TI: elektronische Ersatzbescheinigung?
Zitat von Dr. M. Rothsching am 19. Mai 2025, 5:55 UhrKann MO das schon? https://www.kbv.de/html/1150_74702.php
Kann MO das schon? https://www.kbv.de/html/1150_74702.php

Zitat von Gerd Wingenbach am 19. Mai 2025, 9:45 UhrHallo,
noch kann MO das nicht. Es wird mit dem Quartalsupdate Q3/25 kommen. Leider darf die Px. vorerst nicht die eEP anfordern. Wenn der Patient die eGK vergessen hat, muss er sie entweder nachreichen oder er selber müsste mit seiner App auslösen, dass seine Kasse die eEB an die Px. sendet. Das wird vermutlich den Anwendungsbereich und Nutzen deutlich einschränken.
Hallo,
noch kann MO das nicht. Es wird mit dem Quartalsupdate Q3/25 kommen. Leider darf die Px. vorerst nicht die eEP anfordern. Wenn der Patient die eGK vergessen hat, muss er sie entweder nachreichen oder er selber müsste mit seiner App auslösen, dass seine Kasse die eEB an die Px. sendet. Das wird vermutlich den Anwendungsbereich und Nutzen deutlich einschränken.
Gerd Wingenbach
— INDAMED —
Zitat von GMPTS am 5. Juli 2025, 17:04 Uhrhier gings dann weiter https://portal.indamed.de/forum/topic/eeb-funktionalitaet-zum-einlesen-elektronischer-ersatzbescheinigungen-per-kim/ und https://portal.indamed.de/forum/topic/praxis-qr-code-erstellen-fuer-eeb/
hier gings dann weiter https://portal.indamed.de/forum/topic/eeb-funktionalitaet-zum-einlesen-elektronischer-ersatzbescheinigungen-per-kim/ und https://portal.indamed.de/forum/topic/praxis-qr-code-erstellen-fuer-eeb/
Zitat von Stephan Eckrich am 17. Juli 2025, 16:30 UhrKBV Newsletter von heute:
Elektronische Ersatzbescheinigung: Annahme seit Juli Pflicht
Auch Praxen haben die Möglichkeit, mit Zustimmung des Patienten eine elektronische Ersatzbescheinigung bei der Krankenkasse anzufordern. Dies ist für sie freiwillig. Das Verfahren war aufgrund von Sicherheitsschwachstellen bei der elektronischen Patientenakte kurzzeitig ausgesetzt.
Nach Information der gematik ist der Abruf der elektronischen Ersatzbescheinigung durch Praxen jetzt wieder bei allen Krankenkassen möglich.
KBV Newsletter von heute:
Elektronische Ersatzbescheinigung: Annahme seit Juli Pflicht
Auch Praxen haben die Möglichkeit, mit Zustimmung des Patienten eine elektronische Ersatzbescheinigung bei der Krankenkasse anzufordern. Dies ist für sie freiwillig. Das Verfahren war aufgrund von Sicherheitsschwachstellen bei der elektronischen Patientenakte kurzzeitig ausgesetzt.
Nach Information der gematik ist der Abruf der elektronischen Ersatzbescheinigung durch Praxen jetzt wieder bei allen Krankenkassen möglich.
Zitat von Dr. M. Rothsching am 17. Juli 2025, 16:37 UhrÄhm, PLICHT??? Sorry, aber kann MO das jetzt schon, oder erst im Q4??
Ähm, PLICHT??? Sorry, aber kann MO das jetzt schon, oder erst im Q4??
Zitat von GMPTS am 17. Juli 2025, 23:15 UhrZitat von Dr. M. Rothsching am 17. Juli 2025, 16:37 UhrÄhm, PLICHT??? Sorry, aber kann MO das jetzt schon, oder erst im Q4??
wie oben, in den verlinkten threads und auch ab hier https://portal.indamed.de/forum/topic/praxis-qr-code-erstellen-fuer-eeb/?part=2#postid-3870 beschrieben Immer noch ja MO kann das!!! … nur die kassen (ausser der tk) wissen h halt nix davon bzw. is denen egal
Zitat von Dr. M. Rothsching am 17. Juli 2025, 16:37 UhrÄhm, PLICHT??? Sorry, aber kann MO das jetzt schon, oder erst im Q4??
wie oben, in den verlinkten threads und auch ab hier https://portal.indamed.de/forum/topic/praxis-qr-code-erstellen-fuer-eeb/?part=2#postid-3870 beschrieben Immer noch ja MO kann das!!! … nur die kassen (ausser der tk) wissen h halt nix davon bzw. is denen egal
Zitat von Julian Hartig am 21. Juli 2025, 15:10 UhrWas MO aber (noch) nicht kann ist das Abrufen bei der Krankenkasse. Diese Funktion war ja vorübergehend nicht mehr verfügbar, ist es jetzt laut Gematik aber wieder.
Deswegen wäre es durchaus interessant, wann mit dem Update zu rechnen ist, dass die Funktion des Abrufs in MO aktiviert. Dann braucht der Patient nämlich keine App und den Abruf durch die Praxis unterstützt nach meiner Kenntnis bereits jede KK.
Was MO aber (noch) nicht kann ist das Abrufen bei der Krankenkasse. Diese Funktion war ja vorübergehend nicht mehr verfügbar, ist es jetzt laut Gematik aber wieder.
Deswegen wäre es durchaus interessant, wann mit dem Update zu rechnen ist, dass die Funktion des Abrufs in MO aktiviert. Dann braucht der Patient nämlich keine App und den Abruf durch die Praxis unterstützt nach meiner Kenntnis bereits jede KK.

Zitat von Dominik Prümer am 23. Juli 2025, 8:45 UhrLiebe Anwenderinnen und Anwender,
auch wir haben den KBV-Newsletter mit der Thematik zur eEB gelesen und recherchiert. Auf den Seiten der gematik wird im F&A-Bereich nach wie vor von sicherheitstechnischen Bedenken gesprochen und einer vorübergehenden Aussetzung der Abfrage der Daten durch das PVS.
Wir haben eine konkrete Anfrage an die gematik gestellt und um eine direkte und klare Stellungnahme gebeten. Sollten alle Sicherheitsbedenken ausgeräumt sein, werden wir eine Freischaltung für den Abruf der eEB durch die Praxen einleiten.
Viele Grüße
Liebe Anwenderinnen und Anwender,
auch wir haben den KBV-Newsletter mit der Thematik zur eEB gelesen und recherchiert. Auf den Seiten der gematik wird im F&A-Bereich nach wie vor von sicherheitstechnischen Bedenken gesprochen und einer vorübergehenden Aussetzung der Abfrage der Daten durch das PVS.
Wir haben eine konkrete Anfrage an die gematik gestellt und um eine direkte und klare Stellungnahme gebeten. Sollten alle Sicherheitsbedenken ausgeräumt sein, werden wir eine Freischaltung für den Abruf der eEB durch die Praxen einleiten.
Viele Grüße
Dominik Prümer
Produkt-Management
INDAMED GmbH
Zitat von Julian Hartig am 23. Juli 2025, 9:15 UhrZitat von Dominik Prümer am 23. Juli 2025, 8:45 Uhrauch wir haben den KBV-Newsletter mit der Thematik zur eEB gelesen und recherchiert. Auf den Seiten der gematik wird im F&A-Bereich nach wie vor von sicherheitstechnischen Bedenken gesprochen und einer vorübergehenden Aussetzung der Abfrage der Daten durch das PVS.
Wir haben eine konkrete Anfrage an die gematik gestellt und um eine direkte und klare Stellungnahme gebeten. Sollten alle Sicherheitsbedenken ausgeräumt sein, werden wir eine Freischaltung für den Abruf der eEB durch die Praxen einleiten.
Guten Morgen Herr Prümer,
auch mich hat diese plötzliche, unerwartete Pressmeldung der KBV überrascht, da das Problem mit der eEB (und dem möglicherweise unautorisierten Zugriff auf die ePA) mir systemimmanent und damit nicht abzustellen erschien, insofern man die vereinfachte Autorisierung für den ePA-Zugriff durch einmaliges Einlesen der eGK beibehalten will.
Hintergrund ist wohl, dass mit der eEB auch Schlüssel übermittelt werden, die sonst durch das Einlesen der eGK erworben werden. Mit diesen Schlüsseln kann man auf die ePA des angefragten Patienten zugreifen. Sicherheitsforscher des CCC hatten herausgefunden, dass es über eine entsprechende Abfrage der jeweiligen eEB (dafür ist wohl nur Zugriff auf die TI, also Konnektor mit gültiger SMC-B, erforderlich) mit Namen und Geburtsdatum sowie Krankenkasse des Patienten möglich ist, gleich auf dessen ePA zuzugreifen – völlig ohne dass der Patient dies mitbekommt, denn die eEB kann ich auch abfragen, ohne dass der Patient da ist, so lange ich nur die notwendigen, leicht zu ermittelnden Angaben zum Patienten kenne.
Deshalb wurde dann zunächst auf die ausschließliche Übermittlung an die Praxis nach Anfrage des Versicherten über seine eigene Versicherungs-App umgestellt. Was sich nun verändert hat an der eEB (oder der Autorisierung für die ePA), dass eine Abfrage der eEB ohne Kenntnis des Patienten kein Problem mehr darstellt würde mich sehr interessieren.
VG Julian Hartig
Zitat von Dominik Prümer am 23. Juli 2025, 8:45 Uhrauch wir haben den KBV-Newsletter mit der Thematik zur eEB gelesen und recherchiert. Auf den Seiten der gematik wird im F&A-Bereich nach wie vor von sicherheitstechnischen Bedenken gesprochen und einer vorübergehenden Aussetzung der Abfrage der Daten durch das PVS.
Wir haben eine konkrete Anfrage an die gematik gestellt und um eine direkte und klare Stellungnahme gebeten. Sollten alle Sicherheitsbedenken ausgeräumt sein, werden wir eine Freischaltung für den Abruf der eEB durch die Praxen einleiten.
Guten Morgen Herr Prümer,
auch mich hat diese plötzliche, unerwartete Pressmeldung der KBV überrascht, da das Problem mit der eEB (und dem möglicherweise unautorisierten Zugriff auf die ePA) mir systemimmanent und damit nicht abzustellen erschien, insofern man die vereinfachte Autorisierung für den ePA-Zugriff durch einmaliges Einlesen der eGK beibehalten will.
Hintergrund ist wohl, dass mit der eEB auch Schlüssel übermittelt werden, die sonst durch das Einlesen der eGK erworben werden. Mit diesen Schlüsseln kann man auf die ePA des angefragten Patienten zugreifen. Sicherheitsforscher des CCC hatten herausgefunden, dass es über eine entsprechende Abfrage der jeweiligen eEB (dafür ist wohl nur Zugriff auf die TI, also Konnektor mit gültiger SMC-B, erforderlich) mit Namen und Geburtsdatum sowie Krankenkasse des Patienten möglich ist, gleich auf dessen ePA zuzugreifen – völlig ohne dass der Patient dies mitbekommt, denn die eEB kann ich auch abfragen, ohne dass der Patient da ist, so lange ich nur die notwendigen, leicht zu ermittelnden Angaben zum Patienten kenne.
Deshalb wurde dann zunächst auf die ausschließliche Übermittlung an die Praxis nach Anfrage des Versicherten über seine eigene Versicherungs-App umgestellt. Was sich nun verändert hat an der eEB (oder der Autorisierung für die ePA), dass eine Abfrage der eEB ohne Kenntnis des Patienten kein Problem mehr darstellt würde mich sehr interessieren.
VG Julian Hartig