ePA-Befüllpflicht und Laborwerte
Zitat von bro am 25. September 2025, 8:39 Uhr
Dann könnte ich damit so weiter leben, bis man mich zwingt, regelmäßig Labordaten hochzuladen. Ich nehme also meinen Wunsch des Automatismus in diesem Punkte zurück.
Dann könnte ich damit so weiter leben, bis man mich zwingt, regelmäßig Labordaten hochzuladen. Ich nehme also meinen Wunsch des Automatismus in diesem Punkte zurück.
Zitat von Julian Hartig am 25. September 2025, 12:48 UhrHallo Herr Prümer,Zitat von Dominik Prümer am 23. September 2025, 10:06 UhrBei Labordaten trifft streng genommen die 3.Voraussetzung nicht zu. Zudem sind sehr häufig die digitalen Labordaten, ohne weitere Aufbereitung in ein lesbares Format, gar nicht „ePA-geeignet“.
Die gematik selbst hat sich in einer Veranstaltung derart geäußert, dass ohne ein vorbereitetes PDF/A-Dokument, das direkt vom Labor erstellt wurde, eine Befüllung durch die beauftragende Praxis nicht verpflichtend ist.
Die KVWL hat in den vergangenen Tagen noch einmal einen ausführlichen Newsletter zu dem Thema verschickt. Hier ist ausdrücklich von „Selbstbeauftragten“ Laborwerten die Rede, die vom Auftraggeber (nicht Labor) in die ePA eingestellt werden müssen. Später steht auch extra noch einmal, dass nur selbst erhobene Daten eingestellt werden müssen mit Ausnahme von Laborwerten (die eben auch dann eingestellt werden müssen, wenn sie nur beauftragt werden). Insofern ist Ihre Sichtweise nicht kongruent mit der Interpretation der KVWL.
Ferner wird auch auf das Datenformat Bezug genommen. Demnach müssen Daten eingestellt werden, die in elektronischer Form vorliegen. Einscannen oder manuelles Konvertieren muss nicht durchgeführt werden. Inwieweit nun die automatisierte PDF-Konvertierung von MO aus dem Auftragsblatt das Kriterium einer „manuellen“ Konvertierung erfüllt, kann ich nicht beurteilen. Hinzu kommt allerdings, dass zumindest bei unserem Labor zu jedem Auftrag auch ein schön formatiertes PDF über das Webinterface heruntergeladen werden kann. Dieses wird allerdings zumindest bei uns nicht automatisiert beim Labordatenabruf an MO übermittelt – keine Ahnung, ob das prinzipiell möglich wäre.
Der GAU wäre natürlich, wenn wir auf dem Papier verpflichtet wären, jetzt das PDF beim Labor für jeden Auftrag abzurufen, in MO manuell dem Patienten zuzuordnen und es dann in die ePA zu packen.
Haben Sie eventuell einen Link zu der Rechtsquelle, aus der sich die konkrete Befüllpflicht und deren Umfang und Einschränkungen ableitet?
VG Julian Hartig
Bei Labordaten trifft streng genommen die 3.Voraussetzung nicht zu. Zudem sind sehr häufig die digitalen Labordaten, ohne weitere Aufbereitung in ein lesbares Format, gar nicht „ePA-geeignet“.
Die gematik selbst hat sich in einer Veranstaltung derart geäußert, dass ohne ein vorbereitetes PDF/A-Dokument, das direkt vom Labor erstellt wurde, eine Befüllung durch die beauftragende Praxis nicht verpflichtend ist.
Die KVWL hat in den vergangenen Tagen noch einmal einen ausführlichen Newsletter zu dem Thema verschickt. Hier ist ausdrücklich von „Selbstbeauftragten“ Laborwerten die Rede, die vom Auftraggeber (nicht Labor) in die ePA eingestellt werden müssen. Später steht auch extra noch einmal, dass nur selbst erhobene Daten eingestellt werden müssen mit Ausnahme von Laborwerten (die eben auch dann eingestellt werden müssen, wenn sie nur beauftragt werden). Insofern ist Ihre Sichtweise nicht kongruent mit der Interpretation der KVWL.
Ferner wird auch auf das Datenformat Bezug genommen. Demnach müssen Daten eingestellt werden, die in elektronischer Form vorliegen. Einscannen oder manuelles Konvertieren muss nicht durchgeführt werden. Inwieweit nun die automatisierte PDF-Konvertierung von MO aus dem Auftragsblatt das Kriterium einer „manuellen“ Konvertierung erfüllt, kann ich nicht beurteilen. Hinzu kommt allerdings, dass zumindest bei unserem Labor zu jedem Auftrag auch ein schön formatiertes PDF über das Webinterface heruntergeladen werden kann. Dieses wird allerdings zumindest bei uns nicht automatisiert beim Labordatenabruf an MO übermittelt – keine Ahnung, ob das prinzipiell möglich wäre.
Der GAU wäre natürlich, wenn wir auf dem Papier verpflichtet wären, jetzt das PDF beim Labor für jeden Auftrag abzurufen, in MO manuell dem Patienten zuzuordnen und es dann in die ePA zu packen.
Haben Sie eventuell einen Link zu der Rechtsquelle, aus der sich die konkrete Befüllpflicht und deren Umfang und Einschränkungen ableitet?
VG Julian Hartig
Zitat von bro am 25. September 2025, 18:57 UhrOK, dann widerrufe ich meinen letzten Post und wünsche ausdrücklich die Labor-in-die-ePa-Hochladen- Nummer-automatisch, schnellstmöglich.
OK, dann widerrufe ich meinen letzten Post und wünsche ausdrücklich die Labor-in-die-ePa-Hochladen- Nummer-automatisch, schnellstmöglich.
Zitat von Martin Mertens am 28. September 2025, 8:38 UhrIch möchte mich da den Vorrednern anschließen und nochmal deutlich auf den zeitlichen Handlungsdruck aufmerksam machen. Ab nächsten Dienstag (01.10.25)kommt die Pflicht für uns Praxen die Laborbefunde einzustellen. Der Praxisaufwand, wenn dies nach dem aktuellen Workflow laufen soll ( für jeden Patienten einzeln aus der Akte hochladen) ist immens. Es ist keine Zeit für lange Diskussion in AG‘s.
Bitte INDAMED : Setzen Sie einen automatischen Upload beim Laborabruf zumindest als Option um!
Ich möchte mich da den Vorrednern anschließen und nochmal deutlich auf den zeitlichen Handlungsdruck aufmerksam machen. Ab nächsten Dienstag (01.10.25)kommt die Pflicht für uns Praxen die Laborbefunde einzustellen. Der Praxisaufwand, wenn dies nach dem aktuellen Workflow laufen soll ( für jeden Patienten einzeln aus der Akte hochladen) ist immens. Es ist keine Zeit für lange Diskussion in AG‘s.
Bitte INDAMED : Setzen Sie einen automatischen Upload beim Laborabruf zumindest als Option um!
Zitat von bro am 28. September 2025, 9:18 UhrOder ist das ein eventuell ein technisches Problem und d nicht so trivial umzusetzen, wie wir uns das Vorstellen?
Oder ist das ein eventuell ein technisches Problem und d nicht so trivial umzusetzen, wie wir uns das Vorstellen?
Zitat von Thomas Schössow am 28. September 2025, 16:28 UhrZitat von Martin Mertens am 28. September 2025, 8:38 UhrAb nächsten Dienstag (01.10.25)kommt die Pflicht für uns Praxen die Laborbefunde einzustellen. Der Praxisaufwand, wenn dies nach dem aktuellen Workflow laufen soll ( für jeden Patienten einzeln aus der Akte hochladen) ist immens.
Ich mag mich täuschen, aber: Nirgendwo steht, dass Sie durch alle Patientenlisten durch und hochladen müssen. Bei Patienten, die Sie behandeln oder die auf Sie zukommen, ist das zutreffend. Ich will auch den Aufwand nicht bestreiten, aber ich glaube etwas Besonnenheit hilft hier weiter. Niemandem fällt am Dienstag der Himmel auf den Kopf. Wer will kontrollieren, ob ALLES hochgeladen wurde, was möglich und sinnvoll ist ?
Zitat von Martin Mertens am 28. September 2025, 8:38 UhrAb nächsten Dienstag (01.10.25)kommt die Pflicht für uns Praxen die Laborbefunde einzustellen. Der Praxisaufwand, wenn dies nach dem aktuellen Workflow laufen soll ( für jeden Patienten einzeln aus der Akte hochladen) ist immens.
Ich mag mich täuschen, aber: Nirgendwo steht, dass Sie durch alle Patientenlisten durch und hochladen müssen. Bei Patienten, die Sie behandeln oder die auf Sie zukommen, ist das zutreffend. Ich will auch den Aufwand nicht bestreiten, aber ich glaube etwas Besonnenheit hilft hier weiter. Niemandem fällt am Dienstag der Himmel auf den Kopf. Wer will kontrollieren, ob ALLES hochgeladen wurde, was möglich und sinnvoll ist ?
Zitat von Roland Steinmetz am 28. September 2025, 18:03 Uhr2 Möglichkeiten:
- Sie bekommen die Laborwerte als Papierausdruck. Dann müssen Sie den Patienten in MO aufrufen (lästig) und auf den blauen Pfeil klicken (einfach) und 1x bestätigen (2-3 Sekunden).
- Oder Sie sichten das Labor über Ihre ToDo Liste. Dann ist der Patient schon aufgerufen. Die Klicks sind wie oben beschrieben einfach.
Bei beiden Versionen: Eine EBM Ziffer wird nicht automatisch abgesetzt. Und (wenigstens am Beginn der ePA Entwicklung) müssen Sie auch noch in die ePA des Patienten schauen. Vielleicht sind sie der erste „Eintrager“: 11 gegen 1 Euro und ein Bisschen.
Das alles läuft bei mir seit 2 Quartalen eher in der Rubrik „na ja, mühsam aber machbar“, obwohl ich auch ab 1.10. nicht die Hand dafür ins Feuer lege, dass ich immer daran denken werde… Bei Kranken denke ich bestimmt eher dran als bei den Gesunden.
2 Möglichkeiten:
- Sie bekommen die Laborwerte als Papierausdruck. Dann müssen Sie den Patienten in MO aufrufen (lästig) und auf den blauen Pfeil klicken (einfach) und 1x bestätigen (2-3 Sekunden).
- Oder Sie sichten das Labor über Ihre ToDo Liste. Dann ist der Patient schon aufgerufen. Die Klicks sind wie oben beschrieben einfach.
Bei beiden Versionen: Eine EBM Ziffer wird nicht automatisch abgesetzt. Und (wenigstens am Beginn der ePA Entwicklung) müssen Sie auch noch in die ePA des Patienten schauen. Vielleicht sind sie der erste „Eintrager“: 11 gegen 1 Euro und ein Bisschen.
Das alles läuft bei mir seit 2 Quartalen eher in der Rubrik „na ja, mühsam aber machbar“, obwohl ich auch ab 1.10. nicht die Hand dafür ins Feuer lege, dass ich immer daran denken werde… Bei Kranken denke ich bestimmt eher dran als bei den Gesunden.
Zitat von GMPTS am 28. September 2025, 20:56 UhrZitat von Thomas Schössow am 28. September 2025, 16:28 Uhraber ich glaube etwas Besonnenheit hilft hier weiter. Niemandem fällt am Dienstag der Himmel auf den Kopf. Wer will kontrollieren, ob ALLES hochgeladen wurde, was möglich und sinnvoll ist ?
genauso so sieht das aus … während Talkshowmoderatoren, Ex-Gesundheitsminister, Kassenvertreter usw. …. (Vertrags-)Ärtze-bashing betreiben lassen sich diese mal wieder am Nasenring durch die Manege führen
was passiert am 01.10.25 … NICHTS … es besteht dann zwar die Pflicht aber diesbezügliche Sanktionen „drohen“ erst ab 01.01.2026 (zumindest mein letzter Stand) … und wiel keiner weiß wie man es überprüfen kann/ soll sagt auch keiner was zu den „Befüllpflicht“ betreffenden Sanktionen
die anderen üblichen Sanktionen wie Honorarkürzung, Kürzung der TI-Pauschale bis hin zum Abrechnungsausschluss für „Nicht-TI-Anschluss“ bzw. Nichtvorhalten bestimmter TI_Anwendungenn in aktueller Version (wie z.B. eRp oder auch ePA 3.0) gelten (wie auch in Vergangenheit) natürlich weiterhin – auf Deutsch: solange in der Abrechnungsdatei das PVS (mit gültiger Konformitätserklärung) signalisiert ich hab alles und kann alles ist alles „schick“
zum Überprüfen: wie soll den wer auch immer überprüfen ob ich den Laborwert vom 02.10. des Patienten Meyer hochgeladen habe??? Mit Quartalsverzug sieht der Kontrolleur das in meinem Auftrag das in meinem Auftrag der Laborwert bestimmt wurde, woher will er aber wissen ob ich diesen Wert „elektronisch“ erhalten habe … eventuell habe ich meine Laborgemeinschaft angewiesen mir die Wert nur als Ausdruck zu senden? Vielleicht gab es aber gerade da ein Problem bei der Übermittlung Labor->Praxis? Odr die TI hat mal wieder ein Problem? …. wie gesagt in Anbetracht der (politischen) Gesamtwetterlage sollten Ärzte / Medizinische Einrichtungen sich um vieles Gedanken … aber sicherlich nicht vorrangig (mit Panikkomponente) um solche Kontrollen
Zitat KV-BW (nicht meine KV aber mal realistische Wort):
„Die KVBW will nun prüfen, ob die Praxen technisch in der Lage sind, ePA-Daten zu übermitteln. Dies erfolge automatisiert über den Abrechnungsdatensatz. Eine Kontrolle der tatsächlichen Befüllung finde aber nicht statt. „Wir werden auch künftig niemanden beaufsichtigen, wie er die ePA nutzt. Das ist nicht unsere Aufgabe und auch nicht leistbar““
Zitat von Thomas Schössow am 28. September 2025, 16:28 Uhraber ich glaube etwas Besonnenheit hilft hier weiter. Niemandem fällt am Dienstag der Himmel auf den Kopf. Wer will kontrollieren, ob ALLES hochgeladen wurde, was möglich und sinnvoll ist ?
genauso so sieht das aus … während Talkshowmoderatoren, Ex-Gesundheitsminister, Kassenvertreter usw. …. (Vertrags-)Ärtze-bashing betreiben lassen sich diese mal wieder am Nasenring durch die Manege führen
was passiert am 01.10.25 … NICHTS … es besteht dann zwar die Pflicht aber diesbezügliche Sanktionen „drohen“ erst ab 01.01.2026 (zumindest mein letzter Stand) … und wiel keiner weiß wie man es überprüfen kann/ soll sagt auch keiner was zu den „Befüllpflicht“ betreffenden Sanktionen
die anderen üblichen Sanktionen wie Honorarkürzung, Kürzung der TI-Pauschale bis hin zum Abrechnungsausschluss für „Nicht-TI-Anschluss“ bzw. Nichtvorhalten bestimmter TI_Anwendungenn in aktueller Version (wie z.B. eRp oder auch ePA 3.0) gelten (wie auch in Vergangenheit) natürlich weiterhin – auf Deutsch: solange in der Abrechnungsdatei das PVS (mit gültiger Konformitätserklärung) signalisiert ich hab alles und kann alles ist alles „schick“
zum Überprüfen: wie soll den wer auch immer überprüfen ob ich den Laborwert vom 02.10. des Patienten Meyer hochgeladen habe??? Mit Quartalsverzug sieht der Kontrolleur das in meinem Auftrag das in meinem Auftrag der Laborwert bestimmt wurde, woher will er aber wissen ob ich diesen Wert „elektronisch“ erhalten habe … eventuell habe ich meine Laborgemeinschaft angewiesen mir die Wert nur als Ausdruck zu senden? Vielleicht gab es aber gerade da ein Problem bei der Übermittlung Labor->Praxis? Odr die TI hat mal wieder ein Problem? …. wie gesagt in Anbetracht der (politischen) Gesamtwetterlage sollten Ärzte / Medizinische Einrichtungen sich um vieles Gedanken … aber sicherlich nicht vorrangig (mit Panikkomponente) um solche Kontrollen
Zitat KV-BW (nicht meine KV aber mal realistische Wort):
„Die KVBW will nun prüfen, ob die Praxen technisch in der Lage sind, ePA-Daten zu übermitteln. Dies erfolge automatisiert über den Abrechnungsdatensatz. Eine Kontrolle der tatsächlichen Befüllung finde aber nicht statt. „Wir werden auch künftig niemanden beaufsichtigen, wie er die ePA nutzt. Das ist nicht unsere Aufgabe und auch nicht leistbar““
Zitat von GMPTS am 28. September 2025, 21:18 UhrZitat von Martin Mertens am 28. September 2025, 8:38 UhrBitte INDAMED : Setzen Sie einen automatischen Upload beim Laborabruf zumindest als Option um!
Ich könnte mir vorstellen, dass hier spätestens unser aller KBV bei der Zertifzierung des PVS ein Problem haben wird?
Unabhängig davon hier ein Vorschlag wie der „Laborworkflow“ vielleicht angenehmer werden könnte:
1. unabhängig von der ePA-Diskussion – Laborwerte direkt in der Labor(-to-do-)liste anzeigen (können) …. ohne die Akte öffenen zu müssen … in 80% der Fälle wissen wir was los ist und leuten bei der Laborsichtung keinen sofortigen Handlungsbedarf ab …
2. Anzeige ePA zugriff besteht – dann hier Direkt-upload per Klick … die 01648 / 01647 Spielereien können wir ja vielleicht / hoffentlich per Statistik nachträglich abfangen
Zitat von Martin Mertens am 28. September 2025, 8:38 UhrBitte INDAMED : Setzen Sie einen automatischen Upload beim Laborabruf zumindest als Option um!
Ich könnte mir vorstellen, dass hier spätestens unser aller KBV bei der Zertifzierung des PVS ein Problem haben wird?
Unabhängig davon hier ein Vorschlag wie der „Laborworkflow“ vielleicht angenehmer werden könnte:
1. unabhängig von der ePA-Diskussion – Laborwerte direkt in der Labor(-to-do-)liste anzeigen (können) …. ohne die Akte öffenen zu müssen … in 80% der Fälle wissen wir was los ist und leuten bei der Laborsichtung keinen sofortigen Handlungsbedarf ab …
2. Anzeige ePA zugriff besteht – dann hier Direkt-upload per Klick … die 01648 / 01647 Spielereien können wir ja vielleicht / hoffentlich per Statistik nachträglich abfangen
Zitat von Marc Allef am 28. September 2025, 23:34 UhrLiebe Indamed,
warum eigentilich nicht?
Wenn ein neuer Laborbefund eintrifft dann
Wenn er dabei als PDF vorliegt + Zugriff zur ePA ist vorhanden
-> vollautomatischer Upload.oder: Irgendeine Bedingung ist nicht erfüllt?
-> dann eben kein automatischer Upload. Statt dessen Frage…Fazit
Warum ist Indamed an dieser Stelle so „zickig“? Toll wäre:
Eine vollautomatische Zuordnung uneuer Befunde und dann eben auch der Upload der Daten ist technisch möglich?Ansonsten: Hinweis auf potentielle Fehler, Manueller Versand…
Mit freundlichen Grüßen,
Marc Allef
Liebe Indamed,
warum eigentilich nicht?
Wenn ein neuer Laborbefund eintrifft dann
Wenn er dabei als PDF vorliegt + Zugriff zur ePA ist vorhanden
-> vollautomatischer Upload.
oder: Irgendeine Bedingung ist nicht erfüllt?
-> dann eben kein automatischer Upload. Statt dessen Frage…
Fazit
Warum ist Indamed an dieser Stelle so „zickig“? Toll wäre:
Eine vollautomatische Zuordnung uneuer Befunde und dann eben auch der Upload der Daten ist technisch möglich?
Ansonsten: Hinweis auf potentielle Fehler, Manueller Versand…
Mit freundlichen Grüßen,
Marc Allef