Neugeborene noch nicht versichert
Zitat von Bülent Aynal am 5. Dezember 2025, 15:13 UhrWie rechnen wir Neugeborene ab, die noch nicht versichert sind, weil sie auf ihre Geburtsurkunde warten und damit das Ersatzverfahren auch nicht geht, wenn das Quartal inzwischen endet?
Wie rechnen wir Neugeborene ab, die noch nicht versichert sind, weil sie auf ihre Geburtsurkunde warten und damit das Ersatzverfahren auch nicht geht, wenn das Quartal inzwischen endet?
Zitat von Sandra Brost am 5. Dezember 2025, 17:19 UhrHallo,
ohne Versichertendaten ist kein Versand an die KV möglich, weil auch technisch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein müssen, z.B. die Angabe einer gültigen Versichertennummer. Sie können bei Ihrer KV nachfragen, ob die einen alternativen Weg zur Abrechnung wünschen.
Mit Medical Office können Sie das so regeln, dass der Fall des Patienten offen bleibt, bis sie die vollständigen Daten haben und den Fall im Nachhinein abrechnen. Entweder dieser wird separat an die KV übermittelt oder der Fall geht mit der Abrechnung das darauffolgende Quartal mit. Offene Scheine werden immer mitgezogen.
Hallo,
ohne Versichertendaten ist kein Versand an die KV möglich, weil auch technisch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein müssen, z.B. die Angabe einer gültigen Versichertennummer. Sie können bei Ihrer KV nachfragen, ob die einen alternativen Weg zur Abrechnung wünschen.
Mit Medical Office können Sie das so regeln, dass der Fall des Patienten offen bleibt, bis sie die vollständigen Daten haben und den Fall im Nachhinein abrechnen. Entweder dieser wird separat an die KV übermittelt oder der Fall geht mit der Abrechnung das darauffolgende Quartal mit. Offene Scheine werden immer mitgezogen.
Sandra Brost
INDAMED Team
Zitat von Jörg Sprenger, Kirchner, Müller am 5. Dezember 2025, 18:48 UhrIch habe es mal vor einigen Monaten recherchiert (und wieder die exakte Lösung vergessen) und meine mich zu erinnern, dass Neugeborenen maximal bis zu 3 Monaten über die Versicherungsdaten der Mutter abgerechnet werden können.
Konkret finde ich noch folge Info aus einem Dialog mit der KVNO:
lt. Datensatzbeschreibung ist die Angabe der Versichertennummer nur ein bedingtes Mussfeld. Diese muss nur angegeben werden, wenn eine eGK eingelesen wurde. Da dies im Ersatzverfahren nicht der Fall ist, entfällt hier die Angabe der Versichertennummer. Dies ist in der KBV Datensatzbeschreibung geregelt.
Anbei der Link zur KBV Datensatzbeschreibung:
Nachzulesen auf Seite 39 (Versichertennummer) bzw. 72
Wir hoffen Ihnen hiermit geholfen zu haben und stehen für Informationen gerne zur Verfügung
Ich habe es mal vor einigen Monaten recherchiert (und wieder die exakte Lösung vergessen) und meine mich zu erinnern, dass Neugeborenen maximal bis zu 3 Monaten über die Versicherungsdaten der Mutter abgerechnet werden können.
Konkret finde ich noch folge Info aus einem Dialog mit der KVNO:
lt. Datensatzbeschreibung ist die Angabe der Versichertennummer nur ein bedingtes Mussfeld. Diese muss nur angegeben werden, wenn eine eGK eingelesen wurde. Da dies im Ersatzverfahren nicht der Fall ist, entfällt hier die Angabe der Versichertennummer. Dies ist in der KBV Datensatzbeschreibung geregelt.
Anbei der Link zur KBV Datensatzbeschreibung:
Nachzulesen auf Seite 39 (Versichertennummer) bzw. 72
Wir hoffen Ihnen hiermit geholfen zu haben und stehen für Informationen gerne zur Verfügung
Zitat von N.Echtermann am 6. Dezember 2025, 17:04 UhrIn Bremen kann man die Neugeborenen bis zum Alter von 3 Monaten ohne VK behandeln. Es muss hinter der Ordiziffer in Klammern Neugeborenes stehen damit es für die KV klar ist. Wir geben nur die geplante KK in den Stammdaten ein.
In Bremen kann man die Neugeborenen bis zum Alter von 3 Monaten ohne VK behandeln. Es muss hinter der Ordiziffer in Klammern Neugeborenes stehen damit es für die KV klar ist. Wir geben nur die geplante KK in den Stammdaten ein.
Zitat von Peter Quick am 7. Dezember 2025, 10:57 Uhres ist so, wie die Vorredner sagen. Bis drei Monate kann man problemlos behandeln, man muss einmalig die Daten der Mutter aufnehmen und mit den bekannten Daten des Kindes einen Behandlungsschein ausdrucken. Diesen unterschreiben die Eltern.
und dann kann ich den Fall über ein Ersatzverfahren problemlos abrechnen. Mache ich relativ häufig, da ich als Kinderkardiologe häufig neugeborene habe, die noch keine VK haben. Hat, so bisher immer problemlos funktioniert
es ist so, wie die Vorredner sagen. Bis drei Monate kann man problemlos behandeln, man muss einmalig die Daten der Mutter aufnehmen und mit den bekannten Daten des Kindes einen Behandlungsschein ausdrucken. Diesen unterschreiben die Eltern.
und dann kann ich den Fall über ein Ersatzverfahren problemlos abrechnen. Mache ich relativ häufig, da ich als Kinderkardiologe häufig neugeborene habe, die noch keine VK haben. Hat, so bisher immer problemlos funktioniert
Zitat von Dr. Stephan Schwarz am 7. Dezember 2025, 11:09 UhrMachen wir (KV Bayern) auch so. Drei Monate auf die Mama, bis dahin sollten die Formalia eigentlich regelbar sein, wenngleich die Urkunden und eGK gefühlt derzeit länger brauchen.
Machen wir (KV Bayern) auch so. Drei Monate auf die Mama, bis dahin sollten die Formalia eigentlich regelbar sein, wenngleich die Urkunden und eGK gefühlt derzeit länger brauchen.