Anfrage nach Art. 15 DSGVO
Zitat von Anja Becher-Deichsel am 22. September 2026, 15:37 UhrKennt jemand eine Möglichkeit, eine Übersicht über alle Rechnungsdaten (Rechnungsdatum, -betrag, Zahlungseingangsdatum und Zahlungsstatus, Mahndaten) eines Patienten über den Zeitraum von 2015 bis heute herauszufiltern und zu exportieren? Es handelt sich um in toto 21 Rechnungen, für die ich eine Übersicht benötige. Alternativ sammle ich Screenshots aus dem Kostenträger… ? Es wäre schön, wenn es eine einfachere Möglichkeit gäbe 😥 .
Hintergrund: minderjährige Patientin, Vater fordert Komplettauskunft SEINER Daten, er ist als Hauptversicherter hinterlegt.
Danke!
ABD
Kennt jemand eine Möglichkeit, eine Übersicht über alle Rechnungsdaten (Rechnungsdatum, -betrag, Zahlungseingangsdatum und Zahlungsstatus, Mahndaten) eines Patienten über den Zeitraum von 2015 bis heute herauszufiltern und zu exportieren? Es handelt sich um in toto 21 Rechnungen, für die ich eine Übersicht benötige. Alternativ sammle ich Screenshots aus dem Kostenträger… ? Es wäre schön, wenn es eine einfachere Möglichkeit gäbe 😥 .
Hintergrund: minderjährige Patientin, Vater fordert Komplettauskunft SEINER Daten, er ist als Hauptversicherter hinterlegt.
Danke!
ABD
Zitat von bro am 22. September 2026, 17:31 UhrSehr geehrter Herr Vater
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Alle Rechnungen wurden bereits ordnungsgemäß und fristgerecht an Sie versendet (mit Kopie). Die Aufbewahrung dieser Unterlagen liegt daher in Ihrem eigenen Verantwortungsbereich.
Sollten Sie eine erneute Zusammenstellung der Rechnungsdaten (Rechnungsdatum, -betrag, Zahlungseingang, Zahlungsstatus und ggf. Mahndaten) für den Zeitraum 2015 bis heute wünschen, ist dies mit einem entsprechenden Zeitaufwand für die Suche und Aufbereitung der insgesamt 21 Rechnungen verbunden. Diese zusätzliche Leistung berechne ich daher mit 350,00 €.
Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie diese Zusammenstellung auf dieser Basis wünschen. Nach Ihrer Bestätigung erstelle ich Ihnen eine entsprechende Rechnung und stelle Ihnen anschließend die Übersicht zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Doc
P.S.1 Ich glaube, es hackt. Was bilden die sich eigentlich ein? Wer das als Arzt kostenlos macht, entehrt seine Kollegen.
P.S.2 Hatte ich auch schon so ähnlich. nach Rechnungsankündigung, hat er verzichtet, leider.
Sehr geehrter Herr Vater
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Alle Rechnungen wurden bereits ordnungsgemäß und fristgerecht an Sie versendet (mit Kopie). Die Aufbewahrung dieser Unterlagen liegt daher in Ihrem eigenen Verantwortungsbereich.
Sollten Sie eine erneute Zusammenstellung der Rechnungsdaten (Rechnungsdatum, -betrag, Zahlungseingang, Zahlungsstatus und ggf. Mahndaten) für den Zeitraum 2015 bis heute wünschen, ist dies mit einem entsprechenden Zeitaufwand für die Suche und Aufbereitung der insgesamt 21 Rechnungen verbunden. Diese zusätzliche Leistung berechne ich daher mit 350,00 €.
Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie diese Zusammenstellung auf dieser Basis wünschen. Nach Ihrer Bestätigung erstelle ich Ihnen eine entsprechende Rechnung und stelle Ihnen anschließend die Übersicht zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Doc
P.S.1 Ich glaube, es hackt. Was bilden die sich eigentlich ein? Wer das als Arzt kostenlos macht, entehrt seine Kollegen.
P.S.2 Hatte ich auch schon so ähnlich. nach Rechnungsankündigung, hat er verzichtet, leider.
Zitat von Friedrich Jovy am 22. September 2026, 18:16 UhrJa das geht relativ einfach.
1. Entweder in der Karteikarte nachschauen. Die Rechnungen werden dort unter dem Typ tr abgelegt. Sie könnten sich eine Ansicht im Krankenblatt anlegen die nur diesen Typ anzeigt.
2. Sie rufen das MO-Abrechnungssytem auf und wählen dort im Rechnungswesen Archiv aus. Dann das Datum ab dem Sie suchen wollen eintragen. Es werden dann alle Rechnungen ab dem Datum angezeigt und sie scrollen zu dem Nachnamen des Patienten und sehen dann die entsprechenden Einträge mit: offen seit, Mahnstatus, Mahngebühr, Mahndatum uund wann bezahlt wurde.
Ja das geht relativ einfach.
1. Entweder in der Karteikarte nachschauen. Die Rechnungen werden dort unter dem Typ tr abgelegt. Sie könnten sich eine Ansicht im Krankenblatt anlegen die nur diesen Typ anzeigt.
2. Sie rufen das MO-Abrechnungssytem auf und wählen dort im Rechnungswesen Archiv aus. Dann das Datum ab dem Sie suchen wollen eintragen. Es werden dann alle Rechnungen ab dem Datum angezeigt und sie scrollen zu dem Nachnamen des Patienten und sehen dann die entsprechenden Einträge mit: offen seit, Mahnstatus, Mahngebühr, Mahndatum uund wann bezahlt wurde.
Zitat von Dr. M. Rothsching am 22. September 2026, 18:22 UhrWenn der Herr eine Auskunft nach Art. 15 verlangt, dann wird es nicht sinnvoll sein, ihm mit Geld zu kommen, das gibt dann nur richtig Ärger. Eher freuen, dass er nur die Rechnungsdaten will. Jovy hat da gute Ideen, wie das geht. Achtung: Sicherheitshalber vielleicht trotzdem erwähnen, welche Adresse, Mailadresse etc. zu dem Herrn noch gespeichert sind. Nur für alle Fälle 🙈
Wenn der Herr eine Auskunft nach Art. 15 verlangt, dann wird es nicht sinnvoll sein, ihm mit Geld zu kommen, das gibt dann nur richtig Ärger. Eher freuen, dass er nur die Rechnungsdaten will. Jovy hat da gute Ideen, wie das geht. Achtung: Sicherheitshalber vielleicht trotzdem erwähnen, welche Adresse, Mailadresse etc. zu dem Herrn noch gespeichert sind. Nur für alle Fälle 🙈
Zitat von Peter Quick am 22. September 2026, 18:32 UhrGoÄ oder EBM?
GoÄ geht im Abrechnungsarchiv. Da kann man sich alle Rechnungen filtern und als PDF ausgeben lassen.
Wofür jetzt die Mahndaten und das exakte Zahlungsdatum notwendig sein sollten, erschließt sich mir nicht. das könnte es aber sogar schon sein
da ist doch alles drauf, was man braucht. Rechnungsarchiv, Abfrage Zahlungseingänge, filtern nach dem Patienten. Rechnungen als PDF exportieren und dann drucken. Und Screenshot mit Mahnstufen, Mahngebühren und Zahlungseingang beilegen. Fertig
Ob das allerdings dann einer Anforderung nach DSGVO entspricht, bin ich mir nicht sicher. Würde ich aber auch nicht diskutieren. Erledigen, kurz ärgern, vermerken, daß erledigt, bei nächster Anfrage dürfte man dann ja etwas berechnen… wobei solche Menschen würden dann bei mir nicht mehr behandelt…
GoÄ oder EBM?
GoÄ geht im Abrechnungsarchiv. Da kann man sich alle Rechnungen filtern und als PDF ausgeben lassen.
Wofür jetzt die Mahndaten und das exakte Zahlungsdatum notwendig sein sollten, erschließt sich mir nicht. das könnte es aber sogar schon sein
da ist doch alles drauf, was man braucht. Rechnungsarchiv, Abfrage Zahlungseingänge, filtern nach dem Patienten. Rechnungen als PDF exportieren und dann drucken. Und Screenshot mit Mahnstufen, Mahngebühren und Zahlungseingang beilegen. Fertig
Ob das allerdings dann einer Anforderung nach DSGVO entspricht, bin ich mir nicht sicher. Würde ich aber auch nicht diskutieren. Erledigen, kurz ärgern, vermerken, daß erledigt, bei nächster Anfrage dürfte man dann ja etwas berechnen… wobei solche Menschen würden dann bei mir nicht mehr behandelt…
Zitat von bro am 22. September 2026, 21:15 UhrEine Kopie der bereits zugegangenen Rechnungen oder Mahnungen sind nicht automatisch eine Anfrage nach Artikel 15. Wenn der Herr aber nach Artikel 15 eine Auskunft verlangt, dann gute Nacht, denn da dürfen wir viel Arbeit investieren, weil wir das gründlich machen müssen und auch noch kostenlos. Die Daten des Vaters dürfen wir herausgeben, bedenkenlos. Das heißt aber nicht, dass wir die personenbezogenen Daten des Kindes an den Vater herausgeben können, ohne Prüfung. Vorsicht Falle. Eventuell hat der gar kein Sorgerecht, dann bekommt er auch keine Rechnung.
Sowas haben wir bei Privatpatienten mit Scheidung/Trennung etc.. Beziehungsweise getrennt lebend, wo der Vater möglicherweise nur zahlen darf, aber kein Sorgerecht hat, die Mutter aber alleine sorgeberechtigt ist, und den Vater nervt. Hatten wir auch schon, ganz unangenehme Sache. Das kann so unangenehm sein, dass wir große Anstrengungen unternommen haben, den Kunden einen neuen Arzt zu verschaffen. Der Ärger mit diesen Familienverhältnissen ist das Geld nicht wert. In diesen Fällen ist GKV ein Segen, die DSGVO ist es nicht.
Eine Kopie der bereits zugegangenen Rechnungen oder Mahnungen sind nicht automatisch eine Anfrage nach Artikel 15. Wenn der Herr aber nach Artikel 15 eine Auskunft verlangt, dann gute Nacht, denn da dürfen wir viel Arbeit investieren, weil wir das gründlich machen müssen und auch noch kostenlos. Die Daten des Vaters dürfen wir herausgeben, bedenkenlos. Das heißt aber nicht, dass wir die personenbezogenen Daten des Kindes an den Vater herausgeben können, ohne Prüfung. Vorsicht Falle. Eventuell hat der gar kein Sorgerecht, dann bekommt er auch keine Rechnung.
Sowas haben wir bei Privatpatienten mit Scheidung/Trennung etc.. Beziehungsweise getrennt lebend, wo der Vater möglicherweise nur zahlen darf, aber kein Sorgerecht hat, die Mutter aber alleine sorgeberechtigt ist, und den Vater nervt. Hatten wir auch schon, ganz unangenehme Sache. Das kann so unangenehm sein, dass wir große Anstrengungen unternommen haben, den Kunden einen neuen Arzt zu verschaffen. Der Ärger mit diesen Familienverhältnissen ist das Geld nicht wert. In diesen Fällen ist GKV ein Segen, die DSGVO ist es nicht.
Zitat von Anja Becher-Deichsel am 23. September 2026, 8:45 UhrVielen Dank für die Antworten!
Eintragstyp in der Karteikarte: das ist vermutlich eine individuelle Einstellung (?), bei uns werden die Texte unter ts (Statustext) abgelegt, aber eben nicht ausschließlich Rechnungsangaben, sondern auch andere Einträge. Da ich keine persönlichen Daten über die behandelte Person = Tochter ausgeben darf, scheidet das aus.
Rechnungsarchiv: die Herausforderung hierbei ist, dass ich nicht von vornherein filtern kann (oder ich finde es nur nicht?). Das Kind ist seit 2015 in unserer Behandlung, ich müsste mir also alle GOÄ-Rechnungen der letzten 11 Jahre auswerfen lassen und dann nach dem Namen suchen? Er braucht für das Durchsuchen eines einzigen Jahres schon ewig. Ich hatte daher gehofft, dass es eine andere Filtermöglichkeit gibt, so dass ich von vornherein nur nach diesem einen Namen suchen kann.
In toto: jepp, ich möchte ihm auch gern einfach eine Rechnung über 350€ und ihn zum Teufel schicken, ist aber halt nicht klug. Und ja, die Familiensituation ist extrem heikel, Kind über ihn PKV-versichert, Mutter GKV, gemeinsames Sorgerecht bei gleichzeitigem Annäherungsverbot, Kind in Dauerbehandlung, die nicht einfach unterbrochen werden kann, nun will er auf einmal – nach 10 Jahren – nicht mehr zahlen. Ziel ist wohl die Terrorisierung der Mutter, mehrere behandelnde Arztpraxen haben ähnliche oder gleiche Anfragen erhalten. Nun wollen wir zumindest hinsichtlich der DSGVO-Anfrage keine Angriffsfläche bieten, zumal bekannt ist, dass er gerichtlichen Auseinandersetzungen und juristischen Spielchen sehr zugetan ist. Als hätten wir sonst nichts zu tun.
Vielen Dank für die Antworten!
Eintragstyp in der Karteikarte: das ist vermutlich eine individuelle Einstellung (?), bei uns werden die Texte unter ts (Statustext) abgelegt, aber eben nicht ausschließlich Rechnungsangaben, sondern auch andere Einträge. Da ich keine persönlichen Daten über die behandelte Person = Tochter ausgeben darf, scheidet das aus.
Rechnungsarchiv: die Herausforderung hierbei ist, dass ich nicht von vornherein filtern kann (oder ich finde es nur nicht?). Das Kind ist seit 2015 in unserer Behandlung, ich müsste mir also alle GOÄ-Rechnungen der letzten 11 Jahre auswerfen lassen und dann nach dem Namen suchen? Er braucht für das Durchsuchen eines einzigen Jahres schon ewig. Ich hatte daher gehofft, dass es eine andere Filtermöglichkeit gibt, so dass ich von vornherein nur nach diesem einen Namen suchen kann.
In toto: jepp, ich möchte ihm auch gern einfach eine Rechnung über 350€ und ihn zum Teufel schicken, ist aber halt nicht klug. Und ja, die Familiensituation ist extrem heikel, Kind über ihn PKV-versichert, Mutter GKV, gemeinsames Sorgerecht bei gleichzeitigem Annäherungsverbot, Kind in Dauerbehandlung, die nicht einfach unterbrochen werden kann, nun will er auf einmal – nach 10 Jahren – nicht mehr zahlen. Ziel ist wohl die Terrorisierung der Mutter, mehrere behandelnde Arztpraxen haben ähnliche oder gleiche Anfragen erhalten. Nun wollen wir zumindest hinsichtlich der DSGVO-Anfrage keine Angriffsfläche bieten, zumal bekannt ist, dass er gerichtlichen Auseinandersetzungen und juristischen Spielchen sehr zugetan ist. Als hätten wir sonst nichts zu tun.
Zitat von Peter Quick am 23. September 2026, 9:46 UhrSie können doch oben suchen. Dann werden die entsprechenden Einträge markiert.
Und die markieren Einträge dann bearbeiten. Ja, ich würde mir hier auch einen echten Filter wünschen, nicht nur eine Suche. Aber so konnte ich das ganze lösen. Und ja, die Suche dauert einmalig relativ lang. Auf der Maria-DB geht es aber…
Besser als alles einzeln zu machen…
Zur Not exportiere ich mir kurz die Liste als csv in Excel und kann dann dort problemlos bearbeiten, löschen und drucken.
Sie können doch oben suchen. Dann werden die entsprechenden Einträge markiert.
Und die markieren Einträge dann bearbeiten. Ja, ich würde mir hier auch einen echten Filter wünschen, nicht nur eine Suche. Aber so konnte ich das ganze lösen. Und ja, die Suche dauert einmalig relativ lang. Auf der Maria-DB geht es aber…
Besser als alles einzeln zu machen…
Zur Not exportiere ich mir kurz die Liste als csv in Excel und kann dann dort problemlos bearbeiten, löschen und drucken.
Zitat von bro am 23. September 2026, 15:02 Uhrversichert, Mutter GKV, gemeinsames Sorgerecht bei gleichzeitigem Annäherungsverbot
ich hab’s geahnt , aber diese Kombi ist echt tricky. Hier sollte man tatsächlich fachlich klären, ob er wirklich alle Daten des Kindes bekommen kann.
versichert, Mutter GKV, gemeinsames Sorgerecht bei gleichzeitigem Annäherungsverbot
ich hab’s geahnt , aber diese Kombi ist echt tricky. Hier sollte man tatsächlich fachlich klären, ob er wirklich alle Daten des Kindes bekommen kann.
Zitat von Anja Becher-Deichsel am 24. September 2026, 9:04 UhrZitat von bro am 23. September 2026, 15:02 Uhrversichert, Mutter GKV, gemeinsames Sorgerecht bei gleichzeitigem Annäherungsverbot
ich hab’s geahnt , aber diese Kombi ist echt tricky. Hier sollte man tatsächlich fachlich klären, ob er wirklich alle Daten des Kindes bekommen kann.
Moin! Er bekommt selbstverständlich nur ihn selbst betreffende Daten, keine des Kindes. Er hat auch die Anfrage nur hinsichtlich seiner eigenen Daten formuliert.
Zitat von bro am 23. September 2026, 15:02 Uhrversichert, Mutter GKV, gemeinsames Sorgerecht bei gleichzeitigem Annäherungsverbot
ich hab’s geahnt , aber diese Kombi ist echt tricky. Hier sollte man tatsächlich fachlich klären, ob er wirklich alle Daten des Kindes bekommen kann.
Moin! Er bekommt selbstverständlich nur ihn selbst betreffende Daten, keine des Kindes. Er hat auch die Anfrage nur hinsichtlich seiner eigenen Daten formuliert.