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Komfortsignatur Nutzung über MFA Account

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Komfortsignatur Nutzung über MFA Account

Hallo, 

ich habe inzwischen erfahren, dass einige Kollegen die Komfortsignatur auch über die MFA – Nutzerzugänge nutzen können. Bei uns geht das nicht, ich finde auch kein Möglichkeit es im DPS einzustellen. Bei uns muss ich mich immer selber anmelden, damit die Komfortsignatur genutzt werden kann. 

Kann mir jemand sagen, wie ich es einstelle, dass nicht immer umgemeldet werden muss?

Gruß

Mira Imhof

Hallo,

mehrere Nutzer können nicht gleichzeitig die Komfortsignatur für denselben eHBA aktiv haben. Wenn ein MFA-Nutzer die Komfortsignatur aktiviert, kann dieser selbstverständlich die Komfortsignatur nutzen. Nur dann kann nicht gleichzeitig für den Arzt auch die Komfortsignatur aktiv sein.

Franz Tonagel, Peter Quick und Marko Stein haben auf diesen Beitrag reagiert.
Franz TonagelPeter QuickMarko Stein

Gerd Wingenbach

— INDAMED —

Ich bin nicht sicher, ob ich das gerade falsch verstehe. Aber nur zur Sicherheit: Ärzte müssen Rezepte eigenhändig unterschreiben, egal ob analog auf Papier oder digital. Alles andere ist nicht erlaubt und führt, neben anderen juristischen Problemen und fehlender Kontrolle, was die MfA da alles aufschreiben, auch zum Regress, wenn die Kassen davon erfahren. Siehe hier (nur EIN Beispiel): https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/panorama/unterschrift-gestempelt-regress-auf-null/

Also, niemals nie darf man die MfA ein Rezept unterschreiben, stempeln oder digital signieren. Wie auch die KVen immer wieder sagen: „Denken Sie nicht mal daran.“

Franz Tonagel, Marcel Patzer und 5 andere Benutzer haben auf diesen Beitrag reagiert.
Franz TonagelMarcel PatzerBurkhard OverhageChristian SchnellMarko SteinMarcel QTimo Hochleutner

Genau das ist mein Problem: ich bin sehr, sehr streng mit Unterschriften und Freigaben bei Rezepten, daher gebe ich definitiv alles selber frei. Nur für die Übertragung von Dingen wie Notfalldaten fände ich es praktisch, wenn dies die MFA machen könnte. Daher meinte ich, ob man die Zugriffe quasi trennen kann, also ob eine MFA auf die Notfalldaten – Komfortsignatur zugreifen kann, aber nicht auf die Rezepte. Aber die Indamed Antwort sagt es ja schon, dann müsste ich meine Komfortsignatur abgeben und das möchte ich definitiv nicht… 

aus pragmatismus heraus, wird es immer Praxen geben die fest definierte Leistungen delegieren, (was früher Blanko – Unterschriften Rezepte waren). Ich denke die entwicklung hin zu Teampraxen (statt behandlung von einem Arzt alleine von dem ganzen qualifizierten Praxispersonal) wird nach einer langfristigen Änderung schreien – gerade bei sowas, wie welche Notfall daten da drauf dürfen – finde ich persönlich auch delegierbar, oder Regelmedikation. 

(hier im öffentlichen Bereich ist die Frage vllt nicht so clever 😀 – vllt noch mal im abgeschlossenen Bereich stellen)

alles gut, ich hatte es ja richtig und rechtlich korrekt gemeint denke ich =)

Burkhard Strauß hat auf diesen Beitrag reagiert.
Burkhard Strauß