Anfrage nach Art. 15 DSGVO
Zitat von Anja Becher-Deichsel am 24. September 2026, 9:06 UhrZitat von Peter Quick am 23. September 2026, 9:46 UhrZur Not exportiere ich mir kurz die Liste als csv in Excel und kann dann dort problemlos bearbeiten, löschen und drucken.
Nachdem sich das System gestern wiederholt aufgehängt hat beim Versuch des Filterns, wähle ich heute dann auch die csv-Variante.
Zitat von Peter Quick am 23. September 2026, 9:46 UhrZur Not exportiere ich mir kurz die Liste als csv in Excel und kann dann dort problemlos bearbeiten, löschen und drucken.
Nachdem sich das System gestern wiederholt aufgehängt hat beim Versuch des Filterns, wähle ich heute dann auch die csv-Variante.
Zitat von Anja Becher-Deichsel am 24. September 2026, 9:51 UhrZitat von Peter Quick am 23. September 2026, 9:46 UhrZur Not exportiere ich mir kurz die Liste als csv in Excel und kann dann dort problemlos bearbeiten, löschen und drucken.
Tut mir leid, ich muss nochmal nachfragen: hat jemals jemand eine Liste aus dem Rechnungsarchiv als csv exportiert?
Nachdem das System gerade fast 1 h lange die 11 Jahre zusammengesucht hat und ich hoffnungsfroh auf den Export-Button geklickt habe, bot sich mir die Möglichkeit, die Liste in eine Terminzone(!) zu exportieren. Nix csv. Das ist ein Scherz, oder? Alternativ kann ich sie als pdf drucken. Dafür braucht er vermutlich 2 Tage.Wenn ich direkt im Rechnungsarchiv mit der Suchfunktion nach dem Namen der betreffenden Person suche, hängt sich das System jedesmal auf. Mittlerweile wäre ich dann doch schneller gewesen, wenn ich mir die Infos mit einzelnen Screenshots aus der Kostenträgeransicht gesnippt hätte.
Zitat von Peter Quick am 23. September 2026, 9:46 UhrZur Not exportiere ich mir kurz die Liste als csv in Excel und kann dann dort problemlos bearbeiten, löschen und drucken.
Tut mir leid, ich muss nochmal nachfragen: hat jemals jemand eine Liste aus dem Rechnungsarchiv als csv exportiert?
Nachdem das System gerade fast 1 h lange die 11 Jahre zusammengesucht hat und ich hoffnungsfroh auf den Export-Button geklickt habe, bot sich mir die Möglichkeit, die Liste in eine Terminzone(!) zu exportieren. Nix csv. Das ist ein Scherz, oder? Alternativ kann ich sie als pdf drucken. Dafür braucht er vermutlich 2 Tage.
Wenn ich direkt im Rechnungsarchiv mit der Suchfunktion nach dem Namen der betreffenden Person suche, hängt sich das System jedesmal auf. Mittlerweile wäre ich dann doch schneller gewesen, wenn ich mir die Infos mit einzelnen Screenshots aus der Kostenträgeransicht gesnippt hätte.
Zitat von bro am 24. September 2026, 10:06 UhrDas ist ja dann wirklich übersichtlich und einfach und das nutz ihm überhaupt nichts.
Das ist unser Standardbrief, passt für all diese Fälle, man muss nur gucken, wann wurder er im System registriert.
Auskunft nach Art. 15 DSGVO
Sehr geehrter Herr Dr. Großspur Nerv,
auf Ihren Antrag nach Art. 15 DSGVO erteilen wir Ihnen folgende Auskunft:
Sie selbst sind nicht Patient unserer Praxis. Personenbezogene Daten zu Ihrer Person wurden in unserem System ausschließlich im Zusammenhang mit der Behandlung Ihres Kindes, der hierfür erforderlichen Rechnungsstellung sowie der anschließenden Zahlungsabwicklung erhoben und verarbeitet.
Die Erhebung Ihrer Daten erfolgte am 1. September 2021 um 11:35 (Systemdatum) im Zusammenhang mit dem Besuch Ihres Kindes in unserer Praxis. Dabei wurden die für die Rechnungsstellung erforderlichen Daten des Rechnungsempfängers erhoben.
Zu Ihrer Person verarbeiten wir folgende personenbezogene Daten:
Vor- und Nachname
Rechnungsanschrift
Ihre Eigenschaft als Rechnungsempfänger bzw. Kostenträger
die mit Ihnen als Rechnungsempfänger verbundenen Rechnungsdaten, insbesondere Rechnungsnummer, Rechnungsdatum und Rechnungsbetrag
Zahlungsinformationen bzw. Zahlungsstatus
Daten zu Zahlungserinnerungen und Mahnungen, insbesondere Mahndatum, Mahnstufe und gegebenenfalls noch offener Rechnungsbetrag
Zweck der Verarbeitung ist die Abrechnung der erbrachten Leistungen, die Zahlungsabwicklung, die Bearbeitung offener Forderungen einschließlich des Mahnwesens sowie die Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten.
Herkunft der Daten: Die Daten wurden am 1. September 2021 im Zusammenhang mit dem Besuch Ihres Kindes und der anschließenden Rechnungsstellung erhoben. Weitere Daten zu Ihrer Person wurden im Rahmen der Rechnungs- und Zahlungsabwicklung sowie des Mahnwesens verarbeitet.
Weitere personenbezogene Daten zu Ihrer Person werden von uns nicht verarbeitet. Insbesondere bestehen zu Ihrer Person keine Patientenakte und keine medizinischen Daten, da Sie selbst nicht Patient unserer Praxis sind.
Die im Zusammenhang mit der Behandlung Ihres Kindes gespeicherten Gesundheitsdaten beziehen sich auf eine andere betroffene Person und sind daher nicht Gegenstand dieser Auskunft.
Die Speicherung der Sie betreffenden Rechnungs-, Zahlungs- und Mahndaten erfolgt entsprechend den hierfür geltenden gesetzlichen Aufbewahrungspflichten.
Mit freundlichen Grüßen
Bei uns noch mit folgendem Hinweis:
Für die Zukunft besteht auf Wunsch die Möglichkeit, die Rechnungen an die Mutter des Kindes zu senden. Diese kann die Rechnungen anschließend an Sie weiterleiten. In diesem Fall würden wir Ihre personenbezogenen Daten für die künftige Rechnungsstellung grundsätzlich nicht mehr benötigen und entsprechend nicht weiter verarbeiten.
Die bislang zu Ihrer Person gespeicherten Daten werden gelöscht, sobald sämtliche Rechnungen, für die Sie bisher als Rechnungsempfänger bzw. Zahlungspflichtiger geführt wurden, vollständig beglichen sind, soweit einer Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Die bereits erstellten Rechnungen selbst können aufgrund der hierfür geltenden gesetzlichen Aufbewahrungspflichten nicht vorzeitig gelöscht werden. Dies gilt auch für die darin enthaltenen personenbezogenen Daten.
Dauer: keine 10 Sekunden
Anmerkung: Art. 15 verlangt zwar Auskunft über die personenbezogenen Daten des Vaters, die tatsächlich verarbeitet werden. Daraus folgt aber nicht automatisch, dass ihr für jede einzelne Rechnung rekonstruieren müsst, wann welche Rechnung gestellt, wann sie bezahlt und wann gemahnt wurde. Ich würde es erst mal dabei belassen und abwarten, ob das reicht.
Tipp: In unserem Fall konnten wir erfolgreich einmal mahnen. Danach kam der Kunde in Verzug und wir haben einen Rechtsanwalt eingeschaltet. Das hat unseren Kunden zumindest sofort zum Verstummen gebracht. So etwas hilft immer sehr gut. Nach 4 Jahren haben wir dann einen Brief vom RA bekommen, der uns 1950 Euro anweisen wollte. Wir hatten einen Steueroberamtsrat des Finanzamtes verklagen dürfen😁
Das ist ja dann wirklich übersichtlich und einfach und das nutz ihm überhaupt nichts.
Das ist unser Standardbrief, passt für all diese Fälle, man muss nur gucken, wann wurder er im System registriert.
Auskunft nach Art. 15 DSGVO
Sehr geehrter Herr Dr. Großspur Nerv,
auf Ihren Antrag nach Art. 15 DSGVO erteilen wir Ihnen folgende Auskunft:
Sie selbst sind nicht Patient unserer Praxis. Personenbezogene Daten zu Ihrer Person wurden in unserem System ausschließlich im Zusammenhang mit der Behandlung Ihres Kindes, der hierfür erforderlichen Rechnungsstellung sowie der anschließenden Zahlungsabwicklung erhoben und verarbeitet.
Die Erhebung Ihrer Daten erfolgte am 1. September 2021 um 11:35 (Systemdatum) im Zusammenhang mit dem Besuch Ihres Kindes in unserer Praxis. Dabei wurden die für die Rechnungsstellung erforderlichen Daten des Rechnungsempfängers erhoben.
Zu Ihrer Person verarbeiten wir folgende personenbezogene Daten:
-
Vor- und Nachname
-
Rechnungsanschrift
-
Ihre Eigenschaft als Rechnungsempfänger bzw. Kostenträger
-
die mit Ihnen als Rechnungsempfänger verbundenen Rechnungsdaten, insbesondere Rechnungsnummer, Rechnungsdatum und Rechnungsbetrag
-
Zahlungsinformationen bzw. Zahlungsstatus
-
Daten zu Zahlungserinnerungen und Mahnungen, insbesondere Mahndatum, Mahnstufe und gegebenenfalls noch offener Rechnungsbetrag
Zweck der Verarbeitung ist die Abrechnung der erbrachten Leistungen, die Zahlungsabwicklung, die Bearbeitung offener Forderungen einschließlich des Mahnwesens sowie die Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten.
Herkunft der Daten: Die Daten wurden am 1. September 2021 im Zusammenhang mit dem Besuch Ihres Kindes und der anschließenden Rechnungsstellung erhoben. Weitere Daten zu Ihrer Person wurden im Rahmen der Rechnungs- und Zahlungsabwicklung sowie des Mahnwesens verarbeitet.
Weitere personenbezogene Daten zu Ihrer Person werden von uns nicht verarbeitet. Insbesondere bestehen zu Ihrer Person keine Patientenakte und keine medizinischen Daten, da Sie selbst nicht Patient unserer Praxis sind.
Die im Zusammenhang mit der Behandlung Ihres Kindes gespeicherten Gesundheitsdaten beziehen sich auf eine andere betroffene Person und sind daher nicht Gegenstand dieser Auskunft.
Die Speicherung der Sie betreffenden Rechnungs-, Zahlungs- und Mahndaten erfolgt entsprechend den hierfür geltenden gesetzlichen Aufbewahrungspflichten.
Mit freundlichen Grüßen
Bei uns noch mit folgendem Hinweis:
Für die Zukunft besteht auf Wunsch die Möglichkeit, die Rechnungen an die Mutter des Kindes zu senden. Diese kann die Rechnungen anschließend an Sie weiterleiten. In diesem Fall würden wir Ihre personenbezogenen Daten für die künftige Rechnungsstellung grundsätzlich nicht mehr benötigen und entsprechend nicht weiter verarbeiten.
Die bislang zu Ihrer Person gespeicherten Daten werden gelöscht, sobald sämtliche Rechnungen, für die Sie bisher als Rechnungsempfänger bzw. Zahlungspflichtiger geführt wurden, vollständig beglichen sind, soweit einer Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Die bereits erstellten Rechnungen selbst können aufgrund der hierfür geltenden gesetzlichen Aufbewahrungspflichten nicht vorzeitig gelöscht werden. Dies gilt auch für die darin enthaltenen personenbezogenen Daten.
Dauer: keine 10 Sekunden
Anmerkung: Art. 15 verlangt zwar Auskunft über die personenbezogenen Daten des Vaters, die tatsächlich verarbeitet werden. Daraus folgt aber nicht automatisch, dass ihr für jede einzelne Rechnung rekonstruieren müsst, wann welche Rechnung gestellt, wann sie bezahlt und wann gemahnt wurde. Ich würde es erst mal dabei belassen und abwarten, ob das reicht.
Tipp: In unserem Fall konnten wir erfolgreich einmal mahnen. Danach kam der Kunde in Verzug und wir haben einen Rechtsanwalt eingeschaltet. Das hat unseren Kunden zumindest sofort zum Verstummen gebracht. So etwas hilft immer sehr gut. Nach 4 Jahren haben wir dann einen Brief vom RA bekommen, der uns 1950 Euro anweisen wollte. Wir hatten einen Steueroberamtsrat des Finanzamtes verklagen dürfen😁