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Betreff: Umsetzung der neuen Rabattverträge für patentgeschützte Arzneimittel (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz) ab 2028

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Betreff: Umsetzung der neuen Rabattverträge für patentgeschützte Arzneimittel (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz) ab 2028

Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz können Krankenkassen künftig Rabattverträge für patentgeschützte Arzneimittel innerhalb definierter, therapeutisch vergleichbarer Wirkstoffgruppen abschließen. Anders als bei klassischen Generika-Rabattverträgen erfolgt hier keine automatische Substitution durch die Apotheke – die Auswahlpflicht liegt laut Gesetz bei der verordnenden Praxis, die sich an sogenannten „Fokuslisten“ orientieren soll.

Beispiel: Der kritische Fall: Schließt eine große Krankenkasse (z. B. die Barmer oder eine AOK) einen exklusiven Gruppenrabattvertrag, der nur  für Dapagliflozin gilt, wird Jardiance automatisch unwirtschaftlich.

  1. Ist geplant, dass die jeweils aktuell rabattierten Präparate je Krankenkasse automatisch bei der Verordnung anzeigt oder filtert – vergleichbar mit der bestehenden Kennzeichnung bei Generika-Rabattverträgen?
  2. Bis wann ist mit einer entsprechenden Funktion zu rechnen, insbesondere im Hinblick auf die Fristen des Gesetzes? Gibts das schon und ich sehe es nur nicht, siehe oben.
  3. Werden Bestandspatienten mit laufender Medikation aus den betroffenen Wirkstoffgruppen automatisch markiert, wenn eine Umstellung auf ein rabattiertes Präparat sinnvoll oder erforderlich wäre?
  4. Gibt es bzw. wird es ein Dokumentationsfeld geben, um eine medizinische Begründung für ein Abweichen vom Rabattvertrag im Einzelfall rechtssicher zu hinterlegen? Optional aus meiner Sicht.
  5. Ist zusätzlich eine Auswertungsfunktion vorgesehen, mit der wir unsere Verordnungskosten je Fall im Vergleich zur Fachgruppe einsehen können, insbesondere im Hinblick auf den Wegfall der bundesweiten Praxisbesonderheiten?

Über eine Rückmeldung, gerne auch mit Zeitplan, würde ich mich freuen, vermutlich nicht nur ich.

Hallo,

  1. es gibt aktuell keine Unterscheidung zwischen mehreren Typen von Rabattverträgen. Es gibt nur die Kennzeichnung, ob für ein Medikament ein Rabattvertrag vorliegt. Diese Kennzeichnung ist bereits nach Kasse und Region. Hier bräuchten wir die Information bereits in den Rohdaten von ABDAMED, wenn zwischen unterschiedlichen Typen von Rabattverträgen unterschieden werden soll. Das ist derzeit noch nicht angekündigt.
  2. Es gibt bislang nur die Kennzeichnung, ob ein Rabattvertrag vorliegt und die Filtermöglichkeit, nur rabattierte Präparate anzeigen zu lassen. Eine Änderung an der Funktion wäre nur sinnvoll, wenn sich die Datenlage ändert.
  3. Die Einschätzung, ob eine Umstellung auf ein rabattiertes Präparat sinnvoll oder erforderlich ist, ist eher eine medizinische Entscheidung, keine technische. Auch jetzt wird beim Wiederholen bereits angezeigt, dass es preisgünstigere und/oder rabattierte Alternativen gibt.
  4. Rechtssicher wird eine Dokumentation nicht, weil Sie die Begründung in einem speziellen Feld speichern. Auch jetzt können und sollten Sie bereits dokumentieren, wenn eine medizinische Notwendigkeit die rabattierten Präparate ausschließt oder Sie entgegen einer Empfehlung auf Kasse verordnen. Das kann im Krankenblatt in einer Textkategorie geschehen oder sich aus der bestehenden Dokumentation bereits ergeben, oder Sie können auch das Feld Notizen im Verordnungsdialog nehmen.
  5. In der Medikamentenstatistik können Sie Ihr Richtgrößenvolumen hinterlegen je nach Typ, Altersgruppen oder Mitglied/Familie/Rentner. Darüber ist die Auswertung möglich.

Aktuell ist noch nicht absehbar, welche konkreten Änderungen notwendig sein werden. Wir wissen weder, ob und wie sich die Kennzeichnungen in den Rohdaten seitens ABDAMED ändern werden und ob darüber eine geänderte Anzeige überhaupt möglich sein wird. Wir können auch noch nicht sagen, wie die KBV den Anforderungskatalog anpassen wird und was sich daraus für Änderungen ergeben werden. Gerade bei den Fokuslisten werden wir darauf angewiesen sein, dass die Informationen an uns geliefert werden. Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass die KBV eine Aussage treffen wird, wie wir diese Info anzeigen oder hervorheben müssen und ob bei Wiederholung stärker darauf hingewiesen werden soll, dass hier rabattierte Alternativen vorliegen. Aktuell wird im Anforderungskatalog viel von diskriminierungsfreier Verordnung gesprochen, bei der nichts gesondert hervorgehoben werden soll oder dass bei bestimmten Medikamenten anders gewarnt werden dürfe oder so. Ich denke, bisschen werden wir noch abwarten müssen, was genau dort kommen soll und ob es bei den fünf Wirkstoffgruppen bleiben wird oder wie die Vorgaben dazu aussehen werden.

Mit freundlichen Grüßen
Gerd Wingenbach
INDAMED Team