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Neugeborene noch nicht versichert

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Neugeborene noch nicht versichert

Wie rechnen wir Neugeborene ab, die noch nicht versichert sind, weil sie auf ihre Geburtsurkunde warten und damit das Ersatzverfahren auch nicht geht, wenn das Quartal inzwischen endet?

Hallo, 

ohne Versichertendaten ist kein Versand an die KV möglich, weil auch technisch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein müssen,  z.B. die Angabe einer gültigen Versichertennummer. Sie können bei Ihrer KV nachfragen, ob die einen alternativen Weg zur Abrechnung wünschen. 

Mit Medical Office können Sie das so regeln, dass der Fall des Patienten offen bleibt, bis sie die vollständigen Daten haben und den Fall im Nachhinein abrechnen. Entweder dieser wird separat an die KV übermittelt oder der Fall geht mit der Abrechnung das darauffolgende Quartal mit. Offene Scheine werden immer mitgezogen. 

Mit freundlichen Grüßen
Sandra Brost
INDAMED Team

Ich habe es mal vor einigen Monaten recherchiert (und wieder die exakte Lösung vergessen) und meine mich zu erinnern, dass Neugeborenen maximal bis zu 3 Monaten über die Versicherungsdaten der Mutter abgerechnet werden können.

 

Konkret finde ich noch folge Info aus einem Dialog mit der KVNO:

lt. Datensatzbeschreibung ist die Angabe der Versichertennummer nur ein bedingtes Mussfeld. Diese muss nur angegeben werden, wenn eine eGK eingelesen wurde. Da dies im Ersatzverfahren nicht der Fall ist, entfällt hier die Angabe der Versichertennummer. Dies ist in der KBV Datensatzbeschreibung geregelt.

Anbei der Link zur KBV Datensatzbeschreibung: 

Datensatzbeschreibung KVDT

Nachzulesen auf Seite 39 (Versichertennummer) bzw. 72

Wir hoffen Ihnen hiermit geholfen zu haben und stehen für Informationen gerne zur Verfügung

Dr. Stephan Schwarz hat auf diesen Beitrag reagiert.
Dr. Stephan Schwarz

In Bremen kann man die Neugeborenen bis zum Alter von 3 Monaten ohne VK behandeln. Es muss hinter der Ordiziffer in Klammern Neugeborenes stehen damit es für die KV klar ist. Wir geben nur die geplante KK in den Stammdaten ein. 

 

es ist so, wie die Vorredner sagen. Bis drei Monate kann man problemlos behandeln, man muss einmalig die Daten der Mutter aufnehmen und mit den bekannten Daten des Kindes einen Behandlungsschein ausdrucken. Diesen unterschreiben die Eltern. 
und dann kann ich den Fall über ein Ersatzverfahren problemlos abrechnen. Mache ich relativ häufig, da ich als Kinderkardiologe häufig neugeborene habe, die noch keine VK haben. Hat, so bisher immer problemlos funktioniert

Dr. Stephan Schwarz hat auf diesen Beitrag reagiert.
Dr. Stephan Schwarz

Machen wir (KV Bayern) auch so. Drei Monate auf die Mama, bis dahin sollten die Formalia eigentlich regelbar sein, wenngleich die Urkunden und eGK gefühlt derzeit länger brauchen.