Frage an die, die eine Praxis von XY nach MO konvertiert haben – löschen der Vorbehandler / Abrechner.
Frage an die, die eine Praxis von XY nach MO konvertiert haben – löschen der Vorbehandler / Abrechner.
Zitat von bro am 8. Juni 2026, 18:13 UhrAusgangslage
Bei der Konvertierung einer Praxis nach Medical Office wird der bisherige Abrechner (= der Vorbesitzer bzw. die vorherige Praxisinhaberin) als verknüpfter Abrechner in der Datenbank geführt. Alle Patientendaten und Befunde, die vor der eigenen Praxisübernahme entstanden sind, sind mit diesem früheren Abrechner verknüpft. XXX wurde dann vorangestellt
Nach der Praxisübernahme erscheint der neue Inhaber selbst als Abrechner – der alte Abrechner bleibt jedoch im System bestehen.
Das konkrete Problem
Löscht man diesen alten, Abrechner, so werden gemäß Indamed alle damit verknüpften Dateien und Befunde ebenfalls gelöscht. Dies ist ein bekannter Fakt. Indamed empfiehlt dieses Vorgehen ausdrücklich nur auf eigene Gefahr.
Die offene Frage
Hat jemand diesen Schritt bereits vollzogen – also den konvertierten Altabrechner in Medical Office gelöscht – und kann berichten:
- Gab es anschließend Probleme im laufenden Betrieb?
- Oder verlief der Vorgang problemlos?
Bitte um Rückmeldung
Ich möchte diesen Schritt nicht durchführen, ohne von jemandem gehört zu haben, der dies bereits erfolgreich – und ohne negative Folgen – umgesetzt hat.
Warum die Nummer:
Bei der Konvertierung der Vorgänger-Praxis nach Medical Office wurden Befunde reihenweise den falschen Patienten zugeordnet, ein Datenschutzgau, sondergleichen. Ich kann das auf bestimmte Jahrgänge eingrenzen. Mit der Löschung der alten Abrechner wären dann auch diese falschen Einträge weg, da sie älter als 10 Jahre sind, kein Problem. Das wäre die einfachste Lösung, das Problem zu lösen. Vermutlich. Garantiert ist dabei gar nichts
Ausgangslage
Bei der Konvertierung einer Praxis nach Medical Office wird der bisherige Abrechner (= der Vorbesitzer bzw. die vorherige Praxisinhaberin) als verknüpfter Abrechner in der Datenbank geführt. Alle Patientendaten und Befunde, die vor der eigenen Praxisübernahme entstanden sind, sind mit diesem früheren Abrechner verknüpft. XXX wurde dann vorangestellt
Nach der Praxisübernahme erscheint der neue Inhaber selbst als Abrechner – der alte Abrechner bleibt jedoch im System bestehen.
Das konkrete Problem
Löscht man diesen alten, Abrechner, so werden gemäß Indamed alle damit verknüpften Dateien und Befunde ebenfalls gelöscht. Dies ist ein bekannter Fakt. Indamed empfiehlt dieses Vorgehen ausdrücklich nur auf eigene Gefahr.
Die offene Frage
Hat jemand diesen Schritt bereits vollzogen – also den konvertierten Altabrechner in Medical Office gelöscht – und kann berichten:
- Gab es anschließend Probleme im laufenden Betrieb?
- Oder verlief der Vorgang problemlos?
Bitte um Rückmeldung
Ich möchte diesen Schritt nicht durchführen, ohne von jemandem gehört zu haben, der dies bereits erfolgreich – und ohne negative Folgen – umgesetzt hat.
Warum die Nummer:
Bei der Konvertierung der Vorgänger-Praxis nach Medical Office wurden Befunde reihenweise den falschen Patienten zugeordnet, ein Datenschutzgau, sondergleichen. Ich kann das auf bestimmte Jahrgänge eingrenzen. Mit der Löschung der alten Abrechner wären dann auch diese falschen Einträge weg, da sie älter als 10 Jahre sind, kein Problem. Das wäre die einfachste Lösung, das Problem zu lösen. Vermutlich. Garantiert ist dabei gar nichts
Zitat von Thomas Schössow am 8. Juni 2026, 18:51 UhrNein, gelöscht wurde nichts. Bei den alten Abrechnern wurde „XXX_“ vorangestellt. Das macht hier keine Probleme. Ansonsten kann ich an diesen alten Einträgen nichts anderes erkennen.
Nein, gelöscht wurde nichts. Bei den alten Abrechnern wurde „XXX_“ vorangestellt. Das macht hier keine Probleme. Ansonsten kann ich an diesen alten Einträgen nichts anderes erkennen.
Zitat von bro am 8. Juni 2026, 19:19 UhrZitat von Thomas Schössow am 8. Juni 2026, 18:51 UhrNein, gelöscht wurde nichts. Bei den alten Abrechnern wurde „XXX_“ vorangestellt. Das macht hier keine Probleme. Ansonsten kann ich an diesen alten Einträgen nichts anderes erkennen.
Das ist bei uns auch so. Leider eben kam es zu falscher Zuordnung der Befunde, was jetzt erst nach 11 Jahren auffällig wurde, als der Typ Messwerte exportiert werden sollte. Dabei tauchten dann Briefe von anderen Patienten im Export auf. Den Export gibts ja auch erst seit einigen Jahren. Das fällt vermutlich keinem auf, aber ich verwette meinen buchstäblichen Dickschädel, dass ich mit der Nummer nicht alleine bin. Ganz und gar nicht alleine. Wenn man die Praxis an einen Nachfolger übergeben kann, kein Problem (fast), wenn nicht, ist man mit der Export Funktion mit einem Bein im Knast.
Sprich, man muss beim Export jede Seite persönlich durchschauen, vor Weitergabe, 100 Seiten +/- x je 1000 Patienten = 1.000.000 Seiten je 1000 Patienten, echt zum Knochenkotzen.
Die Konvertierten sollten mal hier mitlesen, wenn sie nach Praxisschließung nicht in ein Land auswandern, mit dem D kein Auslieferungsabkommen hat.
Zitat von Thomas Schössow am 8. Juni 2026, 18:51 UhrNein, gelöscht wurde nichts. Bei den alten Abrechnern wurde „XXX_“ vorangestellt. Das macht hier keine Probleme. Ansonsten kann ich an diesen alten Einträgen nichts anderes erkennen.
Das ist bei uns auch so. Leider eben kam es zu falscher Zuordnung der Befunde, was jetzt erst nach 11 Jahren auffällig wurde, als der Typ Messwerte exportiert werden sollte. Dabei tauchten dann Briefe von anderen Patienten im Export auf. Den Export gibts ja auch erst seit einigen Jahren. Das fällt vermutlich keinem auf, aber ich verwette meinen buchstäblichen Dickschädel, dass ich mit der Nummer nicht alleine bin. Ganz und gar nicht alleine. Wenn man die Praxis an einen Nachfolger übergeben kann, kein Problem (fast), wenn nicht, ist man mit der Export Funktion mit einem Bein im Knast.
Sprich, man muss beim Export jede Seite persönlich durchschauen, vor Weitergabe, 100 Seiten +/- x je 1000 Patienten = 1.000.000 Seiten je 1000 Patienten, echt zum Knochenkotzen.
Die Konvertierten sollten mal hier mitlesen, wenn sie nach Praxisschließung nicht in ein Land auswandern, mit dem D kein Auslieferungsabkommen hat.
Zitat von Thomas Schössow am 8. Juni 2026, 19:45 UhrJa, das ist leider richtig. Diese Konvertierung ist nicht besonders „sicher“, aber „man“ hat keine Chance auf 100% Qualität. Sie sind gezwungen, nach der Konvertierung zu prüfen, aber das können sie angesichts der schieren Datenmenge nicht leisten. Der Dienstleister weist stets jede Verantwortung von sich. Sie bleiben allein im Regen stehen.
Ja, das ist leider richtig. Diese Konvertierung ist nicht besonders „sicher“, aber „man“ hat keine Chance auf 100% Qualität. Sie sind gezwungen, nach der Konvertierung zu prüfen, aber das können sie angesichts der schieren Datenmenge nicht leisten. Der Dienstleister weist stets jede Verantwortung von sich. Sie bleiben allein im Regen stehen.
Zitat von Christoph Blazejak am 9. Juni 2026, 9:36 UhrIch habe zum Jahreswechsel 2025 die Praxis übernommen und es wurde von Turbomed nach MO konvertiert. Der alte Abrechner wurde nicht übernommen. Ich habe nichts gelöscht und eine Verknüpfung ist mir nicht aufgefallen. Die konvertierten Daten sind als solche nicht gesondert gekennzeichnet oder zu erkennen.
Ich habe zum Jahreswechsel 2025 die Praxis übernommen und es wurde von Turbomed nach MO konvertiert. Der alte Abrechner wurde nicht übernommen. Ich habe nichts gelöscht und eine Verknüpfung ist mir nicht aufgefallen. Die konvertierten Daten sind als solche nicht gesondert gekennzeichnet oder zu erkennen.
Zitat von Alexander Gast am 9. Juni 2026, 9:45 UhrDie aktuelle Situation ist sicher nicht zufriedenstellend. Die Alternative wäre allerdings die Daten manuell von A nach B zu übertragen, was sicherlich mehr Aufwand bedeutet hätte. Der Konverterhersteller bietet hier eine automatisierte Methode. In Rahmen der Konvertierung, hätte dies jedoch noch während der Umstellung korrigiert werden können. Sofern wir nun in diese Sache eingreifen und korrigieren sollten, wäre dies mit einer Aufwandsentschädigung verbunden.
Die aktuelle Situation ist sicher nicht zufriedenstellend. Die Alternative wäre allerdings die Daten manuell von A nach B zu übertragen, was sicherlich mehr Aufwand bedeutet hätte. Der Konverterhersteller bietet hier eine automatisierte Methode. In Rahmen der Konvertierung, hätte dies jedoch noch während der Umstellung korrigiert werden können. Sofern wir nun in diese Sache eingreifen und korrigieren sollten, wäre dies mit einer Aufwandsentschädigung verbunden.
Alexander Gast
INDAMED Team
Zitat von bro am 9. Juni 2026, 11:19 UhrVielen Dank für Ihre Mühe. Sie waren ja Stunden beschäftigt, um überhaupt Licht ins Dunkel zu bringen, jetzt nach 11 Jahren, postkon.
Die Sache ist für mich erledigt. Ich werde natürlich keinen Cent aufwenden, für einen Fehler, den ich nicht gemacht habe. Aber offensichtlich habe ich irgendwann mal unterschrieben, dass bei der Konvertierung das gesamte Haftungsrisiko auf mich übergeht und ich keine Garantie bekomme, dass sauber konvertiert wird. Somit ist die Sache eben gestorben und ich hoffe, andere Kollegen können daraus lernen. Sicherlich machen solche Beispiele es nicht gerade einfach, das Praxisprogramm zu wechseln.
Aus heutiger Sicht würde ich nie wieder eine Konvertierung vornehmen, sondern mit einem neuen Programm bei null starten und die Altdateien auf einem entsprechenden Rechner parallel bereithalten, was heute mit Claude und entsprechender Verskriptung sicherlich möglich ist. Der Datenschutzkatastrophen-Gau, der einer Konvertierung unweigerlich und unkontrollierbar folgt, wäre verhindert, denn sie können niemals jeden Patienten auf Fehler kontrollieren.
„Ich empfehle jedem Kollegen, die eigene Praxissoftware selbst verwalten zu können, besonders bei Praxisübernahme. Den First-Level-Support (FLS) sollte man nur der Bequemlichkeit halber nutzen – nie aus Unwissenheit. MO lässt sich erlernen.“
Vielen Dank für Ihre Mühe. Sie waren ja Stunden beschäftigt, um überhaupt Licht ins Dunkel zu bringen, jetzt nach 11 Jahren, postkon.
Die Sache ist für mich erledigt. Ich werde natürlich keinen Cent aufwenden, für einen Fehler, den ich nicht gemacht habe. Aber offensichtlich habe ich irgendwann mal unterschrieben, dass bei der Konvertierung das gesamte Haftungsrisiko auf mich übergeht und ich keine Garantie bekomme, dass sauber konvertiert wird. Somit ist die Sache eben gestorben und ich hoffe, andere Kollegen können daraus lernen. Sicherlich machen solche Beispiele es nicht gerade einfach, das Praxisprogramm zu wechseln.
Aus heutiger Sicht würde ich nie wieder eine Konvertierung vornehmen, sondern mit einem neuen Programm bei null starten und die Altdateien auf einem entsprechenden Rechner parallel bereithalten, was heute mit Claude und entsprechender Verskriptung sicherlich möglich ist. Der Datenschutzkatastrophen-Gau, der einer Konvertierung unweigerlich und unkontrollierbar folgt, wäre verhindert, denn sie können niemals jeden Patienten auf Fehler kontrollieren.
„Ich empfehle jedem Kollegen, die eigene Praxissoftware selbst verwalten zu können, besonders bei Praxisübernahme. Den First-Level-Support (FLS) sollte man nur der Bequemlichkeit halber nutzen – nie aus Unwissenheit. MO lässt sich erlernen.“
Zitat von bro am 9. Juni 2026, 13:05 UhrSituation bei uns: Auf den Typ m2w Messwerte, siehe Bild, wurden Briefe von anderen Patienten verknüpft, wenn man dort anklickt bekomm man diese Antwort. Der Fremde Brief ist hier nicht zu erahnen. Das Drama beginnt mit der neuen Exportfunktion von MO. Ich bin überhaupt nur aus einem einzigen Grunde zufällig über das Problemchen gestolpert. Ich bereite die Praxisschließung in den nächsten Jahren vor.
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Ok Fehler. Dass dann beim Export, ein Brief von einem anderen Patienten gezogen wird, kann kein Mensch vorhersehen. Das ist nun mein kleiner, bekannter Fehler. Ich möchte gar nicht wissen, welche verrückten Verknüpfungen es noch gibt. Fest steht. Man kann den Export ohne Seitenkontrolle nicht mehr ruhigen Gewissens herausgeben. Keiner kann das.
Und noch ein Problemchen.
Dass das bei der Konvertierung passierte im Jahre 2015 wäre ja noch verständlich. Dass das aber später noch bis 2017 vorkommt, ist auch für Indamed nicht nachvollziehbar.
Das ist ein wirklich mal ein echtes Problem, das breit thematisiert gehört.
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Viel Spaß bei der Aktenweitergabe,
euer Bro
Situation bei uns: Auf den Typ m2w Messwerte, siehe Bild, wurden Briefe von anderen Patienten verknüpft, wenn man dort anklickt bekomm man diese Antwort. Der Fremde Brief ist hier nicht zu erahnen. Das Drama beginnt mit der neuen Exportfunktion von MO. Ich bin überhaupt nur aus einem einzigen Grunde zufällig über das Problemchen gestolpert. Ich bereite die Praxisschließung in den nächsten Jahren vor.
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Ok Fehler. Dass dann beim Export, ein Brief von einem anderen Patienten gezogen wird, kann kein Mensch vorhersehen. Das ist nun mein kleiner, bekannter Fehler. Ich möchte gar nicht wissen, welche verrückten Verknüpfungen es noch gibt. Fest steht. Man kann den Export ohne Seitenkontrolle nicht mehr ruhigen Gewissens herausgeben. Keiner kann das.
Und noch ein Problemchen.
Dass das bei der Konvertierung passierte im Jahre 2015 wäre ja noch verständlich. Dass das aber später noch bis 2017 vorkommt, ist auch für Indamed nicht nachvollziehbar.
Das ist ein wirklich mal ein echtes Problem, das breit thematisiert gehört.
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Viel Spaß bei der Aktenweitergabe,
euer Bro
Zitat von bro am 9. Juni 2026, 13:16 UhrDas könnte auch relevant sein:
⚠️ DSGVO-relevantes Problem bei INDAMED: Fremde Patientendaten im Export
Das Problem
Bei bestimmten Eintragstypen können Briefe anderer Patienten fehlerhaft verknüpft sein. Bekannt ist das bislang für Einträge vom Typ „m2w Messwerte“ – es ist jedoch nicht auszuschließen, dass dasselbe bei anderen Eintragstypen ebenso vorkommt. Diese Fehlverknüpfungen sind im normalen Praxisbetrieb nicht sichtbar. Sie werden erst durch die Exportfunktion relevant, die INDAMED in den letzten Jahren eingeführt hat.Warum das jeden INDAMED-Nutzer betrifft
Das Problem ist nicht auf Konvertierungsnutzer beschränkt. Fehlverknüpfungen dieser Art entstanden nachweislich noch Jahre nach einer Konvertierung – also im laufenden Programmbetrieb. Wer die Exportfunktion nutzt, kann betroffen sein, ohne es zu wissen.Datenschutzrechtliche Einordnung
Nach Art. 33 DSGVO besteht die Meldepflicht gegenüber der zuständigen Aufsichtsbehörde bereits dann, wenn eine Datenpanne bekannt wird – unabhängig davon, ob Daten tatsächlich weitergegeben wurden. Wer dieses Problem in seinem System kennt, ist damit bereits jetzt zur Meldung verpflichtet. Die 72-Stunden-Frist beginnt mit Kenntnis des Vorfalls.Empfehlung
Vor jedem Export sollten verschiedene Eintragstypen stichprobenartig auf Fremdverknüpfungen geprüft werden – nicht nur „m2w Messwerte“. Es wäre wichtig zu wissen, wie verbreitet dieses Problem ist. INDAMED sollte hierzu klar Stellung nehmen.
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Warum das jeden INDAMED-Nutzer betrifft
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Empfehlung
Vor jedem Export sollten verschiedene Eintragstypen stichprobenartig auf Fremdverknüpfungen geprüft werden – nicht nur „m2w Messwerte“. Es wäre wichtig zu wissen, wie verbreitet dieses Problem ist. INDAMED sollte hierzu klar Stellung nehmen.