Thüringen AOK Plus HZV 99140S
Zitat von Burkhard Strauß am 12. Dezember 2025, 14:00 Uhrlaut KVT sollen die Ärzte gerne weiter die 99140S ansetzen, obwohl diese sich mit WEgfall von S3C ändern würde.
ich denke, es sollte keine Änderung an der Ziffer geben in MO – oder ist dazu etwas geplant/festgelegt?
+++ Hausarztzentrierte Versorgung mit der AOK PLUS – Empfehlung zur Kennzeichnung der HZV-Patienten in der Abrechnung ab 2026 +++
Wie bereits im Rundschreiben 11/2025 informiert, wurde der Vertrag zur Hausarztzentrierten Versorgung mit Wirkung zum 01.01.2026 angepasst.
Eine wesentliche Änderung betraf den Wegfall der S3C-Schnittstelle und damit die Beendigung der Vergütung der Abr.-Nr. 99140S.
Damit Sie in der Praxis weiterhin nachvollziehen können, welche Patienten in den HzV-Vertrag eingeschrieben sind, empfehlen wir die Abr.-Nr. 99140S auch über den 31.12.2025 hinaus aktiv gegenüber der KVT abzurechnen. Dadurch wird auch sichergestellt, dass Sie in der Vorabinformation wie gewohnt die Hinweise zur ggf. fehlenden Einschreibung von Patienten erhalten. Die Abr.-Nr. 99140S dient somit ab 2026 ausschließlich zur Kennzeichnung des Behandlungsfalls.Weitere Informationen zum Vertrag inkl. Anlagen finden Sie an dieser Stelle.
Ihr Ansprechpartner: Frank Weinert, Telefon 03643 559-136
laut KVT sollen die Ärzte gerne weiter die 99140S ansetzen, obwohl diese sich mit WEgfall von S3C ändern würde.
ich denke, es sollte keine Änderung an der Ziffer geben in MO – oder ist dazu etwas geplant/festgelegt?
+++ Hausarztzentrierte Versorgung mit der AOK PLUS – Empfehlung zur Kennzeichnung der HZV-Patienten in der Abrechnung ab 2026 +++
Wie bereits im Rundschreiben 11/2025 informiert, wurde der Vertrag zur Hausarztzentrierten Versorgung mit Wirkung zum 01.01.2026 angepasst.
Eine wesentliche Änderung betraf den Wegfall der S3C-Schnittstelle und damit die Beendigung der Vergütung der Abr.-Nr. 99140S.
Damit Sie in der Praxis weiterhin nachvollziehen können, welche Patienten in den HzV-Vertrag eingeschrieben sind, empfehlen wir die Abr.-Nr. 99140S auch über den 31.12.2025 hinaus aktiv gegenüber der KVT abzurechnen. Dadurch wird auch sichergestellt, dass Sie in der Vorabinformation wie gewohnt die Hinweise zur ggf. fehlenden Einschreibung von Patienten erhalten. Die Abr.-Nr. 99140S dient somit ab 2026 ausschließlich zur Kennzeichnung des Behandlungsfalls.
Weitere Informationen zum Vertrag inkl. Anlagen finden Sie an dieser Stelle.
Ihr Ansprechpartner: Frank Weinert, Telefon 03643 559-136