Hallo,
wir haben das Problem untersucht. Der Datensatz der eEB enthält als Versicherungsschutz-Beginn das Datum 01.01.1900. Daher wird das von MO so übernommen und verarbeitet. Für die KV-Abrechnung ist diese Angabe nur Pflicht, wenn eine Karte eingelesen wurde. Wird nur eine eEB verwendet, kann auch ohne das Datum für Versicherungsschutz-Beginn abgerechnet werden.
Daher werden wir umsetzen, dass beim Verarbeiten der Daten einer eEB das Datum für Versicherungsschutz-Beginn nicht übernommen wird. Dann sollte es nicht mehr zu der Auffälligkeit bei der KV kommen.
Hallo,
wir haben das Problem untersucht. Der Datensatz der eEB enthält als Versicherungsschutz-Beginn das Datum 01.01.1900. Daher wird das von MO so übernommen und verarbeitet. Für die KV-Abrechnung ist diese Angabe nur Pflicht, wenn eine Karte eingelesen wurde. Wird nur eine eEB verwendet, kann auch ohne das Datum für Versicherungsschutz-Beginn abgerechnet werden.
Daher werden wir umsetzen, dass beim Verarbeiten der Daten einer eEB das Datum für Versicherungsschutz-Beginn nicht übernommen wird. Dann sollte es nicht mehr zu der Auffälligkeit bei der KV kommen.
Dr. M. Rothsching hat auf diesen Beitrag reagiert.
Mit freundlichen Grüßen
Gerd Wingenbach
INDAMED Team