Betreff: Umsetzung der neuen Rabattverträge für patentgeschützte Arzneimittel (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz) ab 2028
Betreff: Umsetzung der neuen Rabattverträge für patentgeschützte Arzneimittel (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz) ab 2028
Zitat von bro am 13. August 2026, 21:17 UhrMit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz können Krankenkassen künftig Rabattverträge für patentgeschützte Arzneimittel innerhalb definierter, therapeutisch vergleichbarer Wirkstoffgruppen abschließen. Anders als bei klassischen Generika-Rabattverträgen erfolgt hier keine automatische Substitution durch die Apotheke – die Auswahlpflicht liegt laut Gesetz bei der verordnenden Praxis, die sich an sogenannten „Fokuslisten“ orientieren soll.
Beispiel: Der kritische Fall: Schließt eine große Krankenkasse (z. B. die Barmer oder eine AOK) einen exklusiven Gruppenrabattvertrag, der nur für Dapagliflozin gilt, wird Jardiance automatisch unwirtschaftlich.
- Ist geplant, dass die jeweils aktuell rabattierten Präparate je Krankenkasse automatisch bei der Verordnung anzeigt oder filtert – vergleichbar mit der bestehenden Kennzeichnung bei Generika-Rabattverträgen?
- Bis wann ist mit einer entsprechenden Funktion zu rechnen, insbesondere im Hinblick auf die Fristen des Gesetzes? Gibts das schon und ich sehe es nur nicht, siehe oben.
- Werden Bestandspatienten mit laufender Medikation aus den betroffenen Wirkstoffgruppen automatisch markiert, wenn eine Umstellung auf ein rabattiertes Präparat sinnvoll oder erforderlich wäre?
- Gibt es bzw. wird es ein Dokumentationsfeld geben, um eine medizinische Begründung für ein Abweichen vom Rabattvertrag im Einzelfall rechtssicher zu hinterlegen? Optional aus meiner Sicht.
- Ist zusätzlich eine Auswertungsfunktion vorgesehen, mit der wir unsere Verordnungskosten je Fall im Vergleich zur Fachgruppe einsehen können, insbesondere im Hinblick auf den Wegfall der bundesweiten Praxisbesonderheiten?
Über eine Rückmeldung, gerne auch mit Zeitplan, würde ich mich freuen, vermutlich nicht nur ich.
Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz können Krankenkassen künftig Rabattverträge für patentgeschützte Arzneimittel innerhalb definierter, therapeutisch vergleichbarer Wirkstoffgruppen abschließen. Anders als bei klassischen Generika-Rabattverträgen erfolgt hier keine automatische Substitution durch die Apotheke – die Auswahlpflicht liegt laut Gesetz bei der verordnenden Praxis, die sich an sogenannten „Fokuslisten“ orientieren soll.
Beispiel: Der kritische Fall: Schließt eine große Krankenkasse (z. B. die Barmer oder eine AOK) einen exklusiven Gruppenrabattvertrag, der nur für Dapagliflozin gilt, wird Jardiance automatisch unwirtschaftlich.
- Ist geplant, dass die jeweils aktuell rabattierten Präparate je Krankenkasse automatisch bei der Verordnung anzeigt oder filtert – vergleichbar mit der bestehenden Kennzeichnung bei Generika-Rabattverträgen?
- Bis wann ist mit einer entsprechenden Funktion zu rechnen, insbesondere im Hinblick auf die Fristen des Gesetzes? Gibts das schon und ich sehe es nur nicht, siehe oben.
- Werden Bestandspatienten mit laufender Medikation aus den betroffenen Wirkstoffgruppen automatisch markiert, wenn eine Umstellung auf ein rabattiertes Präparat sinnvoll oder erforderlich wäre?
- Gibt es bzw. wird es ein Dokumentationsfeld geben, um eine medizinische Begründung für ein Abweichen vom Rabattvertrag im Einzelfall rechtssicher zu hinterlegen? Optional aus meiner Sicht.
- Ist zusätzlich eine Auswertungsfunktion vorgesehen, mit der wir unsere Verordnungskosten je Fall im Vergleich zur Fachgruppe einsehen können, insbesondere im Hinblick auf den Wegfall der bundesweiten Praxisbesonderheiten?
Über eine Rückmeldung, gerne auch mit Zeitplan, würde ich mich freuen, vermutlich nicht nur ich.