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Nachzüglerrechnung/Nachzüglerfall

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Nachzüglerrechnung/Nachzüglerfall

Hallo zusammen,

laut KV Baden-Württemberg muss ich eine Sachkostenrechnung mit der nächsten Abrechnung nachreichen. 🙈 Hierzu soll ich einen Nachzüglerfall samt Sachkostenrechnung anlegen und diesen mit der nächsten Quartalsabrechnung einreichen. Die Rechnungen selbst über die Sachkosten soll ich dann wie gewohnt postalisch zusenden.

Wer kann mir helfen wie ich diesen Fall anlege/kennzeichne und wo ich die Sachkosten eintrage.

Vielen Grüße

T. Ponert

Das ist ganz einfach. Einen Nachzüglerfall legen Sie wie folgt an:

  • Rufen Sie den Patienten auf und wechseln Sie in die Stammdaten.
  • Öffnen Sie den Reiter Kostenträger.
  • Klicken Sie oben links auf „Neuer Fall“.
  • Legen Sie den Fall wie gewohnt an. Beim Gültigkeitsdatum tragen Sie bei „von“ den 01.01.2026 ein. Das „bis“-Datum wird von MO automatisch ergänzt.
  • Wechseln Sie anschließend zurück in die Akte und legen Sie eine Diagnose an oder übernehmen Sie diese aus dem alten Fall. Bitte denken Sie auch daran, die entsprechenden Ziffern einzutragen.
  • Klicken Sie anschließend mit der rechten Maustaste auf die Ziffer und wählen Sie „Begründung“„Sach-/Materialkosten“.
  • Klicken Sie auf „Neu“ und tragen Sie anschließend Bezeichnung, Betrag, Rechnungsnummer usw. in die entsprechenden Felder ein.

Danach wird der Schein automatisch mit der nächsten Abrechnung berücksichtigt. Lassen Sie den neu angelegten Fall einfach bestehen – alles Weitere erfolgt automatisch mit der nächsten Abrechnung.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen damit weiterhelfen.

Tobias Ponert hat auf diesen Beitrag reagiert.
Tobias Ponert

Vielen Dank für die schnelle und ausführliche Beschreibung.

Was mache ich bei Patienten, die regulär im Quartal nochmal da waren? Einfach Sachkosten hinzufügen zur Grundpauschale?

Übrigens wurde die Leistung im Quartal 1 schon abgerechnet, nur die Sachkosten fehlten. Muss ich trotzdem erneut die Leistung eintragen (in meinem Fall eine OPS-Ziffer für eine ambulante Operation)?

 

VG

Gerne.

Die Sachkosten müssen immer einer Abrechnungsziffer zugeordnet werden. Da ich Ihre Fachrichtung leider nicht kenne, würde ich Sie bitten, bei Ihrer zuständigen KV nachzufragen, an welche Ziffer die Sachkosten angehängt werden sollen. In den meisten Fällen erfolgt die Zuordnung zu einer OP-Ziffer.

Die Abrechnung ist KV-spezifisch geregelt: Viele KVen verwenden die 88999 (wie wir in Bayern) als Standard-Sammelziffer, während andere für bestimmte Materialien spezielle Pseudonummern (z. B. 99920) vorgeben.

Da es sich bei dem einen Fall um einen Fall aus dem 1. Quartal handelt, können Sie den Fall noch einmal freigeben und die Sachkosten ergänzen. Die KV wird die bereits abgerechneten Leistungen bzw. doppelt eingereichten Ziffern entsprechend bereinigen.

Bitte lassen Sie den Fall anschließend offen und sperren Sie ihn nicht. Die ergänzten Daten werden dann mit der nächsten Abrechnung an die KV übermittelt.

Ich hoffe, meine Erläuterung war verständlich. 

VG 

Manuela Holz