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Unsere KVN hat sich was neues einfallen lassen?

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Unsere KVN hat sich was neues einfallen lassen?

in der neuen KVN-Sammelerklärung ab dem 2. Quartal 2026 müssen wir explizit bestätigen, dass bei Verwendung eines Arzneimittel- und/oder Heilmittelmoduls die entsprechenden KBV-Prüfnummern mittels KVDT übertragen wurden.

FRagen:

  1. Sind die in Medical Office verwendeten Arzneimittel- und Heilmittelmodule für die betreffenden Funktionen KBV-zertifiziert? Das ist klar sind die

  2. Werden die erforderlichen KBV-Prüfnummern bei der regulären Quartalsabrechnung automatisch über KVDT übertragen ??

  3. Sind unsererseits Einstellungen, Freischaltungen oder sonstige Maßnahmen erforderlich? vermutlich nicht

I. Neu ist das nicht … auch in der „alten“ Sammelerklärung (Stand 11/2021) fand sich „schon immer“ unter 9. der identische Passus „Sofern ich/wir ein Arzneimittelmodul und/oder ein Heilmittelmodul einsetze(n), habe(n) ich/wir die entsprechende(n) KBV-Prüfnummer(n) mittels KVDT übertragen.“

II. und natürlich übertragt MO (schon lange) in der Abrechnungsdatei die aktuelle KBV-Prüfnummer für das zertifizierte Arzneimittelmodul (Feld 9250) und  für das Heilmittelmodul (Feld 9251) welch man auch immer unter Hilfe->Info über… ablesen kann (wenn ich die ZIffern richtig „übersetze“ Arzneimittelmodul zertifiziert bis April 2028 udn Heilmittelmodul zertifiziert bis Dezember 2026)

III. sollte das nicht der Fall sein müsste bei Abrechnungslauf vom KBV-Prüfmodul eine Fehlermeldung ggf. auch bezgl. Feld 0103 (als übergeordnetes Feld) kommen

also alles ist wie immer und hier nicht mal anders