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Telekonsil mit MedicalOffice – wie?

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Telekonsil mit MedicalOffice – wie?

Wie ist das Telekonsil medienbruchfrei in MedicalOffice möglich? Ich habe keine Weg gefunden, das Muster 6 ohne Medienbruch per KIM an eine andere Einrichtung zu versenden. Vermutlich übersehe ich dieses Feature einfach.

Laut KBV gilt dafür:

Für das Einholen eines Telekonsils sind diese Angaben erforderlich
Ärzte, Psychotherapeuten oder Zahnärzte, die ein Telekonsil einholen, müssen mit der medizinischen Fragestellung und dem mit Datum versehenen Auftrag folgende Angaben übermitteln:

  • Daten des einholenden Arztes / Psychotherapeuten/Zahnarztes (Name, Vorname, Praxisanschrift, Telefon, Emailadresse, Arztnummer)
  • Daten des Konsiliararztes (Name, Vorname) bzw. Bezeichnung der konsiliarischen Fachrichtung eines Krankenhauses
  • Patientendaten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Versichertennummer, Geschlecht)
  • Diagnose/Verdachtsdiagnose, Medikation (falls vorhanden)
  • Frist zur Beantwortung

Hinweis: Bei einem telekonsiliarischen Auftrag übermitteln Ärztinnen und Ärzte die Angaben nach Muster 6 (Überweisungsschein) ausschließlich auf einem sicheren elektronischen Weg, zum Beispiel über einen KIM-Dienst. Das Versenden des digitalen oder papiergebundenen Formulars ist nicht erforderlich.

Hallo,

leider gibt es keinen Weg ohne Medienbruch. Sie könnten eine eArztbrief mit den notwendigen Daten schreiben und dort die Überweisung als PDF anhängen. Leider gibt es dafür keinen direkten Weg in MO, nur über das Speichern des Ausdrucks im Dateisystem.

Christian Schnell hat auf diesen Beitrag reagiert.
Christian Schnell
Mit freundlichen Grüßen
Gerd Wingenbach
INDAMED Team

Man könnte das in MO doch verbessern, einfach alles sollte per KIM versendbar sein. Das Labor geht auch nicht wirklich komfortabel, viele Klicks, und aus dem Laborblatt kommt man gar nicht zu KIM (faxen geht leider weiterhin schneller per eFax).

GMPTS hat auf diesen Beitrag reagiert.
GMPTS

Wir haben das bei uns über ein selbst gebautes Formular gelöst.

Nach meinem Verständnis verlangt die KBV-Formulierung nicht zwingend die Verwendung des Formulars Muster 6 selbst. Dort heißt es sinngemäß, dass Ärztinnen und Ärzte die Angaben nach Muster 6 übermitteln — nicht, dass dies mittels Muster 6 erfolgen muss. So geht es dann auch medienbruchfrei.