antwort sagt es ja schon, dann müsste ich meine Komfortsignatur abgeben und das möchte ich definitiv nicht…
Genau das ist mein Problem: ich bin sehr, sehr streng mit Unterschriften und Freigaben bei Rezepten, daher gebe ich definitiv alles selber frei. Nur für die Übertragung von Dingen wie Notfalldaten fände ich es praktisch, wenn dies die MFA machen könnte. Daher meinte ich, ob man die Zugriffe quasi trennen kann, also ob eine MFA auf die Notfalldaten – Komfortsignatur zugreifen kann, aber nicht auf die Rezepte. Aber die Indamed Antwort sagt es ja schon, dann müsste ich meine Komfortsignatur abgeben und das möchte ich definitiv nicht…

Zitat von Burkhard Strauß am 24. Mai 2025, 19:10 Uhraus pragmatismus heraus, wird es immer Praxen geben die fest definierte Leistungen delegieren, (was früher Blanko – Unterschriften Rezepte waren). Ich denke die entwicklung hin zu Teampraxen (statt behandlung von einem Arzt alleine von dem ganzen qualifizierten Praxispersonal) wird nach einer langfristigen Änderung schreien – gerade bei sowas, wie welche Notfall daten da drauf dürfen – finde ich persönlich auch delegierbar, oder Regelmedikation.
(hier im öffentlichen Bereich ist die Frage vllt nicht so clever 😀 – vllt noch mal im abgeschlossenen Bereich stellen)
aus pragmatismus heraus, wird es immer Praxen geben die fest definierte Leistungen delegieren, (was früher Blanko – Unterschriften Rezepte waren). Ich denke die entwicklung hin zu Teampraxen (statt behandlung von einem Arzt alleine von dem ganzen qualifizierten Praxispersonal) wird nach einer langfristigen Änderung schreien – gerade bei sowas, wie welche Notfall daten da drauf dürfen – finde ich persönlich auch delegierbar, oder Regelmedikation.
(hier im öffentlichen Bereich ist die Frage vllt nicht so clever 😀 – vllt noch mal im abgeschlossenen Bereich stellen)
Zitat von Gynallianz am 27. Mai 2025, 16:42 Uhralles gut, ich hatte es ja richtig und rechtlich korrekt gemeint denke ich =)
alles gut, ich hatte es ja richtig und rechtlich korrekt gemeint denke ich =)